Der Gemeindeverwaltungsverband „Südlicher Knüll“, bestehend aus der Stadt Neukirchen und den Gemeinden Oberaula und Ottrau, sucht zum nächstmöglichsten Zeitpunkt
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit derzeit 39,0 Wochenstunden. Die Stelle ist unbefristet.
Die Feuerwehren der Kommunen Neukirchen, Oberaula und Ottrau bestehen aus insgesamt 20 Ortsteilfeuerwehren.
Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren mit dem Ziel, diese zu entlasten,
Feuerwehrbedarfsplanung einschl. Budgetplanung und –vollzug,
Planung, Ausschreibung und Projektbetreuung von Investitionen,
Organisation von Brandsicherheitsdiensten,
Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes (BEP),
Planung und Organisation von Aus- und Fortbildungen der Feuerwehrangehörigen,
Fortschreibung der Alarm- und Einsatzpläne in Abstimmung mit den Leitern der Feuerwehren,
Beschaffung und Verwaltung sowie Pflege, Prüfung, Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Ausrüstung sowie der Feuerwehrfahrzeuge (Gerätewartung) in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Gerätewarten der Ortsteilwehren,
Leitung des Atemschutzzentrallagers und Unterstützung der örtlichen ehrenamtlichen Atemschutzbeauftragten, insbesondere bei besonderem Arbeitsaufkommen,
Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion und Gerätelogistik bei jährlichen Belastungsübungen in der Atemschutzübungsanlage,
Mitwirkung in der Brandschutzerziehung,
Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchsgewinnung,
Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Fachbereichen sowie anderen Behörden und Organisationen,
Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit mit anderen Kommunen,
Pflege der Daten im Florix (EDV),
Inventarisierung von Ausrüstung und Bekleidung,
Abruf von Fördermitteln (Verdienstausfälle von Bränden bei Kristallversicherung),
Erstellung von Gebührenbescheiden,
Bearbeitung Sachgebiet Digitalfunk, z. B. Update und Ersatzteilbeschaffung Funkmeldeempfänger und Funkgeräte, Neubestellung bei Fahrzeugneuausstattungen,
Beratung und Mitarbeit bei baulichen Investitionen im Feuerwehrwesen und Brandschutz,
Ausschreibung und Vergabe von Wartungs- und Reparaturaufträgen,
Allgemeine Verwaltungstätigkeiten im Bereich Brand- und Katastrophenschutz,
Datenschutzangelegenheiten Bereich Feuerwehr.
Abgeschlossene Verwaltungsausbildung und/oder technische Berufsausbildung (vorzugsweise im Metall-, Elektrotechnik- oder Kraftfahrzeughandwerk),
Bereitschaft zur Fort- bzw. Weiterbildung,
Führerschein der Klasse C, besser CE, oder Bereitschaft diesen nachträglich zu erwerben
Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung einer der Freiwilligen Feuerwehren,
Sehr gute Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen sowie der Verwaltungssoftware ZMS/Florix Hessen
Selbständiges Arbeiten
Wechselnde Tätigkeit in den drei Kommunalverwaltungen.
Teamfähigkeit,
Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit,
Fortbildungsbereitschaft,
Teilnahme an den Einsätzen der Feuerwehr während der Dienstzeit,
Gerätewartlehrgang an einer Landesfeuerwehrschule oder einer vergleichbaren Einrichtung bzw. vergleichbare Qualifikation,
Bereitschaft, im Rahmen einer flexiblen Arbeitszeit auch abends zu arbeiten.
Einstellung nach Vergütungsgruppe TVöD EG 8,
Flexible Arbeitszeiten,
Angenehmes Betriebsklima in einem engagierten Team
Der Gemeindeverwaltungsverband „Südlicher Knüll“ möchte die Gleichstellung der Frau im Berufsleben verwirklichen und begrüßt daher besonders Bewerbungen von Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse usw.) ist bis zum 17.03.2023 zu richten an den
Gemeindeverwaltungsverband „Südlicher Knüll“
Herrn Bürgermeister Knauff (persönlich) • Am Rathaus 10
• 34626 Neukirchen
oder per E-Mail an marian.knauff@neukirchen.de
Die Bewerbungsunterlagen sind ohne Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen einzureichen. Bewerbungsunterlagen können nach dem Auswahlverfahren nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Umschlags zurückgesandt werden.
Digitale Bewerbungen bitten wir ausschließlich im PDF-Format (höchstens 2 Dateien) zu senden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung können nicht erstattet werden.
Wir weisen darauf hin, dass eine Eingangsbestätigung der Bewerbungen nicht erfolgt.