Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Verbandssammlung am 13.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr[1] 2024
wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.495.985 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — -2.495.985 EUR
mit einem Saldo von — 0 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Saldo von — 0 EUR
ausgeglichen — 0 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 0 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 131.000 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -131.000 EUR
mit einem Saldo von — 0 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR
mit einem Saldo von — 0 EUR
ausgeglichen — 0 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5[2]
Entfällt.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 13.05.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8[3]
Die gemäß § 16 der Verbandssatzung zu erhebende Umlage zur Deckung des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes und der Investitionen wird für das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.543.070 € (Ergebnishaushalt: 2.412.070 €, Finanzhaushalt: 131.000 €) festgesetzt.
| 34626 Neukirchen, den 14.05.2024 | Der Vorstand | |
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| gez. | |
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| Klaus Wagner, Bürgermeister und Verbandsvorsitzender | |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.10.2024 bis 08.11.2024 im Rathaus Neukirchen, Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag bis Mittwoch | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.10.2024 bis 08.11.2024 im Rathaus Oberaula, Hersfelder Straße 4, 36280 Oberaula, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag bis Donnerstag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.10.2024 bis 08.11.2024 im Rathaus Ottrau, Neukirchener Straße 1, 34633 Ottrau, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag bis Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| 34626 Neukirchen, den 24.10.2024 | Der Vorstand |
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| gez. |
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| Jonas Korell, Bürgermeister und Verbandsvorsitzender |
| Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre sind die einzelnen Jahresbeträge anzugeben. | |
| Bei Festlegung der Hebesätze im Rahmen einer gesonderten Satzung nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz ist in der Haushaltssatzung hierauf und auf die nachrichtliche Bedeutung der Angabe im Rahmen der Haushaltssatzung hinzuweisen. | |
| Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Erträge und Aufwendungen und den Stellenplan beziehen, aufgenommen werden. |