Nachstehende Niederschrift wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Neukirchen, 11.07.2022
| Datum | Uhrzeit | Ort |
| 19.05.2022 | 19:30 | Rathaus Neukirchen, Sitzungssaal, |
| Anwesend (stimmberechtigt): | 1. Berg, Ingeborg (Grüne) 2. Berg, Willi (SPD) 3. Bernhardt, Gerd (SPD) 4. Diebel, Markus (SPD) 5. Dr. Eisenhut, Lars (CDU) 6. Falk, Carmen (CDU) 7. Fanelli, Marco (UBL) 8. Göbel, Gisbert (SPD) 9. Gregor, Anna (CDU) 10. Hertel, Torsten (SPD) 11. Hübl, Sven (FWG) 12. Ide, Caroline (CDU) 13. Itzenhäuser, Frank (FWG) 14. Jöckel, Aaron (CDU) 15. Keßler, Philipp (CDU) 16. Klagholz, Julian (SPD) 17. Klee, Carsten (FDP) 18. Klippert, Matthias (SPD) 19. Knell, Wiebke (FDP) 20. Knierim, Horst (UBL) 21. Knoch, Jörg (FWG) 22. Dr. Köhler, Lisa Marie (FDP) 23. Lohre, Tobias (UBL) 24. Schmidt, Jan-Hendrik (SPD) 25. Winter, Florian (UBL) 26. Zimmermann, Oliver (FDP) 27. Zulauf, Ullrich (FWG) |
| Es fehlte entschuldigt: | 1. Arndt, Holger (Grüne) 2. Olbrich, Klemens (CDU) 3. Selentschik, Holger (SPD) 4. Theune, Martin (CDU) |
| Anwesende Mitglieder des Magistrates: | 1. Knauff, Marian 2. Backes, Herbert (CDU) 3. Höfer, Gerd (SPD) 4. Reich, Helmut (FDP) |
| Außerdem anwesend (nicht stimmberechtigt): | 1. Euler, Christina |
| Schriftführer(in): | Euler, Christina |
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren durch Einladung vom 5. Mai 2022 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Donnerstag, 19. Mai 2022, 19:30 Uhr einberufen worden. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Das Gremium war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| 1. | Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 07.04.2022 |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes in der Kernstadt Neukirchen - Kleiberweg Nr. 19 |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanung der Stadt Neukirchen - Beschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Wohnhauses im Stadtteil Wincherode (Flur 2, Teilfläche Flurstück 19) |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Planung der Straße "Am Friedhof" in Neukirchen - Freigabe der Planunterlagen |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den Lagebericht und Jahresabschluss der Stadtwerke Neukirchen für das Geschäftsjahr 2020 und Verwendung des Jahresergebnisses |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Anwendung des Komponentenansatzes bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die neuen Nutzungsvereinbarungen mit den Sportvereinen SC Neukirchen, TSV Asterode/Christerode, SC Rot-Weiß Riebelsdorf und SV Grün-Weiß Seigertshausen |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer Satzung der Stadt Neukirchen über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen (Freiflächengestaltungssatzung - FGS) |
| 9. | Bericht über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO - Haushaltsjahr 2022 |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Hubsteigers für den Bauhof |
| 11. | Beratung und Beschlussfassung über die Anzeige der Mängel und der Forderung auf Nachbesserung betr. Baumaßnahme B454 Riebelsdorf/Rückershausen |
| 12. | Unterrichtungen und Anfragen |
Stadtverordnetenvorsteher Berg begrüßt die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats.
Stadtverordneter Klippert stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt "Beratung und Beschlussfassung über die Anzeige der Mängel und der Forderungen auf Nachbesserung betr. Baumaßnahme B454 Riebelsdorf/Rückershausen" mit 2/3 Mehrheit auf die Tagesordnung aufzunehmen.
Dem Antrag wurde mit 26 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung entsprochen.
Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 07.04.2022
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt das Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 07.04.2022.
Abstimmungsergebnis
| 24 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 3 Enthaltungen |
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes in der Kernstadt Neukirchen - Kleiberweg Nr. 19
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das städtische Baugrundstück Gemarkung Neukirchen, Flur 40, Flurstück 66 mit einer Größe von 824,00 m² zu den seinerzeit festgelegten Kaufbedingungen (=39,11 €/m²) zu verkaufen.
Weiterhin sind noch Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage zu zahlen (lt. derzeit gültigen Satzungen: Wasser = 1,84 €/m² plus Umsatzsteuer in der derzeit gültigen Höhe, Abwasser = 4,05 €/m²). Der Erschließungsbeitrag für die fertig zu stellende Straße wird durch eine gesonderte Vereinbarung abgelöst (Straßenbau = 20,00 €/m²).
Die Kosten für die Durchführung des Kaufvertrages sowie alle Nebenkosten sind von dem Käufer zu tragen.
Vom Verkaufspreis in Höhe von 32.226,64 € sind durch die Stadt Neukirchen, 55 % an die Stadtwerke Neukirchen für die Aufwendungen der Erschließung zu zahlen.
Abstimmungsergebnis
| 27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Beratung und Beschlussfassung über Bauleitplanung der Stadt Neukirchen - Beschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines Wohnhauses im Stadtteil Wincherode (Flur 2, Teilfläche Flurstück 19)
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Stadtteil Wincherode (Flur 2, Teilfläche Flurstück 19) im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
| 27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Beratung und Beschlussfassung über die Planung der Straße "Am Friedhof" in Neukirchen - Freigabe der Planunterlagen
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Planunterlagen und das bepreiste Leistungsverzeichnis (Stand 20.04.2022) zur Erneuerung der Straße „Am Friedhof“ in Neukirchen sowie des Zufahrtsweges Richtung „Weißes Tor“ in Neukirchen für die weitere Bearbeitung der Baumaßnahme freizugeben.
Abstimmungsergebnis
| 27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Beratung und Beschlussfassung über den Lagebericht und Jahresabschluss der Stadtwerke Neukirchen für das Geschäftsjahr 2020 und Verwendung des Jahresergebnisses
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SWS Schüllermann und Partner AG, Dreieich, zur Kenntnis.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
den Gewinn im Bereich der Wasserversorgung in Höhe von 37.028,44 €,
den Verlust im Bereich der Abwasserbeseitigung in Höhe von 31.221,29 € und
den Verlust im Bereich des Bauhofes in Höhe von 38.671,61 €
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Betriebskommission, der Betriebsleitung und dem Magistrat wird Entlastung erteilt im Sinne des § 51 Ziffer 9 in Verbindung mit §§ 112 und 114 HGO.
Der Beschluss sowie die Entlastung sind gemäß § 114 (2) HGO öffentlich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
| 27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss
Ferner beschließt die Stadtverordnetenversammlung, den Verlust des Bauhofes in Höhe von 38.671,61 € durch Haushaltsmittel der Stadt auszugleichen.
Abstimmungsergebnis
| 19 Jastimmen | 7 Neinstimmen | 1 Enthaltungen |
Beratung und Beschlussfassung über die Anwendung des Komponentenansatzes bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Einführung des Komponentenansatzes bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Wesentliche Bestandteile eines Vermögenswertes (Komponenten) sind einer gesonderten Abschreibungsberechnung zu unterziehen, sofern die Bestandteile einem von anderen Komponenten abweichenden Abnutzungsverlauf unterliegen und betragsmäßig von hinreichendem Gewicht sind, so dass auch die Anforderung der Wesentlichkeit erfüllt wird.
Abstimmungsergebnis
| 26 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 1 Enthaltungen |
Beratung und Beschlussfassung über die neuen Nutzungsvereinbarungen mit den Sportvereinen SC Neukirchen, TSV Asterode/Christerode, SC Rot-Weiß Riebelsdorf und SV Grün-Weiß Seigertshausen
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Nutzungsvereinbarungen mit den Sportvereinen SC Neukirchen, TSV Asterode/Christerode, SC Rot-Weiß Riebelsdorf und SV Grün-Weiß Seigertshausen anzupassen und rückwirkend zum 01.01.2022 die Zuschüsse wie folgt zu erhöhen:
SC Neukirchen — 20.000 €
TSV Asterode/Christerode — 7.000 €
SC Rot-Weiß Riebelsdorf — 7.000 €
SV Grün-Weiß Seigertshausen — 7.000 €
Abstimmungsergebnis
| 27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Beratung und Beschlussfassung über die Einführung einer Satzung der Stadt Neukirchen über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen (Freiflächengestaltungssatzung - FGS)
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Annahme der Satzung der Stadt Neukirchen über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen (Freiflächengestaltungssatzung - FGS) mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:
§ 3 Satz 3:
Nicht zulässig sind insbesondere Schottergärten und Kunstrasen, die über eine Fläche von 2 % der Grundstücksfläche hinausgehen.
§ 5 (1) Nr. 1:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
§ 3 einen Schottergarten oder Kunstrasen anlegt, der über eine Fläche von 2% Grundstücksfläche hinausgeht. Der Eigentümer wird zum Rückbau verpflichtet.
Der Entwurf der Satzung der Stadt Neukirchen über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen (Freiflächengestaltungssatzung - FGS) ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
| 26 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 1 Enthaltungen |
Bericht über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO - Haushaltsjahr 2022
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den 1. Bericht 2022 über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
| 27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung eines Hubsteigers für den Bauhof
Beschluss
Die Beratung und Beschlussfassung wird auf die Sitzung am 30.06.2022 vertagt. Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung beauftragt:
die umliegenden Kommune zu befragen, ob Interesse an einer gemeinsamen Anschaffung eines Hubsteigers besteht bzw. ein Hubsteiger vorhanden ist und dieser gemietet werden kann und / oder
die umliegenden Kommunen zu befragen, wie sie es hinsichtlich der Nutzung eines Hubsteigers aktuell machen (Hubsteiger leihen, Aufträge extern vergeben oder eigener Hubsteiger).
Die Ergebnisse der Befragung sollen in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
| 27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Beratung und Beschlussfassung über die Anzeige der Mängel und der Forderung auf Nachbesserung betr. Baumaßnahme B454 Riebelsdorf/Rückershausen
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die durch den Bauausschuss am 11.05.2022 bei der Ortsbegehung zur Baumaßnahme B 454 Rückershausen und Riebelsdorf festgestellten Mängel umgehend bei der Baufirma anzuzeigen und auf Nachbesserung zu bestehen.
Das Bauingenieurbüro ist bei der Mängelbehebung einzubeziehen.
Die Ergebnisse der Mängelbeseitigungen sind in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Juni vorzulegen.
Das Protokoll des Bauausschusses vom 11.05.2022 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
| 27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Unterrichtungen und Anfragen
Sitzungsende: 20:35 Uhr
gez. — gez.
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Willi Berg, Stadtverordnetenvorsteher — Christina Euler, Schriftführer(in)