Der Gemeindewahlleiter — Neukirchen, den 12.07.2024
der Stadt Neukirchen
Mit schriftlicher Erklärung vom 08.07.2024, eingegangen am 08.07.2024, hat Herr Philipp Leiser, Friedrich-Weber-Straße 3, 34626 Neukirchen, (UBL), sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat der Stadt Neukirchen niedergelegt.
Gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. I, S. 871), ist der gegenüber dem Wahlleiter erklärte und abgegebene Verzicht zulässig und unwiderruflich.
Gemäß § 34 in Verbindung mit den §§ 33 und 23 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit als nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Liste 7 für die Wahl des Ortsbeirates der Stadt Neukirchen im Wahlkreis Neukirchen am 14. März 2021 fest:
Liste 7, Unabhängige Bürgerliste (UBL)
Herr Udo Becker,
wohnhaft in 34626 Neukirchen, Köhlerweg 9
Meine Feststellung gebe ich hiermit öffentlich bekannt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Neukirchen binnen 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen.