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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht zur Sitzung der Gemeindevertretung

am 18.03.2024

Punkt 1 Prüfbericht Jahresrechnung 2022 - Anlage 4

Gem. § 112 HGO hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser Jahresabschluss wurde durch die Gemeindeverwaltung unter Mithilfe des Betriebswirtschaftlichen Beratungszentrums erstellt, durch den Gemeindevorstand am 27.03.2023 beschlossen und der Revision zur Prüfung vorgelegt. § 112 Abs. 9 HGO sieht für die Vorlage des Jahresabschlusses eine Frist von 4 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres vor. Die Vorlage des Jahresabschlusses 2022 bei der Revision erfolgte fristgerecht.

Mit dem Prüfungsbericht vom 30.01.2024 hat der Fachdienst Revision des Landkreises Fulda mitgeteilt, dass der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Nüsttal ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild über die Vermögenslage der Gemeinde Nüsttal zum Bilanzstichtag 31.12.2022 darstellt.

Die Beratung und Beschlussfassung der geprüften Jahresabschlüsse ist gem. § 113 HGO und die Entlastung des Gemeindevorstandes ist gem. § 114 HGO Aufgabe der Gemeindevertretung.

Der geprüfte Jahresbericht 2022 liegt vom 25.03.2024 - 04.04.2024 zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung im Rathaus aus.

Beschluss:

a)

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Gemeinde Nüsttal mit dem Schlussbericht der Revision des Landkreises Fulda in der als Anlage beigefügten Fassung gem. § 113 HGO.

b)

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Entlastung des Gemeindevorstandes gem. § 114 HGO.“

Punkt 2 Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht für die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das HHJ 2024

Die Kommunalaufsicht beim Landrat des Landkreises Fulda hat gemäß § 97 Abs. 3 HGO in die von der Gemeindevertretung am 30.11.2023 beschlossene Haushaltssatzung Einsicht genommen und erhebt keine Bedenken.

Genehmigungsbedürftige Bestandteile sind in der Haushaltssatzung 2024 nicht enthalten.

Der Landrat des Landkreises Fulda kommt zu folgendem Ergebnis:

„Die Gemeinde Nüsttal erreicht nach Auswertung der Indikatoren 100 von 100 Punkten bzw. die Ampelfarbe „grün“ (Vorjahr: 100 Punkte, Ampelfarbe grün). Dies führt dazu, dass die dauernde Leistungsfähigkeit nach dem Prüfraster weiterhin als gesichert bewertet wird. Die Gemeinde Nüsttal verfügt über eine ausreichende Rücklage und liquide Mitttel zur Sicherstellung der stetigen Zahlungsfähigkeit. Darüber hinaus können in jedem Jahr der Planung die Tilgungsleistungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden.

lnsgesamt ist festzustellen, dass die Gemeinde Nusttal die Gemeindefinanzen nach den Grundsatzen einer geordneten Haushaltswirtschaft fuhrt.“

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt den Inhalt der Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht beim Landrat des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2024 vom 10.01.2024 lt. Anlage zur Kenntnis.“

Punkt 3 Übertragung Haushaltsreste aus dem Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 2023

ERGEBNISHAUSHALT:

Gemäß § 21 GemHVO können die Ansätze für Aufwendungen eines Budgets ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben längstens bis zum Ende des zweiten auf die Veranschlagung folgenden Jahres verfügbar.

Die Gemeindevertretung erklärte Ansätze für Aufwendungen eines Budgets grundsätzlich für übertragbar.

Beschluss Ergebnishaushalt:

„Die Gemeindevertretung nimmt die Übertragung der Haushaltsreste aus dem Ergebnishaushalt 2023 in das Haushaltsjahr 2024 nach der vorgelegten Liste zur Kenntnis.“

FINANZHAUSHALT:

Gemäß § 21 GemHVO bleiben die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann. Werden diese Maßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ansätze für Auszahlungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.

Beschluss Finanzhaushalt:

„Die Gemeindevertretung nimmt die Übertragung der Haushaltsreste aus dem Investitionshaushalt 2023 in das Haushaltsjahr 2024 nach der vorgelegten Liste zur Kenntnis.“

Punkt 4 Vereinbarung IKZ Krisenmanagement mit dem LAndkreis Fulda

Ein flächendeckender Stromausfall, Hochwasser, Tierseuchen, Pandemien oder Cyber-Attacken sind einige Beispiele für Szenarien, die für die Kommunen des Landkreises Fulda und den Landkreis Fulda selbst eine Krise darstellen könnten. Zur Begegnung der Lage wird im Bedarfsfall im Bereich des Krisen- und Katastrophenschutzmanagements eine Aufbauorganisation mit einer administrativ-organisatorischen und eine operativ-taktischen Komponente gebildet.

Während die operativ-taktische Komponente hauptsächlich die Blaulichtorganisationen, wie Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, DLRG und ähnliche umfasst, fallen andere, insbesondere verwaltungsspezifische Aufgaben in die Zuständigkeit der administrativ-organisatorischen Komponente. Die administrativ-organisatorische Komponente wird dabei sowohl auf Ebene des Landkreises, als auch auf Ebene der Städte und Gemeinden in und aus den Kommunalverwaltungen gebildet.

Um dabei als administrativ-organisatorische Komponente möglichst schnell, effiziente Entscheidungen treffen zu können, werden zumeist die alltäglich bestehenden Organisationsstrukturen der Kommunalverwaltungen durchbrochen und Verwaltungsstäbe gebildet. Da sich jedoch die Stabsarbeit wesentlich von der alltäglichen Arbeitsweise einer Kommunalverwaltung unterscheidet, ist es wichtig, diese vorbereitend regelmäßig zu üben und notwendige Strukturen und Vorbereitungen bereits im Vorfeld aufzubauen beziehungsweise zu treffen. Der Landkreis Fulda hat dazu bereits im vergangenen Jahr einige Seminare und Fortbildungen angeboten, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Krisenmanagements zu schulen und fortzubilden.

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Begegnung einer Krise ist aber auch, dass die Verwaltungsstäbe der Städte und Gemeinden miteinander und mit dem Verwaltungsstab des Landkreises gut vernetzt sind, ähnliche Arbeitsmethoden anwenden und die Arbeitsweise aufeinander abgestimmt ist.

Daher ist beabsichtigt eine interkommunale Zusammenarbeit mit allen Städten und Gemeinden des Landkreises Fulda im Themenfeld des Krisenmanagements zu schließen. Dazu soll eine koordinierende Stelle beim Landkreis Fulda geschaffen werden, die bereits im Entwurf des Haushaltsplanes vorgesehen ist. Die Aufgaben der gemeinsamen Koordinierungsstelle sind beispielsweise die Unterstützung bei dem Aufbau einer „Besonderen Aufbauorganisation“ für den Krisen-/ und Katastrophenfall, der Aufbau und die Förderung des Selbstschutzes der Bevölkerung, der Behörden und Betriebe, oder auch die Organisation und Durchführung von Schulungen und Fortbildungen im Bereich des Bevölkerungs-/ und Katastrophenschutz und Krisenmanagement.

Vorgesehen ist, dass sich die Städte und Gemeinden mit 1.500,- EUR p.a. an den Sach- und Personalkosten beteiligen und zudem eine Förderung für die Bildung einer IKZ in Höhe von 100.000,- EUR beantragt wird.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nüsttal stimmt der Neugründung der interkommunalen Zusammenarbeit mit allen Städten und Gemeinden des Landkreises Fulda und der Verwaltungsvereinbarung über die Koordination des Krisenmanagements im Landkreis Fulda im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit einstimmig zu.“

Punkt 5 Ergänzungssatzung Kapellenweg 9, OT Hofaschenbach

Erläuterung:

Die Durchführung der öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung „Kapellenweg 9“ der Gemeinde Nüsttal, Ortsteil Hofaschenbach erfolgte vom 29. Januar 2024 bis 01. März 2024.

Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind nachfolgende Stellungnahmen eingegangen, die zur Abwägung vorliegen.

Beteiligung über eingegangene Stellungnahmen nach öffentlicher Auslegung gem. § 3 (2) BauGB:

Hinweise, Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB nicht vorgetragen.

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB:

Es wurden insgesamt drei Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB abgegeben. Der Landkreis Fulda hat keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen, das Amt für Bodenmanagement Fulda sowie die OsthessenNetz GmbH haben Hinweise zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Kapellenweg“ abgegeben, welche zur Kenntnis genommen werden.

Es liegen nunmehr die Voraussetzungen für die Beschlussfassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung vor.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung wertet die zu der Ergänzungssatzung „Kapellenweg 9“, Gemarkung Hofaschenbach, Flur 11, Flurstück Nr. 6 vorgebrachten Hinweise im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus.“

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Ergänzungssatzung „Kapellenweg 9“ der Gemeinde Nüsttal, Ortsteil Hofaschenbach, als Satzung gemäß § 10 BauGB Abs. 1. Die Begründung zur Ergänzungssatzung wird gebilligt.

Die Satzung der Ergänzungssatzung „Kapellenweg 9“, Ortsteil Hofaschenbach, umfasst einen Teil von Flurstück 6 (Teilgeltungsbereich 1 und Teilgeltungsbereich 2 für den Ausgleich) in Flur 11 der Gemarkung Hofaschenbach.

Der Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung „Kapellenweg 9“ der Gemeinde Nüsttal, Ortsteil Hofaschenbach, ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

Punkt 6 Verschiedenes
  • •BGMin Marion Frohnapfel gab die Einweihung des Feuerwehrhauses Haselstein am 28.04.2024 bekannt
  • Zusätzlich informierte die BGMin über die mittlerweile erfolgte Digaitalisierung und Rücklieferung der Bauakten der Gemeinde Nüsttal.
  • Vorsitzender Marcus Fink erinnerte an die JHV der Freiwilligen Feuerwehr am 22.03.2024 im BGH Hofaschenbach
  • Marcus Fink informierte nach Anfrage darüber, dass die Hybrid (digitale)-Zuschaltung zu Sitzungen gesetzlich nicht verankert und damit nicht möglich ist

Beschluss:

-entfällt-

NICHT ÖFFENTLICH:

Punkt 7 Mietvertrag Arztpraxis, Schulstraße 38, OT Hofaschenbach

Die Bürgermeisterin trägt den Sachstand und die Konditionen vor.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt, dem Mietvertrag zu den genannten Konditionen einstimmig zuzustimmen.“