Nachstehende Niederschrift wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.
Neukirchen, 14.02.2024
über die Sitzung der
| Datum | Uhrzeit | Ort |
| 14.12.2023 | 19:30 | Rathaus Neukirchen, Sitzungssaal, |
| Anwesend (stimmberechtigt): | 1. Arndt, Holger (Grüne) 2. Berg, Willi (SPD) 3. Bernhardt, Gerd (SPD) 4. Biernacki, Adam (SPD) 5. Diebel, Markus (SPD) 6. Dr. Eisenhut, Lars (CDU) (ab TOP 12) 7. Falk, Carmen (CDU) 8. Fanelli, Marco (UBL) 9. Glänzer, Bernd (CDU) 10. Göbel, Gisbert (SPD) 11. Gregor, Anna (CDU) 12. Hertel, Torsten (SPD) (ab TOP 2) 13. Hübl, Sven (FWG) 14. Ide, Caroline (CDU) 15. Itzenhäuser, Frank (FWG) 16. Jöckel, Aaron (CDU) 17. Keßler, Philipp (CDU) 18. Klagholz, Julian (SPD) 19. Klee, Carsten (FDP) 20. Klippert, Matthias (SPD) 21. Knell, Wiebke (FDP) 22. Knierim, Horst (UBL) 23. Knoch, Jörg (FWG) 24. Dr. Köhler, Lisa Marie (FDP) (ab TOP 1) 25. Leo, Nora (Grüne) 26. Lohre, Tobias (UBL) 27. Selentschik, Holger (SPD) 28. Theune, Martin (CDU) 29. Winter, Florian (UBL) 30. Zimmermann, Oliver (FDP) 31. Zulauf, Ullrich (FWG) |
| Anwesende Mitglieder des Magistrates: | 1. Knauff, Marian 2. Lepper, Jürgen (CDU) 3. Backes, Herbert (CDU) 4. Bock, Rosalie (FWG) 5. George, Gerhard (CDU) 6. Höfer, Gerd (SPD) 7. Kniese, Reinhard (SPD) 8. Reich, Helmut (FDP) |
| Außerdem anwesend (nicht stimmberechtigt): | 1. Schneider, Jochen 2. Möller, Carmen (Zu TOP 2) 3. Mattheis, Nicole (WNW) 4. Schäffer, Mårten (SPD) 5. Schaub, Dietmar 6. Zuhörer: 10, |
| Schriftführer(in): | Schaub Dietmar |
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren durch Einladung vom 29. November 2023 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Donnerstag, 14. Dezember 2023, 19:30 Uhr einberufen worden. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Das Gremium war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| 1. | Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 09.11.2023 |
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| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung eines Vertreterbegehrens nach § 8b Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) |
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| 3. | Bericht über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO - Haushaltsjahr 2023 |
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| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes im Stadtteil Hauptschwenda - Gemarkung Hauptschwenda, Flur 1, Flurstück 19/4 |
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| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des VII. Nachtrages zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012 |
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| 6. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des IX. Nachtrages zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012 |
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| 7. | Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf von einem Baugrundstück im ST Riebelsdorf, Baugebiet "Am Bornfeld", Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 64/7 |
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| 8. | Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes in der Kernstadt Neukirchen - Kleiberweg Nr. 19 |
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| 9. | Bauleitplanung der Stadt Neukirchen Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Untere Bornwiese“ im Stadtteil Christerode 1. Abwägung über die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen 2. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der Ergänzungssatzung und über die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über das Aufheben des Sperrvermerkes bei Produktsachkonto 54101.09600157 - Brückenbauwerk Wiesenmühle |
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| 11. | Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung an der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH; Kapitalerhöhung |
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| 12. | Beratung und Beschlussfassung über den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan |
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| 13. | Wahl einer Schiedsperson für das Schiedsamt der Stadt Neukirchen |
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| 14. | Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für das Schiedsamt der Stadt Neukirchen |
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| 15. | Beratung und Beschlussfassung über die Mitglieder der Kommission Stadtmarketing und Tourismus |
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| 16. | Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Vorstand des Gemeindeverwaltungsverbandes "Südlicher Knüll" |
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| 17. | Beratung und Beschlussfassung über die Aufforderung zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2022; hier: Antrag des Stadtverordnetenvorstehers Willi Berg vom 26.11.2023 |
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| 18. | Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von Auftragsvergaben gem. § 77 Abs. 2 HGO; hier: Herstellen einer Kühlzelle in der Leichenhalle an der Marienkapelle Neukirchen |
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| 19. | Unterrichtungen und Anfragen |
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| 20. | Dankesrede von Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg |
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| 21. | Anwesenheitsliste |
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Aufnehmen des folgenden Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von Auftragsvergaben gem. § 77 Abs. 2 HGO; hier: Herstellen einer Kühlzelle in der Leichenhalle an der Marienkapelle Neukirchen
Abstimmungsergebnis: | 27 J, 0 N, 1 E |
Somit wird der Punkt in die Tagesordnung aufgenommen und erhält Ordnungsziffer 18.
Stadtverordnete Gregor stellt den folgenden Antrag:
Behandlung des Tagesordnungspunktes 2 am Ende der Tagesordnung, vor dem Punkt Unterrichtungen und Anfragen.
Abstimmungsergebnis: | 15 J, 13 N, 0 E |
Somit wird der Tagesordnungspunkt 2 am Ende der Tagesordnung, vor dem Punkt Unterrichtungen und Anfragen behandelt.
Punkt 1
Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 09.11.2023
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt das Protokoll der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.11.2023.
28 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 1 Enthaltungen |
Punkt 2
Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung eines Vertreterbegehrens nach § 8b Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
Die von Stadtverordnetem Theune beantragte namentliche Abstimmung brachte folgendes Ergebnis:
| Lfd. Nr. | Name | Vorname | Ja | Nein | Enthaltung |
| 1 | Arndt | Holger |
| X |
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| 2 | Berg | Willi | X |
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| 3 | Bernhardt | Gerd | X |
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| 4 | Biernacki | Adam | X |
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| 5 | Diebel | Markus | X |
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| 6 | Dr. Eisenhut | Lars | X |
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| 7 | Falk | Carmen | X |
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| 8 | Fanelli | Marco |
| X |
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| 9 | Glänzer | Bernd | X |
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| 10 | Göbel | Gisbert | X |
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| 11 | Gregor | Anna | X |
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| 12 | Hertel | Torsten | X |
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| 13 | Hübl | Sven | X |
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| 14 | Ide | Caroline | X |
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| 15 | Itzenhäuser | Frank |
| X |
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| 16 | Jöckel | Aaron | X |
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| 17 | Keßler | Philipp | X |
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| 18 | Klagholz | Julian | X |
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| 19 | Klee | Carsten |
| X |
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| 20 | Klippert | Matthias | X |
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| 21 | Knell | Wiebke |
| X |
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| 22 | Knierim | Horst |
| X |
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| 23 | Knoch | Jörg |
|
| X |
| 24 | Dr. Köhler | Lisa Marie |
| X |
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| 25 | Leo | Nora |
| X |
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| 26 | Lohre | Tobias |
| X |
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| 27 | Selentschik | Holger | X |
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| 28 | Theune | Martin | X |
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| 29 | Winter | Florian |
| X |
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| 30 | Zimmermann | Oliver |
| X |
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| 31 | Zulauf | Ullrich |
| X |
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Die Bürgerentscheide dürfen somit nicht stattfinden, da weniger als zweidrittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Neukirchen zugestimmt haben.
18 Jastimmen | 12 Neinstimmen | 1 Enthaltungen |
Punkt 3
Bericht über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO - Haushaltsjahr 2023
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den 2. Bericht 2023 über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
29 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 4
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes im Stadtteil Hauptschwenda - Gemarkung Hauptschwenda, Flur 1, Flurstück 19/4
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das städtische Baugrundstück Gemarkung Hauptschwenda, Flur 1, Flurstück 19/4 mit einer Größe von 1.065,00 m² zu den seinerzeit festgelegten Kaufbedingungen (=19,00 €/m²) zu verkaufen.
Weiterhin sind noch Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage zu zahlen (lt. derzeit gültigen Satzungen: Wasser = 1,84 €/m² plus Umsatzsteuer in der derzeit gültigen Höhe, Abwasser = 4,05 €/m²). Der Erschließungsbeitrag für die fertig zu stellende Straße wird durch einen gesonderten Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt.
Die Kosten für die Durchführung des Kaufvertrages sowie alle Nebenkosten sind von dem Käufer zu tragen.
Abstimmungsergebnis
29 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 5
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des VII. Nachtrages zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 27.01.2012.
Der Entwurf des VII. Nachtrages ist Bestandteil des Beschlusses.
Der VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012 tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
29 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 6
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des IX. Nachtrages zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012.
Der Entwurf des IX. Nachtrages ist Bestandteil des Beschlusses.
Der IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012 tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 2 Enthaltungen |
Punkt 7
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf von einem Baugrundstück im ST Riebelsdorf, Baugebiet "Am Bornfeld", Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 64/7
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das städt. Baugrundstück Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 64/7 mit einer Gesamtfläche von 800 m², zu den von der Stadtverordnetenversammlung seinerzeit festgelegten Kaufbedingungen (= 38,50 €/m²) zu verkaufen. Die Kosten für die Durchführung des Kaufvertrages sowie alle Nebenkosten sind von den Käufern zu tragen.
29 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 8
Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes in der Kernstadt Neukirchen - Kleiberweg Nr. 19
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das städtische Baugrundstück Gemarkung Neukirchen, Flur 40, Flurstück 66 mit einer Größe von 824,00 m² zu den seinerzeit festgelegten Kaufbedingungen (=39,11 €/m²) zu verkaufen.
Weiterhin sind noch Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage zu zahlen (lt. derzeit gültigen Satzungen: Wasser = 1,84 €/m² plus Umsatzsteuer in der derzeit gültigen Höhe, Abwasser = 4,05 €/m²). Der Erschließungsbeitrag für die fertig zu stellende Straße wird durch eine gesonderte Vereinbarung abgelöst (Straßenbau = 20,00 €/m²).
Die Kosten für die Durchführung des Kaufvertrages sowie alle Nebenkosten sind von dem Käufer zu tragen.
Vom Verkaufspreis in Höhe von 32.226,64 € sind durch die Stadt Neukirchen, 55 % an die Stadtwerke Neukirchen für die Aufwendungen der Erschließung zu zahlen.
Für das städtische Grundstück Gemarkung Neukirchen, Flur 40, Flurstück 82 (Pflege- und Unterhaltungsweg Stauraumkanal) wird das Wegerecht als rückseitiger Zufahrtsweg erteilt.
29 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 9
Bauleitplanung der Stadt Neukirchen
Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Untere Bornwiese“ im Stadtteil Christerode
Die Stadtverordnetenversammlung fasst den folgenden Beschluss:
29 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 10
Beratung und Beschlussfassung über das Aufheben des Sperrvermerkes bei Produktsachkonto 54101.09600157 - Brückenbauwerk Wiesenmühle
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Sperrvermerk bei Produktsachkonto 54101.09600157 in der Höhe von 350.000,00 € zunächst nicht aufzuheben. Der Sperrvermerk bleibt bis zur Klärung der folgenden Fragen bestehen:
29 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 11
Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung an der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH; Kapitalerhöhung
Die Stadtverordnetenversammlung fasst den folgenden Beschluss:
| (1) | Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen stimmt der Erhöhung des Stammkapitals von 100.000 EUR auf 200.000 EUR durch Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Anpassung des Konsortialvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH sowie dem Verzicht auf den Erwerb neuer Geschäftsanteile zu. Der Anpassung des Konsortialvertrages auch zu den weiter dargestellten Themen wird zugestimmt. |
| (2) | Der Bürgermeister der Stadt Neukirchen bzw. sein gesetzlicher Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb umzusetzen und zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage B unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH zur Erhöhung des Stammkapitals und zum Verzicht auf den Erwerb neuer Anteile an der KEAM zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung einschließlich einer Anpassung des Konsortialvertrages auch zu weiteren Themen in die Wege zu leiten. |
26 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 3 Enthaltungen |
Punkt 12
Beratung und Beschlussfassung über den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan in der Fassung vom 31.10.2023 und stellt für die Umsetzung der Projekte die erforderlichen Mittel in die kurz-, mittel- und langfristige Haushaltsplanung ein.
29 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 1 Enthaltungen |
Punkt 13
Wahl einer Schiedsperson für das Schiedsamt der Stadt Neukirchen
Die Stadtverordnetenversammlung wählt als Schiedsperson für eine Amtszeit von fünf Jahren
Herrn Bruno Block, Seigertshausen, Hauptstraße, 34626 Neukirchen
Die in das Amt gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts.
30 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 14
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für das Schiedsamt der Stadt Neukirchen
Die Stadtverordnetenversammlung wählt als stellvertretende Schiedsperson für eine Amtszeit von fünf Jahren
Herrn Simon Päbler, Asterode, Trieschweg
Die in das Amt gewählte stellvertretende Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts.
30 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 15
Beratung und Beschlussfassung über die Mitglieder der Kommission Stadtmarketing und Tourismus
Die Stadtverordnetenversammlung Neukirchen wählt die folgenden
sechs Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
Dr. Lisa Marie Köhler, Julian Klagholz, Florian Winter, Martin Theune, Holger Arndt und Ulrich Zulauf
sowie die sechs sachkundigen Bürger
Werner Thuleweit, Horst Möller, Daniel Karwacki, Julia Jäckel oder Ariane Thurau, Heinz Roß und Hans Walter Roß
als Mitglieder der Kommission Stadtmarketing und Tourismus.
30 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 16
Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Vorstand des Gemeindeverwaltungsverbandes "Südlicher Knüll"
Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Reinhard Kniese zum ehrenamtlichen Mitglied des Vorstandes des Gemeindeverwaltungsverbandes Südlicher Knüll für die verbleibende Wahlzeit der Legislaturperiode.
29 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 1 Enthaltungen |
Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Bernd Glänzer zum stellvertretenden ehrenamtlichen Mitglied des Vorstandes des Gemeindeverwaltungsverbandes Südlicher Knüll für die verbleibende Wahlzeit der Legislaturperiode.
27 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 3 Enthaltungen |
Punkt 17
Beratung und Beschlussfassung über die Aufforderung zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2022;
hier: Antrag des Stadtverordnetenvorstehers Willi Berg vom 26.11.2023
Stadtverordneter Berg zieht den Antrag zurück.
Punkt 18
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von Auftragsvergaben gem. § 77 Abs. 2 HGO; hier: Herstellen einer Kühlzelle in der Leichenhalle an der Marienkapelle Neukirchen
Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt gem. § 77 Abs. 2 HGO in Verbindung mit dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.06.2000 die Herstellung einer Kühlzelle in der Leichenhalle in Neukirchen durch eine ortsansässige Firma in Neukirchen.
30 Jastimmen | 0 Neinstimmen | 0 Enthaltungen |
Punkt 19
Unterrichtungen und Anfragen
Punkt 20
Dankesrede von Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg
Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg bedankt sich herzlich bei den Stadtverordneten, den Mitgliedern des Magistrats und unserem Bürgermeister für die Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr. Er bedankt sich auch für die Arbeit an die Ortsbeiräte und den Seniorenbeirat und die Mitglieder der IKEK-Steuerungsgruppe.
Im Namen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen übermittelt er auch seinen Dank an alle Bediensteten der Stadt Neukirchen, Verwaltung, des Eigenbetriebs mit Bauhof und den Kindergärten.
Er möchte es aber auch nicht versäumen, sich bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, den Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken, die mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit sich zum Wohle der Stadt und der Gemeinschaft engagiert haben.
Ein hervorragendes Beispiel welches unserer aller Würdigung bedarf war die 800 Jahrfeier in Hauptschwenda am 24. und 25. Juni. Der Verein Dorfgemeinschaft Hauptschwenda aus 80 Einwohner bestehend - im 160-Seelen Dorf - vollbrachte eine überragende Leistung an Arbeitsstunden, Ideen und Gestaltung der Feier. Das war vorbildlich.
Sein besonderer Dank gilt an dieser Stelle wie immer den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neukirchen.
Punkt 21
Anwesenheitsliste
Sitzungsende: 22:55 Uhr
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Willi Berg, Stadtverordnetenvorsteher — Dietmar Schaub, Schriftführer