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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 29/2023
N-Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Neukirchen für die Wahlperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 im Schöffengericht des Amtsgerichts Schwalmstadt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen hat in der Sitzung am 13.07.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Schwalmstadt gefasst.

Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

20.07.2023 - 27.07.2023

zu jedermanns Einsicht zu den Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Neukirchen, Zimmer 20, Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen, aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus der Stadt Neukirchen Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Neukirchen, 14.07.2023

Knauff
Bürgermeister
Sprechzeiten der Stadtverwaltung

Montag

08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Mittwoch

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr bis 12.30 Uhr