Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist die Ausnahme. Trockenes Reisig kann außerhalb der Ortslage auf dem Grundstück, wo es anfällt auch verbrannt werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden:
zwischen der Anmeldung Feuer und Verbrennung müssen 2 Arbeitstage liegen
Anmeldung Feuer ONLINE:
Homepage: www.nuesttal.de, Rathaus online & Formulare, Onlinedienste Gewerbe- und Ordnungsamt, FEUER ANMELDEN
Bei telefonischer Anmeldung (06684 960517), bitte Flur und Flurstück mitteilen.