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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 48/2023
Für alle Gemeinden
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2023-10-26 Stellenausschreibung Erzieherin Villa Kunterbunt (2x 30 Stunden, 1x 20 Stunden)

Stellenausschreibung

Bei der Stadt Neukirchen sind ab dem 01.01.2024 fünf Teilzeitstellen (zweimal 20 und dreimal 30 Wochenstunden) in den Kindertagesstätten „Villa Kunterbunt“ und „Sausewind“ als

Erzieher/in (m/w/d)

zu besetzen. Die Stellen sind unbefristet.

Wir erwarten:
  • Liebevoller, authentischer und empathischer Umgang mit Kindern vom zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt

  • Freude und Engagement im Umgang und der Zusammenarbeit mit Eltern

  • Offene und wertschätzende Grundhaltung gegenüber Kindern, Eltern und Kollegen/Innen

  • Teamfähigkeit und Kommunikationskompetenz

  • Flexibilität, Zuverlässigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten

  • Interesse an der konzeptionellen Weiterentwicklung

  • Aufgeschlossenheit für neue pädagogische Impulse

  • Kreativität

  • Organisationskompetenzen

Wir bieten:
  • verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit im pädagogischen Bereich

  • ein engagiertes, erfahrenes und aufgeschlossenes Team

  • Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung

  • Entgelt nach dem TVöD Sozial- und Erziehungsdienst und Jahressonderzahlung

  • Regenerationstage und SuE-Zulage

  • Möglichkeit eines Fahrrad-Leasings

Die Stadt Neukirchen möchte die Gleichstellung der Frau im Berufsleben verwirklichen und begrüßt daher besonders Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse usw.) ist bis zum 30.11.2023 zu richten an den

Magistrat der Stadt Neukirchen

Personalamt • Am Rathaus 10 • 34626 Neukirchen

oder per E-Mail an stadtverwaltung@neukirchen.de

Digitale Bewerbungen bitten wir ausschließlich in einer PDF-Format zu senden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Die Bewerbungsunterlagen sind ohne Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen einzureichen. Weiterhin können die Bewerbungsunterlagen nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Umschlags zurückgesandt werden.