Wir werden auch in diesem Winter mit unserem eigenen Gerät Hecken in der Feldgemarkung zurückschneiden. Es kommen allerdings nur solche Hecken in Frage, die eine Beeinträchtigung bzw. Behinderung des landwirtschaftlichen Verkehrs darstellen oder eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden Fläche nicht mehr zulassen.
Vogelschutzhecken und dem Naturschutz dienende Hecken sind nicht betroffen.
In diesem Winterhalbjahr ist es vorgesehen, in den Gemarkungen
Neukirchen und Hauptschwenda
die Hecken zurückzuschneiden.
Die Grundstückseigentümer werden hiermit gebeten, den Ortsvorstehern bis zum 5. September 2024 mitzuteilen, welche Hecken zurückgeschnitten werden sollen. Die Ortsvorsteher werden anschließend eine entsprechende Auflistung bei der Stadtverwaltung vorlegen.
Meldungen, die nach dem 5. September eingehen,
können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir bitten um Einhaltung des Termins.