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Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 5/2024
N-Amtliche Bekanntmachungen
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Amtl. Bekanntmachung Standfestigkeit Denkmäler

Magistrat der  — Neukirchen, den 26.01.2024

Stadt Neukirchen

Az.: 752452

Überprüfung der Grabdenkmäler auf den Friedhöfen Neukirchen, Nausis, Rückershausen, Seigertshausen und Wincherode

Die Grabanlagen auf den Friedhöfen, insbesondere die Grabmale, stellen zum Teil eine große Unfallgefahr aufgrund mangelnder Standfestigkeit dar. Gerade ältere Menschen und Kleinkinder sind hier besonders gefährdet. Diese Gefährdung ist nicht unerheblich. Grabmale bedürfen deshalb unbedingt einer laufenden Kontrolle. Für die Erhaltung der Standsicherheit sind die Nutzungsberechtigten zuständig. Bei einer Gefährdung der Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen haben die für die Unterhaltung Verantwortlichen unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, z. B. das Umlegen der Grabmale, vornehmen.

Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Neukirchen sind die Sorgepflichtigen von Grabstätten verpflichtet, die Anlagen auf den Grabstätten mindestens einmal im Jahr auf ihre Standsicherheit hin zu überprüfen oder auf ihre Kosten von Fachleuten überprüfen zu lassen. Die Sorgepflichtigen haften für Schäden, die sich aus der mangelnden Standfestigkeit ergeben. Die Überprüfung muss in der gestalt erfolgen, dass durch kräftiges Anfassen (sogenannte Rüttelprobe) oder auf andere geeignete Weise untersucht wird, ob die Standsicherheit noch gegeben ist. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Grabmal sich in einem normalen, dem Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand befindet, ist auch das Verhalten von Personen außerhalb des Bereiches vernünftiger Überlegungen und der Zweckbestimmung des Friedhofes zu bedenken. In angemessenen Zeitabständen muss eine Nachkontrolle erfolgen. Wird hierbei ein Mangel festgestellt, ist unbedingt sofort Abhilfe zu schaffen, weil dann grundsätzlich immer eine akute Gefahr besteht. Bedenken Sie hierbei bitte, dass auch häufig Kinder zur Grabpflege mitgebracht werden. Diese können in der Nähe der Grabmale spielen oder mit ihm in Verbindung kommen. Stürzt ein Grabmal durch eine solche leichte Berührung um, kann es zu schweren Verletzungen führen.

Die Stadt Neukirchen ist ebenso vom Gesetz her verpflichtet, geeignete und regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Wir werden dieser Verpflichtung ab der 11. KW 2024 nachkommen. Die Sorgepflichtigen werden deshalb aufgefordert, bis spätestens zum

08. März 2024

eine ordnungsgemäße Überprüfung der ihnen zur Unterhaltung obliegenden Grabstätten, insbesondere die Standsicherheit der Grabmale, vorzunehmen. Bitte kommen Sie dieser Verpflichtung unverzüglich nach.

gez.
Knauff
Bürgermeister