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Ausgabe 8/2024
N-Aus dem Rathaus wird berichtet
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2023-12-14 Bekanntmachung Niederschrift Stadtverordnetenversammlung

Nachstehende Niederschrift wird hiermit gemäß § 8 der Hauptsatzung der Stadt Neukirchen in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Neukirchen, 14.02.2024

gez.
Marian Knauff,
Bürgermeister

Niederschrift

über die Sitzung der

Stadtverordnetenversammlung Neukirchen

Datum

Uhrzeit

Ort

14.12.2023

19:30

Rathaus Neukirchen, Sitzungssaal,

Anwesend

(stimmberechtigt):

1. Arndt, Holger (Grüne)

2. Berg, Willi (SPD)

3. Bernhardt, Gerd (SPD)

4. Biernacki, Adam (SPD)

5. Diebel, Markus (SPD)

6. Dr. Eisenhut, Lars (CDU) (ab TOP 12)

7. Falk, Carmen (CDU)

8. Fanelli, Marco (UBL)

9. Glänzer, Bernd (CDU)

10. Göbel, Gisbert (SPD)

11. Gregor, Anna (CDU)

12. Hertel, Torsten (SPD) (ab TOP 2)

13. Hübl, Sven (FWG)

14. Ide, Caroline (CDU)

15. Itzenhäuser, Frank (FWG)

16. Jöckel, Aaron (CDU)

17. Keßler, Philipp (CDU)

18. Klagholz, Julian (SPD)

19. Klee, Carsten (FDP)

20. Klippert, Matthias (SPD)

21. Knell, Wiebke (FDP)

22. Knierim, Horst (UBL)

23. Knoch, Jörg (FWG)

24. Dr. Köhler, Lisa Marie (FDP) (ab TOP 1)

25. Leo, Nora (Grüne)

26. Lohre, Tobias (UBL)

27. Selentschik, Holger (SPD)

28. Theune, Martin (CDU)

29. Winter, Florian (UBL)

30. Zimmermann, Oliver (FDP)

31. Zulauf, Ullrich (FWG)

Anwesende Mitglieder

des Magistrates:

1. Knauff, Marian

2. Lepper, Jürgen (CDU)

3. Backes, Herbert (CDU)

4. Bock, Rosalie (FWG)

5. George, Gerhard (CDU)

6. Höfer, Gerd (SPD)

7. Kniese, Reinhard (SPD)

8. Reich, Helmut (FDP)

Außerdem anwesend

(nicht stimmberechtigt):

1. Schneider, Jochen

2. Möller, Carmen (Zu TOP 2)

3. Mattheis, Nicole (WNW)

4. Schäffer, Mårten (SPD)

5. Schaub, Dietmar

6. Zuhörer: 10,

Schriftführer(in):

Schaub Dietmar

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung waren durch Einladung vom 29. November 2023 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Donnerstag, 14. Dezember 2023, 19:30 Uhr einberufen worden. Tag, Ort und Uhrzeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Das Gremium war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

1.

Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 09.11.2023

2.

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung eines Vertreterbegehrens nach § 8b Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

3.

Bericht über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO - Haushaltsjahr 2023

4.

Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes im Stadtteil Hauptschwenda - Gemarkung Hauptschwenda, Flur 1, Flurstück 19/4

5.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des VII. Nachtrages zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012

6.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des IX. Nachtrages zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012

7.

Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf von einem Baugrundstück im ST Riebelsdorf, Baugebiet "Am Bornfeld", Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 64/7

8.

Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes in der Kernstadt Neukirchen - Kleiberweg Nr. 19

9.

Bauleitplanung der Stadt Neukirchen

Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Untere Bornwiese“ im Stadtteil Christerode

1. Abwägung über die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

2. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der Ergänzungssatzung und über die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

10.

Beratung und Beschlussfassung über das Aufheben des Sperrvermerkes bei Produktsachkonto 54101.09600157 - Brückenbauwerk Wiesenmühle

11.

Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung an der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH; Kapitalerhöhung

12.

Beratung und Beschlussfassung über den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan

13.

Wahl einer Schiedsperson für das Schiedsamt der Stadt Neukirchen

14.

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für das Schiedsamt der Stadt Neukirchen

15.

Beratung und Beschlussfassung über die Mitglieder der Kommission Stadtmarketing und Tourismus

16.

Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Vorstand des Gemeindeverwaltungsverbandes "Südlicher Knüll"

17.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufforderung zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2022;

hier: Antrag des Stadtverordnetenvorstehers Willi Berg vom 26.11.2023

18.

Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von Auftragsvergaben gem. § 77 Abs. 2 HGO; hier: Herstellen einer Kühlzelle in der Leichenhalle an der Marienkapelle Neukirchen

19.

Unterrichtungen und Anfragen

20.

Dankesrede von Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg

21.

Anwesenheitsliste

Bürgermeister Knauff stellt den folgenden Antrag:

Aufnehmen des folgenden Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von Auftragsvergaben gem. § 77 Abs. 2 HGO; hier: Herstellen einer Kühlzelle in der Leichenhalle an der Marienkapelle Neukirchen

Abstimmungsergebnis:

27 J, 0 N, 1 E

Somit wird der Punkt in die Tagesordnung aufgenommen und erhält Ordnungsziffer 18.

Stadtverordnete Gregor stellt den folgenden Antrag:

Behandlung des Tagesordnungspunktes 2 am Ende der Tagesordnung, vor dem Punkt Unterrichtungen und Anfragen.

Abstimmungsergebnis:

15 J, 13 N, 0 E

Somit wird der Tagesordnungspunkt 2 am Ende der Tagesordnung, vor dem Punkt Unterrichtungen und Anfragen behandelt.

Punkt 1

Genehmigung der Niederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 09.11.2023

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt das Protokoll der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.11.2023.

Abstimmungsergebnis

28 Jastimmen

0 Neinstimmen

1 Enthaltungen

Punkt 2

Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung eines Vertreterbegehrens nach § 8b Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

Die von Stadtverordnetem Theune beantragte namentliche Abstimmung brachte folgendes Ergebnis:

Lfd. Nr.

Name

Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

1

Arndt

Holger

X

2

Berg

Willi

X

3

Bernhardt

Gerd

X

4

Biernacki

Adam

X

5

Diebel

Markus

X

6

Dr. Eisenhut

Lars

X

7

Falk

Carmen

X

8

Fanelli

Marco

X

9

Glänzer

Bernd

X

10

Göbel

Gisbert

X

11

Gregor

Anna

X

12

Hertel

Torsten

X

13

Hübl

Sven

X

14

Ide

Caroline

X

15

Itzenhäuser

Frank

X

16

Jöckel

Aaron

X

17

Keßler

Philipp

X

18

Klagholz

Julian

X

19

Klee

Carsten

X

20

Klippert

Matthias

X

21

Knell

Wiebke

X

22

Knierim

Horst

X

23

Knoch

Jörg

X

24

Dr. Köhler

Lisa Marie

X

25

Leo

Nora

X

26

Lohre

Tobias

X

27

Selentschik

Holger

X

28

Theune

Martin

X

29

Winter

Florian

X

30

Zimmermann

Oliver

X

31

Zulauf

Ullrich

X

Beschluss
  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids nach § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO (Vertreterbegehren).
  2. Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautet: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Neukirchen, die Gemeinde Ottrau und die Gemeinde Oberaula zu einer neuen Kommune zusammenschließen?“
  3. Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 09. Juni 2024, parallel zur Europawahl statt.

Die Bürgerentscheide dürfen somit nicht stattfinden, da weniger als zweidrittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Neukirchen zugestimmt haben.

Abstimmungsergebnis

18 Jastimmen

12 Neinstimmen

1 Enthaltungen

Punkt 3

Bericht über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO - Haushaltsjahr 2023

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den 2. Bericht 2023 über den Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis

29 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 4

Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes im Stadtteil Hauptschwenda - Gemarkung Hauptschwenda, Flur 1, Flurstück 19/4

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das städtische Baugrundstück Gemarkung Hauptschwenda, Flur 1, Flurstück 19/4 mit einer Größe von 1.065,00 m² zu den seinerzeit festgelegten Kaufbedingungen (=19,00 €/m²) zu verkaufen.

Weiterhin sind noch Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage zu zahlen (lt. derzeit gültigen Satzungen: Wasser = 1,84 €/m² plus Umsatzsteuer in der derzeit gültigen Höhe, Abwasser = 4,05 €/m²). Der Erschließungsbeitrag für die fertig zu stellende Straße wird durch einen gesonderten Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt.

Die Kosten für die Durchführung des Kaufvertrages sowie alle Nebenkosten sind von dem Käufer zu tragen.

Abstimmungsergebnis

29 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 5

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des VII. Nachtrages zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 27.01.2012.

Der Entwurf des VII. Nachtrages ist Bestandteil des Beschlusses.

Der VII. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 27.01.2012 tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis

29 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 6

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des IX. Nachtrages zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012.

Der Entwurf des IX. Nachtrages ist Bestandteil des Beschlusses.

Der IX. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.03.2012 tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis

27 Jastimmen

0 Neinstimmen

2 Enthaltungen

Punkt 7

Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf von einem Baugrundstück im ST Riebelsdorf, Baugebiet "Am Bornfeld", Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 64/7

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das städt. Baugrundstück Gemarkung Riebelsdorf, Flur 5, Flurstück 64/7 mit einer Gesamtfläche von 800 m², zu den von der Stadtverordnetenversammlung seinerzeit festgelegten Kaufbedingungen (= 38,50 €/m²) zu verkaufen. Die Kosten für die Durchführung des Kaufvertrages sowie alle Nebenkosten sind von den Käufern zu tragen.

Abstimmungsergebnis

29 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 8

Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes in der Kernstadt Neukirchen - Kleiberweg Nr. 19

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das städtische Baugrundstück Gemarkung Neukirchen, Flur 40, Flurstück 66 mit einer Größe von 824,00 m² zu den seinerzeit festgelegten Kaufbedingungen (=39,11 €/m²) zu verkaufen.

Weiterhin sind noch Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage zu zahlen (lt. derzeit gültigen Satzungen: Wasser = 1,84 €/m² plus Umsatzsteuer in der derzeit gültigen Höhe, Abwasser = 4,05 €/m²). Der Erschließungsbeitrag für die fertig zu stellende Straße wird durch eine gesonderte Vereinbarung abgelöst (Straßenbau = 20,00 €/m²).

Die Kosten für die Durchführung des Kaufvertrages sowie alle Nebenkosten sind von dem Käufer zu tragen.

Vom Verkaufspreis in Höhe von 32.226,64 € sind durch die Stadt Neukirchen, 55 % an die Stadtwerke Neukirchen für die Aufwendungen der Erschließung zu zahlen.

Für das städtische Grundstück Gemarkung Neukirchen, Flur 40, Flurstück 82 (Pflege- und Unterhaltungsweg Stauraumkanal) wird das Wegerecht als rückseitiger Zufahrtsweg erteilt.

Abstimmungsergebnis

29 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 9

Bauleitplanung der Stadt Neukirchen

Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB „Untere Bornwiese“ im Stadtteil Christerode

  1. Abwägung über die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
  2. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB der Ergänzungssatzung und über die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung fasst den folgenden Beschluss:

  1. Dem Abwägungsvorschlag des Büros GEOS in der beiliegenden Fassung vom 16.10.2023 wird zugestimmt.
  2. Der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Untere Bornwiese“ und der Begründung in der als Anlage beigefügten Fassung jeweils vom 16.10.2023 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis

29 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 10

Beratung und Beschlussfassung über das Aufheben des Sperrvermerkes bei Produktsachkonto 54101.09600157 - Brückenbauwerk Wiesenmühle

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Sperrvermerk bei Produktsachkonto 54101.09600157 in der Höhe von 350.000,00 € zunächst nicht aufzuheben. Der Sperrvermerk bleibt bis zur Klärung der folgenden Fragen bestehen:

  • Prüfen, ob das Wohnhaus Wiesenmühle 1 auch über die östliche Zufahrt (in der Nähe des Transformatorenhauses) angefahren werden kann. In diesem Bereich gibt es eine weitere Brücke. Hier ist festzustellen, ob die Müllabfuhr und die Feuerwehr diese Zufahrt im Hinblick auf die Tornage und den Zustand des Weges benutzen kann.
  • Prüfen, ob es rechtlich möglich ist, dass die Gesamtstraße an den einzigen Anlieger veräußert oder verschenkt werden kann.
  • Prüfen, ob es möglich ist, das zulässige Gewicht der Brücke auf 3,5 t zu beschränken. Ferner ist festzustellen, ob die Möglichkeit besteht, die Mülltonnen über die Brücke zu ziehen, damit das Müllfahrzeug diese Brücke nicht benutzen muss. Die Feuerwehr soll im Bedarfsfall auf die Zufahrt in östlicher Richtung zurückgreifen.
Abstimmungsergebnis

29 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 11

Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung an der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH; Kapitalerhöhung

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung fasst den folgenden Beschluss:

(1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen stimmt der Erhöhung des Stammkapitals von 100.000 EUR auf 200.000 EUR durch Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Anpassung des Konsortialvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH sowie dem Verzicht auf den Erwerb neuer Geschäftsanteile zu. Der Anpassung des Konsortialvertrages auch zu den weiter dargestellten Themen wird zugestimmt.

(2)

Der Bürgermeister der Stadt Neukirchen bzw. sein gesetzlicher Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb umzusetzen und zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage B unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH zur Erhöhung des Stammkapitals und zum Verzicht auf den Erwerb neuer Anteile an der KEAM zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung einschließlich einer Anpassung des Konsortialvertrages auch zu weiteren Themen in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis

26 Jastimmen

0 Neinstimmen

3 Enthaltungen

Punkt 12

Beratung und Beschlussfassung über den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan in der Fassung vom 31.10.2023 und stellt für die Umsetzung der Projekte die erforderlichen Mittel in die kurz-, mittel- und langfristige Haushaltsplanung ein.

Abstimmungsergebnis

29 Jastimmen

0 Neinstimmen

1 Enthaltungen

Punkt 13

Wahl einer Schiedsperson für das Schiedsamt der Stadt Neukirchen

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung wählt als Schiedsperson für eine Amtszeit von fünf Jahren

Herrn Bruno Block, Seigertshausen, Hauptstraße, 34626 Neukirchen

Die in das Amt gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts.

Abstimmungsergebnis

30 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 14

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für das Schiedsamt der Stadt Neukirchen

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung wählt als stellvertretende Schiedsperson für eine Amtszeit von fünf Jahren

Herrn Simon Päbler, Asterode, Trieschweg

Die in das Amt gewählte stellvertretende Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts.

Abstimmungsergebnis

30 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 15

Beratung und Beschlussfassung über die Mitglieder der Kommission Stadtmarketing und Tourismus

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung Neukirchen wählt die folgenden

sechs Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Dr. Lisa Marie Köhler, Julian Klagholz, Florian Winter, Martin Theune, Holger Arndt und Ulrich Zulauf

sowie die sechs sachkundigen Bürger

Werner Thuleweit, Horst Möller, Daniel Karwacki, Julia Jäckel oder Ariane Thurau, Heinz Roß und Hans Walter Roß

als Mitglieder der Kommission Stadtmarketing und Tourismus.

Abstimmungsergebnis

30 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 16

Wahl eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Vorstand des Gemeindeverwaltungsverbandes "Südlicher Knüll"

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Reinhard Kniese zum ehrenamtlichen Mitglied des Vorstandes des Gemeindeverwaltungsverbandes Südlicher Knüll für die verbleibende Wahlzeit der Legislaturperiode.

Abstimmungsergebnis

29 Jastimmen

0 Neinstimmen

1 Enthaltungen

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Bernd Glänzer zum stellvertretenden ehrenamtlichen Mitglied des Vorstandes des Gemeindeverwaltungsverbandes Südlicher Knüll für die verbleibende Wahlzeit der Legislaturperiode.

Abstimmungsergebnis

27 Jastimmen

0 Neinstimmen

3 Enthaltungen

Punkt 17

Beratung und Beschlussfassung über die Aufforderung zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2022;

hier: Antrag des Stadtverordnetenvorstehers Willi Berg vom 26.11.2023

Stadtverordneter Berg zieht den Antrag zurück.

Punkt 18

Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von Auftragsvergaben gem. § 77 Abs. 2 HGO; hier: Herstellen einer Kühlzelle in der Leichenhalle an der Marienkapelle Neukirchen

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt gem. § 77 Abs. 2 HGO in Verbindung mit dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.06.2000 die Herstellung einer Kühlzelle in der Leichenhalle in Neukirchen durch eine ortsansässige Firma in Neukirchen.

Abstimmungsergebnis

30 Jastimmen

0 Neinstimmen

0 Enthaltungen

Punkt 19

Unterrichtungen und Anfragen

Punkt 20

Dankesrede von Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg

Stadtverordnetenvorsteher Willi Berg bedankt sich herzlich bei den Stadtverordneten, den Mitgliedern des Magistrats und unserem Bürgermeister für die Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr. Er bedankt sich auch für die Arbeit an die Ortsbeiräte und den Seniorenbeirat und die Mitglieder der IKEK-Steuerungsgruppe.

Im Namen der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neukirchen übermittelt er auch seinen Dank an alle Bediensteten der Stadt Neukirchen, Verwaltung, des Eigenbetriebs mit Bauhof und den Kindergärten.

Er möchte es aber auch nicht versäumen, sich bei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, den Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken, die mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit sich zum Wohle der Stadt und der Gemeinschaft engagiert haben.

Ein hervorragendes Beispiel welches unserer aller Würdigung bedarf war die 800 Jahrfeier in Hauptschwenda am 24. und 25. Juni. Der Verein Dorfgemeinschaft Hauptschwenda aus 80 Einwohner bestehend - im 160-Seelen Dorf - vollbrachte eine überragende Leistung an Arbeitsstunden, Ideen und Gestaltung der Feier. Das war vorbildlich.

Sein besonderer Dank gilt an dieser Stelle wie immer den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neukirchen.

Punkt 21

Anwesenheitsliste

Sitzungsende: 22:55 Uhr

…………………………  —  ……………………

Willi Berg, Stadtverordnetenvorsteher  —  Dietmar Schaub, Schriftführer