Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen hat in der Sitzung am 13.07.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Schwalmstadt gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
20.07.2023 - 27.07.2023
zu jedermanns Einsicht zu den Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Neukirchen, Zimmer 20, Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen, aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus der Stadt Neukirchen Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Neukirchen, 14.07.2023
| Montag | 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
| Dienstag | 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr |