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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Vertreter/innen der Wahl zur Gemeindevertretung am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2026 das Ergebnis der Gemeindewahl wie folgt festgestellt:

Zur Gemeindewahl waren 2.377 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.692 gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 71,18 %.

Hierbei entfielen auf

Wahlvorschlag

Stimmen

Stimmenanteil

Sitze

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

16.961

74,03 %

11

7. Christliche Wähler Einheit (CWE)

5.951

25,97 %

4

Wahlgebiet insgesamt

22.912

15

In die Gemeindevertretung sind gewählt- CDU:

In die Gemeindevertretung sind gewählt- CWE:

Endgültiges Wahlergebnis und Namen der Vertreter/innen der Ortsbeiratswahlen am 15. März 2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahlen in der Gemeinde Nüsttal wie folgt festgestellt.

Es sind folgende Bewerber/innen gewählt:

Ortsbezirk Hofaschenbach

Ortsbezirk Haselstein

Ortsbezirk Gotthards

Ortsbezirk Morles

Ortsbezirk Rimmels

Ortsbezirk Silges

Ortsbezirk Mittelaschenbach

Ortsbezirk Oberaschenbach

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 v. H. der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen (gem. § 25 KWG). Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Nüsttal, den 18. März 2026

Sarah Mannert
Gemeindewahlleiterin