| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen (Knüll) hat am 19.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.
Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist die geplante Errichtung eines Wohngebäudes südlich der vorhandenen Ortslage von Wincherode am „Heideweg“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) in Verbindung mit § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Erstellung eines Umweltberichtes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine ca. 1.400 m² große Teilfläche des Flurstücks 19 der Flur 2 in der Gemarkung Wincherode sowie Teilflächen der Flurstücke 32 und 35 (Wegeparzellen). Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
| 2. | Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen (Knüll) hat am 07.07.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen.
Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist die geplante Errichtung eines Wohngebäudes südlich der vorhandenen Ortslage von Wincherode am „Heideweg“.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) in Verbindung mit § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Erstellung eines Umweltberichtes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine ca. 1.400 m² große Teilfläche des Flurstücks 19 der Flur 2 in der Gemarkung Wincherode sowie Teilflächen der Flurstücke 32 und 35 (Wegeparzellen). Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom
01.08.2022 bis 05.09.2022
im Rathaus der Stadt Neukirchen (Knüll), Am Rathaus 10, Zimmer 42 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
| Montag bis Mittwoch: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
zu jedermanns Einsicht mit folgenden Einschränkungen / Besonderheiten für die Dauer der durch die Corona-Pandemie veranlassten Einschränkungen der Zugänglichkeit des Rathauses öffentlich aus:
- Die Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus sowie Auskünfte zu den Zielen und Zwecken und den voraussichtlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes durch die Verwaltung ist persönlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch unter Tel.: 06694-80844 oder 06694-80848 sowie per E-Mail unter bauverwaltungsamt@neukirchen.de möglich.
Während des oben genannten Auslegungszeitraumen können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes mündlich zu Protokoll oder schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Neukirchen (Knüll) abgegeben werden.
Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes können von jedermann an den Magistrat der Stadt Neukirchen auch per Fax an Fax- Nr.: 06694-80840 oder per E-Mail an bauverwaltungsamt@neukirchen.de jeweils unter vollständiger Angabe von Name und Anschrift abgegeben werden.
Der Entwurf der Bebauungsplan-Änderung mit Begründung ist während des oben genannten Zeitraumes auch auf der Homepage der Stadt Neukirchen (Knüll) unter
| www.neukirchen.de | Verwaltung | Bekanntmachungen |
abrufbar.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen wird die Stadtverordnetenversammlung beraten und entscheiden.
Neukirchen, den 14.07.2022