Mit schriftlicher Erklärung vom 29.09.2023, eingegangen am 08.10.2023, hat Herr Peter Jöckel, Hermann-Löns-Straße 20, 34626 Neukirchen (CDU), sein Mandat als Mitglied im Ortsbeirat der Stadt Neukirchen mit Wirkung zum 09.10.2023 niedergelegt.
Gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBl. I, S. 871), ist der gegenüber dem Wahlleiter erklärte und abgegebene Verzicht zulässig und unwiderruflich.
Gemäß § 34 in Verbindung mit den §§ 33 und 23 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit als nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Liste 1 für die Wahl des Ortsbeirates der Stadt Neukirchen im Wahlkreis Neukirchen am 14. März 2021 fest:
Liste 1, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Frau Carmen Falk,
wohnhaft in 34626 Neukirchen, Siebenbürgener Weg 4
Meine Feststellung gebe ich hiermit öffentlich bekannt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Neukirchen binnen 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen.