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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 44/2024
GSK - Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Verbandssammlung am 13.05.2024 folgende Haushalts­satzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr[1] 2024

wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  2.495.985 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  -2.495.985 EUR

mit einem Saldo von  —  0 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  0 EUR

ausgeglichen  —  0 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  0 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  131.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -131.000 EUR

mit einem Saldo von  —  0 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  0 EUR

ausgeglichen  —  0 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5[2]

Entfällt.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 13.05.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8[3]

Die gemäß § 16 der Verbandssatzung zu erhebende Umlage zur Deckung des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes und der Investitionen wird für das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 2.543.070 € (Ergebnishaushalt: 2.412.070 €, Finanzhaushalt: 131.000 €) festgesetzt.

34626 Neukirchen, den 14.05.2024

Der Vorstand

gez.

Klaus Wagner,

Bürgermeister und

Verbandsvorsitzender

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.10.2024 bis 08.11.2024 im Rathaus Neukirchen, Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.10.2024 bis 08.11.2024 im Rathaus Oberaula, Hersfelder Straße 4, 36280 Oberaula, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Donnerstag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Freitag

08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 31.10.2024 bis 08.11.2024 im Rathaus Ottrau, Neukirchener Straße 1, 34633 Ottrau, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

34626 Neukirchen, den 24.10.2024

Der Vorstand

gez.

Jonas Korell,

Bürgermeister und

Verbandsvorsitzender

[1]

Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre sind die einzelnen Jahresbeträge anzugeben.

[2]

Bei Festlegung der Hebesätze im Rahmen einer gesonderten Satzung nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz ist in der Haushaltssatzung hierauf und auf die nachrichtliche Bedeutung der Angabe im Rahmen der Haushaltssatzung hinzuweisen.

[3]

Hier können weitere Vorschriften, die sich auf die Erträge und Aufwendungen und den Stellenplan beziehen, aufgenommen werden.