über die Sitzung der
| Datum | Uhrzeit | Ort |
| 28.09.2023 | 20:00 | Rathaus Neukirchen, Sitzungssaal, |
| Anwesend (stimmberechtigt): |
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| Es fehlte entschuldigt: |
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| Anwesende Mitglieder des Magistrates: |
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| Außerdem anwesend (nicht stimmberechtigt): | 1. Schaub, Dietmar |
| Pressevertreter: | 1. HNA, Herr Knoch |
| Anzahl Zuhörer: | 1. Zuhörer: 9, |
| Schriftführer(in): | Schaub Dietmar |
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren durch Einladung vom 14. September 2023 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Donnerstag, 28. September 2023, 20:00 Uhr einberufen worden. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Das Gremium war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| 1. | Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2023 |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Haingärten", ST Asterode, Gemarkung Asterode, Flur 8, Flurstück 60/3 |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Flächentausch, Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 135/4 gegen Flurstück 71 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Rückgabe des Baugrundstückes Gemarkung Asterode, Flur 8, Flurstück 60/5 (Der Hain = 710 m²) |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Kostenübernahme zur Schaffung von Baurecht für Radwege im Zuge der L3156/L3155 Neukirchen - Hauptschwenda - Schwarzenborn - Grebenhagen |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich "Schönbergsgrund" sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schönbergsgrund", Neukirchen |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich "Schöne Aussicht" sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht", Neukirchen |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung über eine neue Friedhofsordnung sowie Friedhofsgebührenordnung |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über das Aufheben des Sperrvermerkes bei Produktsachkonto 55301.0624 - Planungskosten für die Neuanlage eines Bestattungswaldes |
| 10. | Haushaltssatzung und -plan der Stadt Neukirchen für das Haushaltsjahr 2023 - Bekanntgabe der Genehmigung und der Haushaltsbegleitverfügung der Finanzaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises vom 29.06.2023 |
| 11. | Bericht über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO - Haushaltsjahr 2023 |
| 12. | Beratung und Beschlussfassung über die weitere Durchführung der Personal- und Organisationsanalyse |
| 13. | Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Antrag auf Erweiterung der Spielfläche des Kindergartens Sausewind Hier: Antrag SPD Fraktion vom 11.09.2023 |
| 14. | Wahl einer Ersatzperson für ein ausgeschiedenes stellvertretendes Betriebskommissionsmitglied |
| 15. | Unterrichtungen und Anfragen |
| 16. | Anwesenheitsliste |
Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg verliest einen Nachruf für den ehemaligen Stadtverordneten Heinrich Schaub, der am 19.08.2023 verstorben ist.
Punkt 1
Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 13.07.2023
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt das Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 13.07.2023.
Abstimmungsergebnis
23 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 2
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Haingärten", ST Asterode, Gemarkung Asterode, Flur 8, Flurstück 60/3
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Grundstück Gemarkung Asterode, Flur 8, Flurstück 60/3, Größe: 684 m² an die Eheleute Claudia und Thomas Prinz, Buchenbachweg 3, 34626 Neukirchen-Asterode, zu den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Kaufbedingungen (16,00 €/m² = 10.944,00 € zzgl. der Erschließungskosten (Straßenbau) und Abwasserbeitrag zu verkaufen. Die Kosten für die Durchführung des Vertrages sind von den Käufern zu tragen.
Abstimmungsergebnis
22 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 3
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Flächentausch, Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 135/4 gegen Flurstück 71
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das städt. Gartengrundstück, Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 135/4, Größe: 505 m² (Faltersgärten, Bodenrichtwert = 1.010,00 €) gegen das private Grundstück, Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 71, Größe: 301 m² (Weyersgärten, Bodenrichtwert = 2.107,00 €) zu tauschen.
Als Ausgleich für die unterschiedlichen Flächengrößen erhält die Stadt Neukirchen ein Grundstück mit einem höheren Bodenrichtwert. Die Kosten für die Durchführung des Tauschvertrages sowie alle damit verbundenen Nebenkosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Eine Nebenabrede ist in den Grundstückstauschvertrag aufzunehmen, dass bei der Möglichkeit einer Bebauung des Grundstückes innerhalb der nächsten 15 Jahre der Unterschiedsbetrag des dann gültigen Baulandpreises zum jetzt vertraglich vereinbarten Grundstückspreis zusätzlich an die Stadt Neukirchen zu zahlen ist.
Abstimmungsergebnis
22 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 4
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Rückgabe des Baugrundstückes Gemarkung Asterode, Flur 8, Flurstück 60/5 (Der Hain = 710 m²)
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Baugrundstück Gemarkung Asterode, Flur 8, Flurstück 60/5, Größe: 710 m² zu einem Preis von 11.360,00 zurück zu erwerben. Die Kosten hierfür sind vollständig von den Verkäufern zu tragen.
Abstimmungsergebnis
23 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 5
Beratung und Beschlussfassung über die Kostenübernahme zur Schaffung von Baurecht für Radwege im Zuge der L3156/L3155 Neukirchen - Hauptschwenda - Schwarzenborn - Grebenhagen
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den Bau von Radwegen im Zuge der L3156/L3155, die Planungskosten zur Schaffung des Baurechts in Höhe von 170.279,48 € (Anteil Stadt Neukirchen 60% = 102.167,69 € / Stadt Schwarzenborn 40% = 68.111,79 €) zu übernehmen.
Der Magistrat wird beauftragt einen gemeinsamen Förderantrag (Stadt Neukirchen/Stadt Schwarzenborn) über die Schaffung von Baurecht, für den Bau eines Radweges im Zuge der L3156/L3155, beim Schwalm-Eder-Kreis zu stellen.
Die finanziellen Mittel für den Anteil der Stadt Neukirchen sind in den Haushalt 2024 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
23 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 6
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich "Schönbergsgrund" sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schönbergsgrund", Neukirchen
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die folgt:
| 1. | Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss |
| Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 2 (1) BauGB | |
| - | i.V.m. § 5 BauGB den Flächennutzungsplan zu ändern, |
| - | i.V.m. § 8 BauGB den Bebauungsplan aufzustellen. |
| 2. | Geltungsbereich |
Der Geltungsbereich der Planung umfasst das Flurstück 55 in der Flur 47, westlich der Neukirchener Ortslage, mit einer Größe von ca. 10.900 m2. Das Plangebiet ist eine Fläche im Außenbereich ohne derzeitige wirtschaftliche oder sonstige Realnutzung. Es handelt sich um eine ehemalige Bauschutt-Deponie, die aufgegeben und der natürlichen Sukzession überlassen wurde.
Die Lage des Geltungsbereiches kann den Übersichtskarten entnommen werden.
3. | Bekanntmachung / weiteres Verfahren |
Der Magistrat wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schönbergsgrund“ gemäß § 2 (1) BauGB bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.
4. | Frühzeitige Beteiligung |
Der Magistrat wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie dir frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Kosten, die aufgrund des aktuellen und evtl. weiterer Verfahren zusätzlich entstehen, werden von den Investoren übernommen. Insoweit entstehen der Stadt Neukirchen keine Kosten. Die Belange des Ortsbeirates sind in dem weiteren Verfahren zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
22 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 2 Enthaltungen |
Punkt 7
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilplan Neukirchen, im Bereich "Schöne Aussicht" sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht", Neukirchen
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
| 1. | Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss |
| Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 2 (1) BauGB | |
| - | i.V.m. § 5 BauGB den Flächennutzungsplan zu ändern, |
| - | i.V.m. § 8 BauGB den Bebauungsplan aufzustellen. |
| 2. | Geltungsbereich |
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Flurstücke 1/2, 146, 147, 149/1, 149/2, 150/1, 150/2, 225/1, 225/2, 226/4 in der Flur 23, unmittelbar südlich der Neukirchener Ortslage, mit einer Größe von ca. 16.600 m2. Das Plangebiet ist eine Fläche im Außenbereich ohne derzeitige wirtschaftliche oder sonstige Realnutzung. Es handelt sich um eine ehemalige Bauschutt-Deponie, die aufgegeben und der natürlichen Sukzession überlassen wurde.
Die Lage des Geltungsbereiches kann den Übersichtskarten entnommen werden.
3. | Bekanntmachung / weiteres Verfahren |
Der Magistrat wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik Schöne Aussicht“ gemäß § 2 (1) BauGB bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.
4. | Frühzeitige Beteiligung |
Der Magistrat wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie dir frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Kosten, die aufgrund des aktuellen und evtl. weiterer Verfahren zusätzlich entstehen, werden von den Investoren übernommen. Insoweit entstehen der Stadt Neukirchen keine Kosten. Die Belange des Ortsbeirates sind in dem weiteren Verfahren zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
22 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 2 Enthaltungen |
Punkt 8
Beratung und Beschlussfassung über eine neue Friedhofsordnung sowie Friedhofsgebührenordnung
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der neuen Friedhofsordnung sowie Friedhofsgebührenordnung nach der Mustersatzung des HSGB, welche die Erhebung der Friedhofsunterhaltungsgebühr nicht vorsieht zu.
Die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Somit ist der Antrag abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
9 Jastimmen | 13 Neinstimmen | 2 Enthaltungen |
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der neuen Friedhofsordnung sowie Friedhofsgebührenordnung mit pauschaler Erhebung der Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von 1.440,00 € auf die jeweilige Grabplatzgebühr zu. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr vermindert sich für bereits vorhandene Grabplätze um je 25,00 Euro pro Jahr der nicht verbrauchten oder bereits bezahlten jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr (alte Fassung) Nutzungsdauer der Grabplatznutzung.
Die Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
12 Jastimmen | 9 Neinstimmen | 2 Enthaltungen |
Punkt 9
Beratung und Beschlussfassung über das Aufheben des Sperrvermerkes bei Produktsachkonto 55301.0624 - Planungskosten für die Neuanlage eines Bestattungswaldes
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Aufheben des Sperrvermerkes bei Produktsachkonto 55301.0624 - Planungskosten für die Neuanlage eines Bestattungswaldes.
Abstimmungsergebnis
20 Jastimmen | 4 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 10
Haushaltssatzung und -plan der Stadt Neukirchen für das Haushaltsjahr 2023 - Bekanntgabe der Genehmigung und der Haushaltsbegleitverfügung der Finanzaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises vom 29.06.2023
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Genehmigung und Haushaltsbegleitverfügung der Haushaltssatzung und -plan der Stadt Neukirchen für das Haushaltsjahr 2023 vom 29.06.2023 der Finanzaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
0 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 11
Bericht über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO - Haushaltsjahr 2023
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den 1. Bericht 2023 über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
0 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 12
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Durchführung der Personal- und Organisationsanalyse
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung einer weiteren Studie. Die Angelegenheit wird zurückgestellt, bis über einen Zusammenschluss der Gemeinde Oberaula, der Gemeinde Ottrau und der Stadt Neukirchen im Rahmen eines GVV entschieden wurde. Bis zu erneuten Diskussion soll ein Personalkonzept für Neukirchen allein, sowie ein Personalkonzept für den Verwaltungsverband vorgelegt werden. Hier muss Transparenz geschaffen werden.
Somit ist der Antrag abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
10 Jastimmen | 12 Neinstimmen | 2 Enthaltungen |
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen beschließt, den Vorstand des Gemeindeverwaltungsverbandes „Südlicher Knüll“ zu beauftragen, die weitere Durchführung der bisher erfolgten Organisationsanalyse zu veranlassen (Phase II). Zielsetzung ist es, die zukünftigen Anforderungen an die Verwaltung im Gemeindeverwaltungsverband (GVV) auszurichten. Dazu ist das beiliegende Angebot zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
13 Jastimmen | 10 Neinstimmen | 1 Enthaltungen |
Punkt 13
Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Antrag auf Erweiterung der Spielfläche des Kindergartens Sausewind
Hier: Antrag SPD Fraktion vom 11.09.2023
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Magistrat zu beauftragen die Prüfung einer Erweiterung der Außenspielfläche des Kindergartens Riebelsdorf vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
23 Jastimmen | 1 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 14
Wahl einer Ersatzperson für ein ausgeschiedenes stellvertretendes Betriebskommissionsmitglied
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung wählt Frau Anna Gregor zum stellvertretenden Mitglied der Betriebskommission.
Abstimmungsergebnis
24 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 15
Unterrichtungen und Anfragen
Punkt 16
Anwesenheitsliste
Sitzungsende: 21:55 Uhr
| gez. | gez. |
| …………………………………… | ………………………………… |
| Willi Berg, Stadtverordnetenvorsteher | Dietmar Schaub, Schriftführer(in) |
Vorstehende Niederschrift wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Neukirchen, 14.11.2023