Zu einer Bürgerversammlung gemäß § 8 a HGO
lädt Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg
alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neukirchen herzlich ein.
Die Bürgerversammlung findet statt am
Montag, dem 7. Oktober 2024, 19:00 Uhr,
im Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses, Am Rathaus 10.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
über die aktuellen Entwicklungen unserer Stadt möchten wir sie gerne in dieser Bürgerversammlung informieren.
Begrüßung und Einleitung durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen (Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg)
B 454 OD Neukirchen - Vorstellung der Baumaßnahme
Verschiedenes - Anfragen - Anregungen - Diskussion und Aussprache
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren.
Was mir persönlich sehr wichtig ist, die Bürgerversammlung soll darüber hinaus ein Forum sein, um Ihre persönlichen Anliegen, Ideen und Anregungen zu Themenbereichen unserer Stadt vortragen zu können und Ihre Vorstellungen und Erwartungen einbringen zu können.
Sie können Ihre Fragen auch in schriftlicher Form bis zum 01.10.2024 bei der Stadtverwaltung einreichen, falls Sie an diesem Abend persönlich nicht anwesend sein können.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, Ihr Interesse und eine rege Beteiligung.
Die Einladung zur Bürgerversammlung wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gegeben.
Neukirchen, 28.08.2024