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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus Sitzung der Gemeindevertretung vom 30. März 2023

Punkt 1 Genehmigungsverfügung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

Der Landrat des Landkreises Fulda hat in die von der Gemeindevertretung am 28.11.2022 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 Einsicht genommen und seine Stellungnahme mit Verfügung vom 19.01.2023 übersandt. Er beurteilt darin die Haushaltslage und die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Nüsttal.

Der Landrat des Landkreises Fulda kommt zu folgendem Ergebnis:

„Die Gemeinde Nüsttal erreicht nach Auswertung der Indikatoren 100 von 100 Punkten bzw. die Ampelfarbe „grün“ (Vorjahr: 90 Punkte, Ampelfarbe grün). Dies führt dazu, dass die dauernde Leistungsfähigkeit nach dem Prüfraster als gesichert bewertet wird. Die Gemeinde Nüsttal verfügt über eine ausreichende Rücklage und liquide Mitttel zur Sicherstellung der stetigen Zahlungsfähigkeit. Darüber hinaus können in jedem Jahr der Planung die Tilgungsleistungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden.

Die Kreditverpflichtungen stehen somit im Einklang mit der dauernden Leistungsfahigkeit der Gemeinde. Daher habe ich die Genehmigung der Kredite nach§103 Abs. 2 HGO erteilt. Die Genehmigung des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen ergeht unter der Erwartung, dass im Haushaltsvollzug weiterhin die Regelungen des §93 Abs. 3 HGO beachtet werden und die tatsachliche Kreditaufnahme nur erfolgt, wenn eine andere Finanzierung nicht moglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.

lnsgesamt ist festzustellen, dass die Gemeinde Nusttal die Gemeindefinanzen nach den Grundsatzen einer geordneten Haushaltswirtschaft fuhrt.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die Verfügung des Landrats des Landkreises Fulda vom 19.01.2023 zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis.“

Punkt 2 Neufassung der Friedhofsordnung der Gemeinde Nüsttal

Die derzeit gültige Fassung der Friedhofsordnung vom 23.09.2021 soll durch eine Neufassung analog dem aktuellen Muster des HSGB, abgelöst werden.

Erläuterung zu Neuerungen:

Ausschlaggebend für die Neufassung ist die Hinzufügung von Raseneinzelgräbern (Erdbestattung).

Die Friedhofsordnung wurde mit der aktuellen Mustersatzung des HSGB verglichen und aktualisiert. Zudem wurden anlassbezogen die Raseneinzelgräber ergänzt (§14 Grabarten, §19 Raseneinzelgrabstätten, §24 Maße, §27 besondere Gestaltungsvorschriften und §27 a Gestaltungsvorschriften Raseneinzelgräber). Vorgesehen sind Einzelgräber mit einer Liegezeit von 30 Jahren. Die Gestaltungsvorschriften ähneln denen der Rasenurnengräber. Auch hier soll eine Namensplatte erdgleich in den Boden eingelassen werden mit einer Größe von: Länge 0,60 m, Breite 0,40 m Stärke 0,05 m mind. bis 0,08 m.

Die Grabfläche wird entsprechend mit Erde aufgefüllt und seitens eines Bauhofmitarbeiters angesät und gepflegt (Mäharbeiten). Der Aushub des Grabes entspricht dem eines Einzelgrabes.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Neufassung der Friedhofsordnung in der vorliegenden Form.“

Punkt 3 2. Änderung der Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Nüsttal

Die derzeit gültige Fassung der Friedhofsgebührenordnung der Gemeinde Nüsttal vom 27.10.2011, sowie deren erste Änderung vom 12.12.2013 wird um eine zweite Änderung ergänzt.

Aufgrund der Hinzufügung von Raseneinzelgräbern in der Friedhofsordnung der Gemeinde Nüsttal, ist auch die Friedhofsgebührenordnung zu aktualisieren. Hier wurden die Arbeitsstunden unseres zuständigen Bauhofmitarbeiters, gemäß der Personalkostentabelle des Landes Hessen, zugrunde gelegt. Mit Arbeitsplatzkosten liegen diese bei rund 50,00 €/Stunde. Ausgehend davon, dass solch eine Grabpflege mit den Jahren mal mehr, mal weniger Zeit in Anspruch nimmt, wird der durchschnittliche Arbeitsaufwand mit 1h bis 2 h pro Jahr eingeschätzt (Grabauffüllung mit Erde inkl. Ausgleich von Setzungen, Einsäen des Grabes, Pflege und Mäharbeiten am Grab).

Die Gebühr von 2.625,00 € (Mittelwert) würde das Nutzungsrecht von 30 Jahren umfassen, sowie die Grabpflege des Raseneinzelgrabes seitens unseres Mitarbeiters unter Berücksichtigung wetterbedingter Arbeiten. Inflation und Lohnsteigerungen sind bei der Kosteneinschätzung noch nicht berücksichtigt.

Im Weiteren wurden die Aushubgebühren für Gräber geprüft. Gemeinsam mit der Firma Baier Bau GmbH & Co KG werden die Gräber (Erdbestattung) mit Hilfe eines Minibaggers ausgehoben und uns anschließend in Rechnung gestellt. Die zuletzt angesetzten Aushubgebühren der Friedhofsgebührenordnung vom 27.10.2011 sind unverändert anzunehmen.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die 2. Änderung der Friedhofsgebührenordnung in der vorliegenden Form.“

Punkt 4 Überplanmäßige Ausgaben

Produkt 6111000, Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, Sachkonto 7354100 Kreisumlage - HHJ 2023

Die bei der Haushaltsplanung veranschlagten Mittel sind niedriger, als die tatsächlichen Aufwendungen. Die höheren Aufwendungen werden zum Großteil durch die höher ausfallenden Schlüsselzuweisungen kompensiert.

Die Deckung der Mittel wird aus dem allgemeinen Haushalt gewährleistet.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 146.697,00 € bei Produkt 6111000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen zu genehmigen.

Produkt 365200, eigene Tageseinrichtungen, Sachkonto 71720 sonstige Erstattung an Gemeinden - HHJ 2022

Kostenausgleich für Tagespflege von Nüsttaler Kindern über 3 Jahren an andere Kommunen.

Erstattung von Betriebskosten und Weiterleitung der Freistellung.

Die Mittel für das HH-Jahr 2022 sind erschöpft

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 i. H. v. 4.000,00 € bei Produkt 365200, eigene Tageseinrichtungen zur Kenntnis.

Produkt 363100, sonstige Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfen, Sachkonto 7178000 sonstige Erstattung an übrigen Bereich - HHJ 2022

Kostenausgleich für Tagespflege von Nüsttaler Kindern unter 3 Jahren an andere Kommunen.

Die Mittel für das HH-Jahr 2022 sind erschöpft.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 i. H. v. 4.000,00 € bei Produkt 363100, sonstige Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfen, Sachkonto 7178000 sonstige Erstattung an übrigen Bereich, zur Kenntnis.

Produkt 365100, fremde Tageseinrichtungen, Sachkonto 717800 sonstige Erstattung an übrigen Bereich - HHJ 2023

Der bestehende Betriebsvertrag mit dem Träger der Kindertagesstätte St. Raphael, Hofaschenbach wurde im Laufe des Jahres 2022 neu verhandelt.

Die Gemeinde Nüsttal beteiligt sich für das Jahr 2023 mit 87 % an den Betriebskosten. Durch die Erhöhung der Beteiligung reichen die veranschlagten Mittel nicht aus

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 bei Produkt 365100 fremde Tageseinrichtungen Ü3 i. H. v. 60.000,00 € zu genehmigen.

Produkt 365100, fremde Tageseinrichtungen Ü3 und 365110 fremde Tageseinrichtung U3, Sachkonto 717800 sonstige Erstattung an übrigen Bereich - HHJ 2022

Der bestehende Betriebsvertrag mit dem Träger der Kindertagesstätte St. Raphael, Hofaschenbach wurde im Laufe des Jahres 2022 neu verhandelt.

Die Gemeinde Nüsttal beteiligt sich für das Jahr 2022 mit 84 % (vorher 75% Ü3 und 100% U3) an den Betriebskosten. Durch die Erhöhung der Beteiligung reichen die veranschlagten Mittel nicht aus.

Die Mehrausgaben sind durch die liquiden Mittel gedeckt.

Gemäß § 18, Abs. 1 GemHVO dienen die Erträge des Ergebnishaushalts insgesamt zur Deckung der Aufwendungen des Ergebnishaushalts (Grundsatz der Gesamtdeckung)

Die Mehrerträge im Gesamthaushalt 2022 decken die Mehraufwendungen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die überplanmäßigen Ausgaben bei Produkt 365100 fremde Tageseinrichtungen Ü3 i. H. v. 75.870,00 € (75%) sowie die überplanmäßigen Ausgaben bei Produkt 365110, fremde Tageseinrichtungen U3 i. H. v. 25.290,00 € gemäß dem festgelegten Verteilungsschlüssel nach Anzahl der Gruppen zu genehmigen.

Produkt 6111000, Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, Sachkonto 7354200 Schulumlage - HHJ 2023

Die bei der Haushaltsplanung veranschlagten Aufwendungen sind niedriger, als die tatsächlichen Aufwendungen. Die höheren Aufwendungen werden zum Großteil durch die höher ausfallenden Schlüsselzuweisungen kompensiert.

Die Deckung der Mittel wird aus dem allgemeinen Haushalt gewährleistet.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 80.854,00 € bei Produkt 6111000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen zu genehmigen.

Produkt 547100 ÖPNV, Sachkonto 7354900 - HHJ 2023

Die bei der Haushaltsplanung veranschlagten Mittel sind niedriger als die tatsächlichen Aufwendungen. Die Umlage wurde von 3,40 € auf 4,00 € / Einwohner erhöht.

Die Deckung der Mittel wird aus dem allgemeinen Haushalt gewährleistet

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. 1.564,00 € bei Produkt 547100 ÖPNV zur Kenntnis.

Punkt 5 Übertragung der Haushaltsreste aus dem Ergebnishaushalt 2022 nach 2023

Die Deckung der übertragenen Mittel aus dem Investitionshaushalt 2022 in das Haushaltsjahr 2023 ist durch die flüssigen Mittel gewährleistet.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Mittel aus dem Ergebnishaushalt 2022 nach der vorliegenden Liste auf das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.“

Punkt 6 Übertragung der Haushaltsreste Investitionen 2022 nach 2023

Die Deckung der übertragenen Mittel aus dem Investitionshaushalt 2022 in das Haushaltsjahr 2023 ist durch die flüssigen Mittel gewährleistet.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Mittel aus dem Investitionshaushalt 2022 nach der vorliegenden Liste auf das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.“

Punkt 7 Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen im Bereich Gewerbe- und Ordnungsrecht im Landkreis Fulda

Da sich die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen im Bereich des Gewerbe- und Ordnungsrechts im Landkreis Fulda bewährt haben, sollen diese für weitere 10 Jahre geschlossen werden. Im Vergleich zu den Vereinbarungen aus 2018 haben sich außer der längeren Laufzeit- von 5 auf 10 Jahre - keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

Die Vereinbarung umfasst Aufgaben der Gewerbeordnung (Überwachung Spielgeräte, Reisegewerbe, Märkte, Schaustellungen von Personen, etc.), Aufgaben des Gaststättengesetzes (Veranstaltungen etc.), Ladenöffnungen; Preisangabenüberwachung, Einhaltung Rauchverbot etc.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen im Bereich Gewerbe- und Ordnungsrecht mit dem Landkreis Fulda mit einer Laufzeit von 10 Jahren abzuschließen.“

Punkt 8 Klimaangepasstes Waldmanagement für den Gemeindewald

Bereits im Jahre 2020 erhielt die Gemeinde Nüsttal die Nachhaltigkeitsprämie (Bundeswaldprämie) als finanzielle Unterstützung des Bundes für die in den letzten Jahren aufgetretenen Waldschäden und die gesunkenen Holzpreise. Diese Prämie wurde damals pauschal pro Hektar Waldfläche gezahlt. Die Voraussetzungen waren lediglich die Zertifizierung durch PEFC und die Vorlage des Bescheides der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Die Prämie wurde sofort beantragt und vor Weihnachten 2020 wurden der Gemeindekasse 47.600 Euro für 476 ha Wald überwiesen.

Nun wurde von der FNR (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe) das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ am 29.11.2022 aufgelegt. Hier soll privaten und kommunalen Waldbesitzern eine Förderung für ein klimaangepasstes Waldmanagement zugesprochen werden.

Bei einer zuwendungsfähigen Waldfläche von über 100 ha Waldfläche und einem Verpflichtungszeitraum von 20 Jahren wird eine Förderung in den ersten 10 Jahren in Höhe von 100 € pro ha und Jahr zugesagt, d.h. eine jährliche Förderung in Höhe von 48.300 € für mittlerweile 483 ha Waldfläche.

Es sind jedoch verschiedene Kriterien zu erfüllen, um die Zuwendung zu erhalten. Das bedeutendste Kriterium ist die verpflichtende Stilllegung von 5 % der Waldfläche (5 % der Waldfläche der Gemeinde Nüsttal= 24,2 Hektar) und die Ausweisung von 5 weiteren Habitatbäumen pro ha Waldfläche. Der Wald soll sich hier natürlich entwickeln.

Da im Gemeindewald 53,8 ha bereits freiwillig stillgelegt sind, sogenannte WarB- Flächen, sollte das kein Problem darstellen.

Darüber hinaus darf die Höhe der sogenannten De-minimis- Beihilfen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Dieses wurde bereits geprüft.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dem Antrag auf Förderung zuzustimmen.“

Punkt 9 Verschiedenes
  • BGM Marion Frohnapfel kündigte die nächste Sitzung des Bauausschusses mit Rundfahrt am 04.05.2023 an
  • Informierte über die Markierungsarbeiten Radweg Obera.-Haselstein in der KW 16 und der daraus folgenden 2-tägigen Vollsperrung
  • Informierte über die Fortsetzung des Radwegebaus Strecke Mittelaschenbach-Morles
  • Teilte mit, dass der Tag der offenen Tür/ Einweihung Kita Hofaschenbach voraussichtlich im Juni stattfindet
  • Informierte über die Verlängerung Bauzeit Sigildisstraße

Beschluss:

-entfällt-