Die Stadtkasse Neukirchen macht darauf aufmerksam, dass am 15.11.2022 folgende Steuern und Abgaben fällig sind:
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| - | Grundsteuer A + B | IV. Quartal 2022 |
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| - | Müllabfuhrgebühren | IV. Quartal 2022 |
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| - | Gewerbesteuer | IV. Quartal 2022 |
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| - | Hundesteuer | IV. Quartal 2022 |
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| - | sowie weitere Forderungen zur Fälligkeit |
Steuerpflichtige, die ihre zu zahlenden Steuern und Abgaben nicht von einem Konto abbuchen lassen, werden gebeten, ihre Einzahlungen rechtzeitig vorzunehmen.
Die Beträge sollten bis zum o.a. Termin auf eines der nachstehenden Bankkonten eingegangen sein. Alle späteren Zahlungseingänge werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet.
| IBAN: | DE 66 5205 2154 0211 015581 |
| BIC: | HELADEF1MEG |
Bei allen Zahlungen geben Sie bitte Ihre Steuerkonto-Nummer an.
Bitte überweisen Sie die fälligen Steuern, Abgaben und Gebühren bis zum o.g. Termin. Somit ersparen Sie der Verwaltung Mehrarbeit und sich selber Ärger und zusätzliche Kosten, die dann entstehen, wenn Mahn- u. Beitreibungsverfahren durchgeführt werden müssen.
Sollten Sie Probleme oder Fragen zu Ihrem Steuerbescheid haben, so setzten Sie sich bitte mit der Stadtkasse in Verbindung. Tel.: 06694 / 808-35 + 36.
Neukirchen, d. 02.11.2022