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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 43/2024
N-Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aufruf zur Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze

hier: Beschmutzung mit Hundekot

Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Hundehalter*innen nicht um die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde auf öffentlichen Flächen innerhalb der Stadt oder den Stadtteilen kümmern. Für Anwohner*innen und Fußgänger*innen ist dies besonders ärgerlich und aus gefahrenrechtlicher Sicht bedenklich. Aufgrund des Abfallbeseitigungsgesetzes sind Hundehalter*innen oder Hundeführer*innen verpflichtet, öffentliche Flächen von den Hinterlassenschaften ihrer „Vierbeiner“ zu befreien, sollte das Koten ausnahmsweise nicht zu verhindern sein. Hundekottüten sind kostenlos im Rathaus der Stadt Neukirchen, Zimmer 33, oder im Büro von "Pro Neukirchen e. V.", Am Marktplatz 10a, erhältlich.

Kommen Hundehalter*innen ihrer Verpflichtung nicht nach, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Hundekot auf Gehwegen oder öffentlichen Anlagen wie z. B. Kinderspielplätzen, Schulen, Kindergärten, im Bereich des Radweges und öffentlicher Grünflächen innerhalb von Wohngebieten ist zudem anstößig und unhygienisch. Auch für Grundstückseigentümer*innen ist es ärgerlich, wenn ihre privaten Grundstücke und Vorgärten mit Kot beschmutzt werden.

Hunde sind zudem auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an der Leine zu führen.

Die Bürgerinnen und Bürger, Gäste und Freunde des Kneippluftkurortes Neukirchen mit den Stadtteilen Asterode, Christerode, Hauptschwenda, Nausis, Rückershausen, Riebelsdorf, Seigertshausen und Wincherode erfreuen sich an einem sauberen Stadt- bzw. Dorfbild. Dies sollte Ansporn sein, Verunreinigungen zu verhindern bzw. unverzüglich zu beseitigen.

Der Magistrat der Stadt Neukirchen bedankt sich für Ihre Rücksichtnahme!