am 20. Oktober 2022, 20:00 Uhr
| Sitzungsort: | Dorfgemeinschaftshaus Christerode, Am Borngarten 9 in 34626 Neukirchen |
| Anwesend waren (stimmberechtigt) | Außerdem anwesend (nicht stimmberechtigt) |
| 1. Markus Diebel | 1. Wolfgang Kurz |
| 2. Holger Eiffert | 2. Michael Stelzer |
| 3. Hartwig Hepp | |
| 4. André Schwalm | |
| 5. Johannes Schwalm | Es fehlten entschuldigt: - |
| Schriftführer: Johannes Schwalm |
Die Mitglieder des Ortsbeirates Christerode waren unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig eingeladen worden.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass sie ordnungsmäßig einberufen und die Versammlung beschlussfähig war. Der Ortsbeirat hat einstimmig beschlossen, die Tagesordnung um den Punkt „Stellungnahme Ortsbeirat zum Antrag auf Erwerb eines Baugrundstückes ‚Am Daubensitz‘“ zu erweitern und diesen in der Reihenfolge vor den Punkt „Verschiedenes“ zu legen.
| 1. | Reinigungs- und Pflegearbeiten, Bauhof Stadtwerke Neukirchen hier: Stellungnahme Ortsbeirat zum Kehr- und Mähplan |
| 2. | Stellungnahme zum Bauantrag „Am Daubensitz“, Flur 4, Flurstücke 78/2, 78/3 |
| 3. | Stellungnahme Ortsbeirat zum Antrag auf Erwerb eines Baugrundstückes „Am Daubensitz“ |
| 4. | Verschiedenes |
Die Beratungen fanden in öffentlicher Sitzung statt.
Die Öffentlichkeit wurde zu keinem der Tagesordnungspunkte ausgeschlossen.
In der Beratung der Tagesordnung sind folgende Beschlüsse gefasst worden:
Der Kehr- und Mähplan wurde durch den Ortsbeirat zur Kenntnis genommen. In der Beratung wurde festgestellt, dass sowohl der Kehrplan als auch der Mähplan nicht aktuell sind und überarbeitet werden müssen. Weiterhin ist die gegenwärtige Priorisierung der Mähflächen zu überdenken. Der OB merkt zudem an, dass insbesondere der Mähzyklus in der Vergangenheit nicht wie priorisiert eingehalten wurde.
Der OB befürwortet den Bauantrag „Am Daubensitz“, Flur 4, Flurstücke 78/2, 78/3 in der vorgelegten Form auf Errichtung eines Einfamilienhauses. Die genannten Abweichungen nach §31 BauGB werden unter Voraussetzung der Zustimmung des Magistrates gewährt. Das Einvernehmen der Nachbarn bezüglich der Grenzbebauung ist von den Antragstellenden einzuholen.
Der Ortsbeirat Christerode hat über den Kaufantrag für das Baugrundstück im Stadtteil Christerode - Flur 4, Flurstück 78/1 „Am Daubensitz“ - beraten. Der Ortsbeirat stimmte dem vorliegenden Kaufantrag einstimmig zu.
Der Ortsvorsteher gab folgende Informationen zum Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ bekannt:
Der OB verweist hinsichtlich der Anfrage des Ordnungsamtes zur Unterbringung von Obdachlosen auf die bereits eingereichten Listen in Bezug auf leerstehende Gebäude im Rahmen von IKEK hin.
Der OB schafft im Rahmen des Ortsbeiratsbudgets zwei zusätzliche Bilder für den Innenraum des Dorfgemeinschaftshauses und weitere StreetBuddys an.
Eine Prüfung am Spielplatz hat ergeben, dass keine Netzschaukel installiert werden kann. Alternativ wird geprüft, inwiefern eine kleinere Nestschaukel angebracht werden könnte.