Für Musikunterricht in privaten, gewerblich tätigen Musikschulen wird ein Zuschuss in Höhe von 20% zu folgenden Bedingungen gewährt:
| 1. | Der erste Wohnsitz des Musikschülers/der Musikschülerin liegt in der Stadt Neukirchen. | |||
| 2. | Der Musikschüler/die Musikschülerin hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet. | |||
| 3. | Die besuchte Musikschule unterhält eine Betriebsstätte in der Stadt Neukirchen. | |||
| 4. | Die Höhe der Förderung beträgt pro Person und Jahr maximal 200 €. | |||
| 5. | Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis spätestens 30.06. des Folgejahres. | |||
| 6. | Folgende Nachweise sind beizufügen: | |||
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| a) | Kopie des Unterrichtsvertrages | b) | Bescheinigung der privaten Musikschule über die entrichteten Unterrichtsentgelte. |
Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf unserer Homepage www.neukirchen.de.