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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 31/2023
N-Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Neukirchen

Ergänzungssatzung „Untere Bornwiese“ im Stadtteil Christerode

Hier:

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

2.

Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 13.07.2023 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Untere Bornwiese“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtteil Christerode beschlossen. Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt nach § 34 Absätze 4 bis 6 BauGB und mit Verweis auf § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Erstellung eines Umweltberichtes.

Mit einer Ergänzungssatzung werden einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen. Durch die Ergänzungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 92, 46 (teilweise) und 49/2 (teilweise) der Flur 1 in der Gemarkung Christerode. Lage und Abgrenzung der Ergänzungssatzung sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

2.

Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 13.07.2023 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Untere Bornwiese“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt nach § 34 Absätze 4 bis 6 BauGB und mit Verweis auf § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Erstellung eines Umweltberichtes.

Mit einer Ergänzungssatzung werden einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen; die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann nach den Vorschriften des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils).

Durch die Ergänzungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes geschaffen werden.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 92, 46 (teilweise) und 49/2 (teilweise) der Flur 1 in der Gemarkung Christerode. Lage und Abgrenzung der Ergänzungssatzung sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.

Der Vorentwurf der Ergänzungssatzung mit Begründung liegt in der Zeit vom

03.08.2023 bis einschließlich 25.08.2023

im Rathaus der Stadt Neukirchen (Knüll), Am Rathaus 10, Zimmer 42 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag — von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag  — von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Ziele und Zwecke sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Ergänzungssatzung.

Der Vorentwurf der Ergänzungssatzung mit Begründung ist während des oben genannten Zeitraumes auch auf der Homepage der Stadt Neukirchen (Knüll) unter www.neukirchen.de Verwaltung Bekanntmachungen abrufbar.

Während des oben genannten Auslegungszeitraumen können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf der Ergänzungssatzung mündlich zu Protokoll oder schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Neukirchen (Knüll) Am Rathaus 10 abgegeben werden.

Stellungnahmen zu dem Vorentwurf der Ergänzungssatzung können von jedermann an den Magistrat der Stadt Neukirchen (Knüll) auch per Fax an Fax- Nr.: 06694-80840 oder per E-Mail an bauverwaltungsamt@neukirchen.de - jeweils unter vollständiger Angabe von Name und Anschrift und des Datums abgegeben werden.

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Neukirchen, den 27.07.2023

Der Magistrat der Stadt Neukirchen (Knüll)
gez. Knauff, Bürgermeister