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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Schöffinnen und Schöffen gesucht - in allgemeinen Strafsachen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde voraussichtlich insgesamt 3 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Hünfeld als VertreterInnen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Gemeindevertretung schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Bewerbung

Interessenten richten ihre Bewerbung für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene), an das Ordnungsamt der Gemeinde Nüsttal, Frau Mannert, Tel. 06684/960517, E-Mail: sarah.mannert@nuesttal.de

Das Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste kann unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.