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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 29/2024
N-Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Udo Becker, Nachrücker für Leiser, Philipp, Friedrich-Weber-Straße 3, UBL

Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeindewahlleiter —  Neukirchen, den 12.07.2024

der Stadt Neukirchen

Nachrücken eines Ersatzmannes in den Ortsbeirat der Stadt Neukirchen

Mit schriftlicher Erklärung vom 08.07.2024, eingegangen am 08.07.2024, hat Herr Philipp Leiser, Friedrich-Weber-Straße 3, 34626 Neukirchen, (UBL), sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat der Stadt Neukirchen niedergelegt.

Gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. I, S. 871), ist der gegenüber dem Wahlleiter erklärte und abgegebene Verzicht zulässig und unwiderruflich.

Gemäß § 34 in Verbindung mit den §§ 33 und 23 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit als nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Liste 7 für die Wahl des Ortsbeirates der Stadt Neukirchen im Wahlkreis Neukirchen am 14. März 2021 fest:

Liste 7, Unabhängige Bürgerliste (UBL)

Herr Udo Becker,

wohnhaft in 34626 Neukirchen, Köhlerweg 9

Meine Feststellung gebe ich hiermit öffentlich bekannt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Neukirchen binnen 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen.

gez.
- Schmitt -
Gemeindewahlleiter