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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 43/2022
N-Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken einer Ersatzperson in die Stadtverordnetenversammlung

Der Gemeindewahlleiter

der Stadt Neukirchen

Neukirchen, den 13.10.2022

Mit schriftlicher Erklärung vom 19.09.2022, eingegangen am 22.09.2022, hat Herr Jan-Hendrik Schmidt, Seigertshausen, Hauptstraße 4, 34626 Neukirchen, (SPD), sein Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung zum 01.10.2022 niedergelegt.

Gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871), ist der gegenüber dem Wahlleiter erklärte und abgegebene Verzicht zulässig und unwiderruflich.

Der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlags der Liste 3 für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung im Wahlkreis Neukirchen am 14. März 2021 ist Herr Dr. Wolfgang Fröhlich, Schöne Aussicht 2, 34626 Neukirchen. Herr Dr. Fröhlich verzichtet mit schriftlicher Erklärung vom 08.10.2022 auf sein Mandat.

Gemäß § 34 in Verbindung mit den §§ 33 und 23 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich hiermit als nächsten noch nicht berufenen Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Liste 3 für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung im Wahlkreis Neukirchen am 14. März 2021 fest:

Liste 3, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herrn Adam Biernacki

Uhlandstraße 11

34626 Neukirchen

Meine Feststellung gebe ich hiermit öffentlich bekannt.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Neukirchen binnen 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen.

gez.
- Schmitt -
Gemeindewahlleiter