Der Magistrat — Neukirchen, 15.12.2022
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2022 nachstehenden Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht über den Jahresabschluss 2020 sowie den vom Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises gefertigten Bericht zur Kenntnis.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Haushaltsüberschreitung in Höhe von 497.016,99 € (Ergebnishaushalt = 475.188,35 €/Finanzhaushalt (Investitionen) = 21.828,64 €/Finanzhaushalt (Finanzierungstätigkeit) = 0,00 €) zur Kenntnis.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Jahresbericht 2020 in der vorliegenden Form und erteilt dem Magistrat für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung.
Der ordentliche Jahresüberschuss in Höhe von 213.304,45 € sowie der außerordentliche Jahresfehlbetrag in Höhe von -150.437,81 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Beschluss über die Jahresrechnung 2020 und die Entlastung ist nach § 114 HGO öffentlich bekannt zu machen.
Vorstehender Beschluss wird hiermit gemäß § 114 HGO öffentlich bekannt gemacht.
Die Jahresrechnung 2020 mit Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 liegt in der Zeit vom 22.12.2022 bis 05.01.2023 zu den Sprechzeiten in Zimmer 33 des Rathauses der Stadt Neukirchen, Am Rathaus 10, 34626 Neukirchen, zur Einsichtnahme aus.