Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.05.2023 nachstehenden Beschluss gefasst:
>Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG, Dreieich, zur Kenntnis.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Gewinn im Bereich der Wasserversorgung in Höhe von 3.878,90 € und den Gewinn im Bereich der Abwasserbeseitigung in Höhe von 122.578,87 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Gewinn bzw. Überschuss aus dem Bereich des Bauhofes in Höhe von 134.201,14 € soll in den Haushalt der Stadt Neukirchen zurückgeführt werden.
Der Betriebskommission, der Betriebsleitung und dem Magistrat wird Entlastung erteilt im Sinne des § 51 Ziffer 9 in Verbindung mit §§ 112 und 114 HGO.
Der Beschluss sowie die Entlastung sind gemäß § 114 (2) HGO öffentlich bekanntzumachen.
Vorstehender Beschluss wird hiermit gemäß § 114 (2) HGO öffentlich bekannt gemacht.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 liegt in der Zeit vom 15.06.2023 bis 23.06.2023 zu den Sprechzeiten in Zimmer 23 des Rathauses zur Einsichtnahme aus.