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Ausgabe 47/2023
N-Aus dem Rathaus wird berichtet
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2023-09-28 Niederschrift Stadtverordnetenversammlung

Niederschrift

über die Sitzung der

Stadtverordnetenversammlung Neukirchen

Datum

Uhrzeit

Ort

28.09.2023

20:00

Rathaus Neukirchen, Sitzungssaal,

Anwesend (stimmberechtigt):

  1. Arndt, Holger (Grüne)

  2. Berg, Willi (SPD)

  3. Bernhardt, Gerd (SPD)

  4. Diebel, Markus (SPD)

  5. Dr. Eisenhut, Lars (CDU)

  6. Falk, Carmen (CDU)

  7. Fanelli, Marco (UBL)

  8. Glänzer, Bernd (CDU)

  9. Göbel, Gisbert (SPD)

  10. Ide, Caroline (CDU)

  11. Itzenhäuser, Frank (FWG)

  12. Keßler, Philipp (CDU)

  13. Klagholz, Julian (SPD)

  14. Klippert, Matthias (SPD)

  15. Knell, Wiebke (FDP)

  16. Knierim, Horst (UBL)

  17. Knoch, Jörg (FWG)

  18. Dr. Köhler, Lisa Marie (FDP) (ab TOP 6)

  19. Leo, Nora (Grüne)

  20. Lohre, Tobias (UBL)

  21. Selentschik, Holger (SPD)

  22. Winter, Florian (UBL)

  23. Zimmermann, Oliver (FDP)

  24. Zulauf, Ullrich (FWG)

Es fehlte entschuldigt:

  1. Biernacki, Adam (SPD)
  2. Gregor, Anna (CDU)
  3. Hertel, Torsten (SPD)
  4. Hübl, Sven (FWG)
  5. Jöckel, Aaron (CDU)
  6. Klee, Carsten (FDP)
  7. Theune, Martin (CDU)

Anwesende Mitglieder

des Magistrates:

  1. Knauff, Marian
  2. Bock, Rosalie (FWG)
  3. Höfer, Gerd (SPD)
  4. Kniese, Reinhard (SPD)
  5. Reich, Helmut (FDP)

Außerdem anwesend

(nicht stimmberechtigt):

1. Schaub, Dietmar

Pressevertreter:

1. HNA, Herr Knoch

Anzahl Zuhörer:

1. Zuhörer: 9,

Schriftführer(in):

Schaub Dietmar

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren durch Einladung vom 14. September 2023 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Donnerstag, 28. September 2023, 20:00 Uhr einberufen worden. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Das Gremium war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

1.

Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2023

2.

Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Haingärten", ST Asterode, Gemarkung Asterode, Flur 8, Flurstück 60/3

3.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Flächentausch, Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 135/4 gegen Flurstück 71

4.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Rückgabe des Baugrundstückes Gemarkung Asterode, Flur 8, Flurstück 60/5 (Der Hain = 710 m²)

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Kostenübernahme zur Schaffung von Baurecht für Radwege im Zuge der L3156/L3155 Neukirchen - Hauptschwenda - Schwarzenborn - Grebenhagen

6.

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich "Schönbergsgrund" sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schönbergsgrund", Neukirchen

7.

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich "Schöne Aussicht" sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht", Neukirchen

8.

Beratung und Beschlussfassung über eine neue Friedhofsordnung sowie Friedhofsgebührenordnung

9.

Beratung und Beschlussfassung über das Aufheben des Sperrvermerkes bei Produktsachkonto 55301.0624 - Planungskosten für die Neuanlage eines Bestattungswaldes

10.

Haushaltssatzung und -plan der Stadt Neukirchen für das Haushaltsjahr 2023 - Bekanntgabe der Genehmigung und der Haushaltsbegleitverfügung der Finanzaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises vom 29.06.2023

11.

Bericht über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO - Haushaltsjahr 2023

12.

Beratung und Beschlussfassung über die weitere Durchführung der Personal- und Organisationsanalyse

13.

Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Antrag auf Erweiterung der Spielfläche des Kindergartens Sausewind

Hier: Antrag SPD Fraktion vom 11.09.2023

14.

Wahl einer Ersatzperson für ein ausgeschiedenes stellvertretendes Betriebskommissionsmitglied

15.

Unterrichtungen und Anfragen

16.

Anwesenheitsliste

Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg verliest einen Nachruf für den ehemaligen Stadtverordneten Heinrich Schaub, der am 19.08.2023 verstorben ist.

Punkt 1

Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2023

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt das Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 13.07.2023.

Abstimmungsergebnis

23 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 2

Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Haingärten", ST Asterode, Gemarkung Asterode, Flur 8, Flurstück 60/3

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Grundstück Gemarkung Asterode, Flur 8, Flurstück 60/3, Größe: 684 m² an die Eheleute Claudia und Thomas Prinz, Buchenbachweg 3, 34626 Neukirchen-Asterode, zu den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Kaufbedingungen (16,00 €/m² = 10.944,00 € zzgl. der Erschließungskosten (Straßenbau) und Abwasserbeitrag zu verkaufen. Die Kosten für die Durchführung des Vertrages sind von den Käufern zu tragen.

Abstimmungsergebnis

22 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 3

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Flächentausch, Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 135/4 gegen Flurstück 71

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das städt. Gartengrundstück, Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 135/4, Größe: 505 m² (Faltersgärten, Bodenrichtwert = 1.010,00 €) gegen das private Grundstück, Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 71, Größe: 301 m² (Weyersgärten, Bodenrichtwert = 2.107,00 €) zu tauschen.

Als Ausgleich für die unterschiedlichen Flächengrößen erhält die Stadt Neukirchen ein Grundstück mit einem höheren Bodenrichtwert. Die Kosten für die Durchführung des Tauschvertrages sowie alle damit verbundenen Nebenkosten sind vom Antragsteller zu tragen.

Eine Nebenabrede ist in den Grundstückstauschvertrag aufzunehmen, dass bei der Möglichkeit einer Bebauung des Grundstückes innerhalb der nächsten 15 Jahre der Unterschiedsbetrag des dann gültigen Baulandpreises zum jetzt vertraglich vereinbarten Grundstückspreis zusätzlich an die Stadt Neukirchen zu zahlen ist.

Abstimmungsergebnis

22 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 4

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Rückgabe des Baugrundstückes Gemarkung Asterode, Flur 8, Flurstück 60/5 (Der Hain = 710 m²)

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Baugrundstück Gemarkung Asterode, Flur 8, Flurstück 60/5, Größe: 710 m² zu einem Preis von 11.360,00 zurück zu erwerben. Die Kosten hierfür sind vollständig von den Verkäufern zu tragen.

Abstimmungsergebnis

23 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 5

Beratung und Beschlussfassung über die Kostenübernahme zur Schaffung von Baurecht für Radwege im Zuge der L3156/L3155 Neukirchen - Hauptschwenda - Schwarzenborn - Grebenhagen

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den Bau von Radwegen im Zuge der L3156/L3155, die Planungskosten zur Schaffung des Baurechts in Höhe von 170.279,48 € (Anteil Stadt Neukirchen 60% = 102.167,69 € / Stadt Schwarzenborn 40% = 68.111,79 €) zu übernehmen.

  2. Der Magistrat wird beauftragt einen gemeinsamen Förderantrag (Stadt Neukirchen/Stadt Schwarzenborn) über die Schaffung von Baurecht, für den Bau eines Radweges im Zuge der L3156/L3155, beim Schwalm-Eder-Kreis zu stellen.

Die finanziellen Mittel für den Anteil der Stadt Neukirchen sind in den Haushalt 2024 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis

23 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 6

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich "Schönbergsgrund" sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schönbergsgrund", Neukirchen

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgt:

1.

Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 2 (1) BauGB

-

i.V.m. § 5 BauGB den Flächennutzungsplan zu ändern,

-

i.V.m. § 8 BauGB den Bebauungsplan aufzustellen.

2.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Planung umfasst das Flurstück 55 in der Flur 47, westlich der Neukirchener Ortslage, mit einer Größe von ca. 10.900 m2. Das Plangebiet ist eine Fläche im Außenbereich ohne derzeitige wirtschaftliche oder sonstige Realnutzung. Es handelt sich um eine ehemalige Bauschutt-Deponie, die aufgegeben und der natürlichen Sukzession überlassen wurde.

Die Lage des Geltungsbereiches kann den Übersichtskarten entnommen werden.

3.

Bekanntmachung / weiteres Verfahren

Der Magistrat wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schönbergsgrund“ gemäß § 2 (1) BauGB bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.

4.

Frühzeitige Beteiligung

Der Magistrat wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie dir frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Kosten, die aufgrund des aktuellen und evtl. weiterer Verfahren zusätzlich entstehen, werden von den Investoren übernommen. Insoweit entstehen der Stadt Neukirchen keine Kosten. Die Belange des Ortsbeirates sind in dem weiteren Verfahren zu prüfen.

Abstimmungsergebnis

22 Jastimmen

0 Neinstimmen

2 Enthaltungen

Punkt 7

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich "Schöne Aussicht" sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht", Neukirchen

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1.

Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 2 (1) BauGB

-

i.V.m. § 5 BauGB den Flächennutzungsplan zu ändern,

-

i.V.m. § 8 BauGB den Bebauungsplan aufzustellen.

2.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Flurstücke 1/2, 146, 147, 149/1, 149/2, 150/1, 150/2, 225/1, 225/2, 226/4 in der Flur 23, unmittelbar südlich der Neukirchener Ortslage, mit einer Größe von ca. 16.600 m2. Das Plangebiet ist eine Fläche im Außenbereich ohne derzeitige wirtschaftliche oder sonstige Realnutzung. Es handelt sich um eine ehemalige Bauschutt-Deponie, die aufgegeben und der natürlichen Sukzession überlassen wurde.

Die Lage des Geltungsbereiches kann den Übersichtskarten entnommen werden.

3.

Bekanntmachung / weiteres Verfahren

Der Magistrat wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“ gemäß § 2 (1) BauGB bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.

4.

Frühzeitige Beteiligung

Der Magistrat wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie dir frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Kosten, die aufgrund des aktuellen und evtl. weiterer Verfahren zusätzlich entstehen, werden von den Investoren übernommen. Insoweit entstehen der Stadt Neukirchen keine Kosten. Die Belange des Ortsbeirates sind in dem weiteren Verfahren zu prüfen.

Abstimmungsergebnis

22 Jastimmen

0 Neinstimmen

2 Enthaltungen

Punkt 8

Beratung und Beschlussfassung über eine neue Friedhofsordnung sowie Friedhofsgebührenordnung

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der neuen Friedhofsordnung sowie Friedhofsgebührenordnung nach der Mustersatzung des HSGB, welche die Erhebung der Friedhofsunterhaltungsgebühr nicht vorsieht zu.

Die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Somit ist der Antrag abgelehnt.

Abstimmungsergebnis

9 Jastimmen

13 Neinstimmen

2 Enthaltungen

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der neuen Friedhofsordnung sowie Friedhofsgebührenordnung mit pauschaler Erhebung der Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von 1.440,00 € auf die jeweilige Grabplatzgebühr zu. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr vermindert sich für bereits vorhandene Grabplätze um je 25,00 Euro pro Jahr der nicht verbrauchten oder bereits bezahlten jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr (alte Fassung) Nutzungsdauer der Grabplatznutzung.

Die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung sind Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis

12 Jastimmen

9 Neinstimmen

2 Enthaltungen

Punkt 9

Beratung und Beschlussfassung über das Aufheben des Sperrvermerkes bei Produktsachkonto 55301.0624 - Planungskosten für die Neuanlage eines Bestattungswaldes

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Aufheben des Sperrvermerkes bei Produktsachkonto 55301.0624 - Planungskosten für die Neuanlage eines Bestattungswaldes.

Abstimmungsergebnis

20 Jastimmen

4 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 10

Haushaltssatzung und -plan der Stadt Neukirchen für das Haushaltsjahr 2023 - Bekanntgabe der Genehmigung und der Haushaltsbegleitverfügung der Finanzaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises vom 29.06.2023

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Genehmigung und Haushaltsbegleitverfügung der Haushaltssatzung und -plan der Stadt Neukirchen für das Haushaltsjahr 2023 vom 29.06.2023 der Finanzaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis

0 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 11

Bericht über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO - Haushaltsjahr 2023

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den 1. Bericht 2023 über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis

0 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 12

Beratung und Beschlussfassung über die weitere Durchführung der Personal- und Organisationsanalyse

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung einer weiteren Studie. Die Angelegenheit wird zurückgestellt, bis über einen Zusammenschluss der Gemeinde Oberaula, der Gemeinde Ottrau und der Stadt Neukirchen im Rahmen eines GVV entschieden wurde. Bis zu erneuten Diskussion soll ein Personalkonzept für Neukirchen allein, sowie ein Personalkonzept für den Verwaltungsverband vorgelegt werden. Hier muss Transparenz geschaffen werden.

Somit ist der Antrag abgelehnt.

Abstimmungsergebnis

10 Jastimmen

12 Neinstimmen

2 Enthaltungen

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen beschließt, den Vorstand des Gemeindeverwaltungsverbandes „Südlicher Knüll“ zu beauftragen, die weitere Durchführung der bisher erfolgten Organisationsanalyse zu veranlassen (Phase II). Zielsetzung ist es, die zukünftigen Anforderungen an die Verwaltung im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) auszurichten. Dazu ist das beiliegende Angebot zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis

13 Jastimmen

10 Neinstimmen

1 Enthaltungen

Punkt 13

Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Antrag auf Erweiterung der Spielfläche des Kindergartens Sausewind

Hier: Antrag SPD Fraktion vom 11.09.2023

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Magistrat zu beauftragen die Prüfung einer Erweiterung der Außenspielfläche des Kindergartens Riebelsdorf vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis

23 Jastimmen

1 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 14

Wahl einer Ersatzperson für ein ausgeschiedenes stellvertretendes Betriebskommissionsmitglied

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Frau Anna Gregor zum stellvertretenden Mitglied der Betriebskommission.

Abstimmungsergebnis

24 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 15

Unterrichtungen und Anfragen

Punkt 16

Anwesenheitsliste

Sitzungsende: 21:55 Uhr

gez.

gez.

……………………………………

…………………………………

Willi Berg,

Stadtverordnetenvorsteher

Dietmar Schaub,

Schriftführer(in)

Vorstehende Niederschrift wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Neukirchen, 14.11.2023

gez.
Marian Knauff,
Bürgermeister