Titel Logo
Knüll-Schwalm-Bote
Ausgabe 51/2022
N-Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift der 7. Sitzung des Ortsbeirates Seigertshausen 2022

am 09.12.2022, 19.30 Uhr, Sitzungsort: Gaststätte Jägerhof

anwesend waren

(stimmberechtigt)

Außerdem anwesend

(nichtstimmberechtigt)

1. Tobias Wagner

1. Gerhard George

2. Karsten Walz

2.

3. Dirk Schmerer

3.

4. Thomas Weber

4.

5. Michael Kehr

6. Dr. Dina Martini

7. Gunter Weber

Es fehlte entschuldigt:

Schriftführer: Gunter Weber

Anzahl der Zuhörer: 0

Die Mitglieder des Ortsbeirates Seigertshausen waren unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig eingeladen worden.

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass sie ordnungsgemäß einberufen und die Versammlung beschlussfähig war.

Weiterhin brachte er Top 5.1 in die Tagesordnung ein.

Dieser Punkt wurde einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen.

Die Tagesordnung umfasste folgende Punkte:

1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Verwendung Ortsbeiratsbudget

3.

Verwendung Feldwegemittel

4.

Unterrichtungen

5.

Verschiedenes

5.1

Parksituation „Thorfeld“/ „Die Dammäcker“

Die Beratungen fanden in öffentlicher Sitzung statt.

Zu Punkt … wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

In der Beratung der Tagesordnung sind folgende Beschlüsse gefasst worden:

Zu 1.:

Der Ortsbeirat ist mit 7 Mitgliedern erschienen und beschlussfähig.

Zu 2.:

Der Ortsbeirat erklärt nach Beratung einstimmig, dass die Auslagen für die Verköstigung der Freiwilligen Feuerwehr von Seigertshausen am Volktrauertag, in Höhe von 110,- €, vom Ortbeiratsbudget beglichen werden sollen.

Weiterhin soll der Restbetrag vom Ortsbeiratsbudget, in Höhe von 241,32,-€, der Vereinsgemeinschaft von Seigertshausen zur Ausrichtung der Adventsveranstaltung am 3. Advent zur Verfügung gestellt werden.

Zu 3.:

Sofern noch nicht geschehen, soll Fa. Schmerer den Rest der 4140,80,- € Feldwegemittel Gemarkung Seigertshausen für 2022 zur Verbesserung der Entwässerung und der Sanierung verschiedener durch die Jagdgenossenschaft, die Wegewarte des Ortsbeirates und den Ortsvorsteher abarbeiten und in Rechnung stellen.

Zu 4.:

Der Wegebau im Bereich Heckenwiese/ Opferstrauch wurde über eine Strecke von 500 m, beginnend an der Kreuzung zur L 3158, durch den Magistrat der Stadt Neukirchen, sowie mit Unterstützung durch die Jagdgenossenschaft Seigertshausen und durch das finanzielle Entgegenkommen der ausführende Firma Schmieling & Sohn ermöglicht, beauftragt, durchgeführt und finanziert. Die Abrechnung erfolgte auf Basis des beauftragten Angebotes der Fa. Schmieling & Sohn. Alle weiteren Wegebaumaßnahmen, die über den Umfang des beauftragten Leistungsverzeichnisses hinausgingen, wurden durch die Fa. Schmieling ohne weitere Berechnung ausgeführt. Fa. Schmieling erklärte sich bereit, den Zustand des Weges im Auge zu behalten und kleinere Reparaturen selbst auszuführen, sodass dieser Weg nun über die nächsten Jahre funktionsfähig sein sollte.

Eine Nachbesserung der Beschilderung „Thorfeld“/ „Die Dammäcker“ wird erfolgen. Die Beschilderung ist in der Beschaffung.

Die Sanierung des Gehweges zwischen Hauptstraße 33 und dem Sportplatz fließt nicht in den Haushalt der Gemeinde ein, da diese in den Bereich von Hessen Mobil fällt.

Die Sanierung der Treppe „Schnapsgässchen“ wird erst im Jahr 2023 erfolgen. Die hierfür angedachten Mittel sollen in den kommenden Haushalt übertragen werden.

Die Goldenen Konfirmanden spenden einen Betrag von 155,-€ für die Adventsveranstaltung am 3. Advent.

Zu 5.:

Für die Beschaffung von Sitzgelegenheiten wurde ein Budget von 3500,-€ bereitgestellt. Es wurden Sitzbänke und Tische bestellt.

Eine Erfassung von Straßenschäden, welche die Verkehrssicherheit gefährden, soll erfolgen. Rückmeldung bis zum 01.03.2023

Am 18.12.2022 findet im DGH von Seigertshausen der Seniorennachmittag statt.

Zu 5.1:

Bewohner der Straße „Thorfeld“, im weiteren Verlauf „Die Dammäcker“, bemängeln die schlechte Befahrbarkeit der Straße für große Fahrzeuge, infolge einer beengten Parksituation am Beginn der Straße, bzw. durch eine Behinderung abgestellter Pkw bei Beerdigungen. Eine Entscheidung über die Beantragung eines Haltverbotes durch den Ortsbeirat wird vertagt. Zunächst wird seitens des Ortsvorstehers Kontakt zu den Anwohnern aufgenommen, um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.

Beginn der Sitzung: 19.30 Uhr, Ende der Sitzung: 20.24 Uhr

Jede Niederschrift ist vom Vorsitzenden und dem Schriftführer (bzw. deren Stellvertretern) zu unterzeichnen.

Unterschrift Vorsitzender  — Unterschrift Schriftführer