Die Alarmstufe A gemäß dem Waldschutz-Erlasses vom 9. Dezember 2019 ist durch das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgerufen worden.
Aufgrund der in Kraft getretenen Alarmstufe A wird insbesondere auf folgende Regelungen hingewiesen:
Sperrung von Grillplätzen und Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen oder in unmittelbarer Umgebung
Das Rauchen im Wald ist untersagt.
Das Verbrennen von forstlichem und pflanzlichem Grünschnitt etc. wird vorübergehend nicht mehr gestattet werden.
Die örtlichen Feuerwehren sollten die Lage im Blick behalten. Die vorgehaltene Technik sowie die Einsatzunterlagen (Alarm- und Einsatzpläne, Waldbrandeinsatzkarten,…) sind einsatzbereit vorzuhalten. Bei Bedarf sind die Zufahrtswege zu Waldgebieten und die Wasserentnahmestellen hinsichtlich der Nutzbarkeit zu überprüfen sowie Kontakt mit den örtlichen Landwirten (zwecks Wasserversorgung) herzustellen.