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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 48/2025
GSK - Amtliche Bekanntmachungen
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ÖFFENTLICHE MAHNUNG

Neukirchen, den 18.11.2025

Die Gemeinschaftskasse des Gemeindeverwaltungsverbandes Südlicher Knüll macht im Auftrag der Stadt Neukirchen und der Gemeinden Oberaula und Ottrau darauf aufmerksam, dass am

15. November 2025

nachstehende Steuern und Abgaben fällig waren:

- Grundsteuer A + B

IV. Quartal 2025

- Wassergeld und Abwassergebühren

IV. Quartal 2025

- Müllabfuhrgebühren

IV. Quartal 2025

- Gewerbesteuer

IV. Quartal 2025

- Hundesteuer

IV. Quartal 2025

- sowie weitere Forderungen zur Fälligkeit

Aufgrund des § 19 Abs. 5 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes werden hiermit alle Forderungen, die bis zum 15. November 2025 fällig waren, öffentlich angemahnt.

Steuerpflichtige, die ihre zu zahlenden Steuern und Abgaben nicht von einem Konto abbuchen lassen, werden gebeten, ihre Einzahlungen rechtzeitig vorzunehmen.

Die Beträge sollten bis zum o. a. Termin auf eines der nachstehenden Bankkonten eingegangen sein. Für alle späteren Zahlungseingänge werden Mahngebühren und Säumniszuschlägen erhoben und in weiterer Folge wird die Vollstreckung betrieben.

Bankkonten der Stadt Neukirchen:

Kreissparkasse Schwalm-Eder

IBAN: DE66 5205 2154 0211 0155 81

BIC: HELADEF1MEG

VR-Bank Hessenland

IBAN: DE38 5309 3200 0002 6336 80

BIC: GENODE51ALS

Bankkonten der Gemeinde Oberaula:

Kreissparkasse Schwalm-Eder

IBAN: DE65 5205 2154 0233 0904 71

BIC: HELADEF1MEG

Volksbank Mittelhessen

IBAN: DE54 5139 0000 0054 4841 00

BIC: VBMHDE5F

Bankkonto der Gemeinde Ottrau:

Kreissparkasse Schwalm-Eder

IBAN: DE36 5205 2154 0216 0022 12

BIC: HELADEF1MEG

Bei allen Zahlungen geben Sie bitte Ihr neues Kassenzeichen an.

Bitte überweisen Sie künftig pünktlich zu den Fälligkeitsterminen. Der Verwaltung ersparen Sie damit Mehrarbeit und sich selbst Ärger und zusätzliche Kosten, die dann entstehen, wenn Mahn- und Beitreibungsverfahren durchgeführt werden müssen.

Bei Problemen oder Fragen zu Ihrem Steuerbescheid, erreichen Sie die Gemeinschaftskasse Verwaltungsverband Südlicher Knüll unter der Telefonnummer 06694-808-35 oder 808-38.

Die Gemeinschaftskasse des Gemeindeverwaltungsverbandes Südlicher Knüll informiert

Kosten des Mahnverfahrens:

Bei einem Mahnverfahren fallen Säumniszuschläge und Mahngebühren in folgender Höhe an:

Säumniszuschläge gem. § 240 (1) Abgabenordnung:

1) Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so i s t für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 vom Hundert des abgerundeten Steuerbetrages zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EURO teilbaren Betrag.

Mahngebühren gem. Anlage 1 der Vollstreckungsordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz:

Bis zu

250,00 EURO einschließlich

6,00 EURO

bis zu

500,00 EURO einschließlich

11,00 EURO

bis zu

1.000,00 EURO einschließlich

15,00 EURO

bis zu

5.000,00 EURO einschließlich

25,00 EURO

bis zu

10.000,00 EURO einschließlich

30,00 EURO

bis zu

100.000,00 EURO einschließlich

50,00 EURO

bis zu

1.000.000,00 EURO einschließlich

100,00 EURO

bis zu

10.000.000,00 EURO einschließlich

200,00 EURO

über

10.000.000,00 EURO einschließlich

300,00 EURO

Im Beitreibungsverfahren (z.B. Forderungspfändung) werden weitere Gebühren und Auslagen fällig!

Neukirchen Oberaula Ottrau