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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 31/2022
Für alle Gemeinden
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Stellenausschreibung der Stadt Schwarzenborn

In der Stadt Schwarzenborn, Schwalm-Eder-Kreis

ist die Stelle der/des

hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters

im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

Die Stadt Schwarzenborn mit ihren Stadtteilen Schwarzenborn und Grebenhagen, hat zzt. rund 1.350 Einwohner und liegt landschaftlich reizvoll im Knüllgebirge.

In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwarzenborn besteht folgende Sitzverteilung: SPD 6 Sitze, CDU 4 Sitze und UBL 5 Sitze.

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird am 06. November 2022 für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Eine eventuelle Stichwahl findet am 20. November 2022 statt. Der Amtsinhaber tritt wieder an. Die Amtszeit beginnt am 01.05.2023.

Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 15 der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung.

Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften gewährt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht und nach § 32 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag 29. August 2022, 18.00 Uhr, schriftlich bei der besonderen Wahlleiterin der Stadt Schwarzenborn, Sandra Pfeiffer, Rathaus, Marktplatz 1, 34639 Schwarzenborn, einzureichen.

Dort sind auch die erforderlichen Vordrucke erhältlich, die auch unter www.wahlen.hessen.de heruntergeladen werden können.

Auskünfte erteilt die Wahlleiterin der Stadt Schwarzenborn gerne unter der Rufnummer 05686 / 998812. Die vollständige öffentliche Bekanntmachung kann auch auf unserer Internetseite www.schwarzenborn.de eingesehen oder unter der oben genannten Anschrift angefordert werden.

Schwarzenborn, 20.07.2022

Sandra Pfeiffer
Besondere Wahlleiterin