| Punkt 1 | Haushaltsverfügung und Genehmigung 2025 |
Der Landrat des Landkreises Fulda hat in die von der Gemeindevertretung am 28.11.2024 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 Einsicht genommen und seine Stellungnahme mit Verfügung vom 20.02.2025 übersandt. Er beurteilt darin die Haushaltslage und die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Nüsttal.
Der Landrat des Landkreises Fulda kommt zu folgendem Ergebnis:
„Die Gemeinde Nüsttal erreicht nach Auswertung der Indikatoren 90 von 100 Punkten bzw. die Ampelfarbe „grün“ (Vorjahr: 100 Punkte, Ampelfarbe grün). Dies führt dazu, dass die dauernde Leistungsfähigkeit nach dem Prüfraster als „gesichert“ bewertet wird. Abzüge erhält die Gemeinde Nüsttal aufgrund des Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis (-10 Punkte). Die Gemeinde Nüsttal verfügt über eine ausreichende Rücklage und liquide Mitttel zur Sicherstellung der stetigen Zahlungsfähigkeit. Darüber hinaus können in jedem Jahr der Planung die Tilgungsleistungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden.
lnsgesamt ist festzustellen, dass die Gemeinde Nusttal die Gemeindefinanzen nach den Grundsatzen einer geordneten Haushaltswirtschaft führt.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt den Inhalt der Haushaltsverfügung der Kommunalaufsicht beim Landrat des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2025 vom 20.02.2025 lt. Anlage zur Kenntnis.“
| Punkt 2 | Aufstellung Jahresabschluss 2024 |
Gem. § 112 HGO hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser Jahresabschluss wurde durch die Gemeindeverwaltung unter Mithilfe des Betriebswirtschaftlichen Beratungszentrums, erstellt. § 112 Abs. 9 HGO sieht für die Vorlage des Jahresabschlusses eine Frist von 4 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres vor. Diese Frist kann für den Jahresabschluss 2024 eingehalten werden. Die Verwaltung hat den Abschluss mit Datum 24.03.2025 aufgestellt.
Nach Abschluss der Prüfung wird der geprüfte Jahresabschluss dem Gemeindevorstand zur Kenntnis gegeben und an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an die Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung gem. § 113 HGO sowie zur Entlastung des Gemeindevorstandes gem. § 114 HGO vorgelegt.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt den Jahresabschluss 2024 gem. § 112 HGO mit einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 336.191,13 €, im außerordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 27.896,22 € sowie im Gesamtergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 364.087,35 € zur Kenntnis. Die Vermögens- und die Finanzrechnung sind Bestandteil des Jahresabschlusses.“
Punkt 3 | Übertragung Haushaltsreste aus dem Investitionshaushalt 2024 nach 2025 |
Gemäß § 21 GemHVO bleiben die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann. Werden diese Maßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ansätze für Auszahlungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die Übertragung der Haushaltsreste aus dem Investitionshaushalt 2024 in das Haushaltsjahr 2025 nach der vorgelegten Liste zur Kenntnis.“
| Punkt 4 | Übertragung Haushaltsreste aus dem Ergebnishaushalt 2024 nach 2025 |
Gemäß § 21 GemHVO können die Ansätze für Aufwendungen eines Budgets ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben längstens bis zum Ende des zweiten auf die Veranschlagung folgenden Jahres verfügbar. –Anlage 4-
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die Übertragung der Haushaltsreste aus dem Ergebnishaushalt 2024 in das Haushaltsjahr 2025 nach der vorgelegten Liste zur Kenntnis.“
| Punkt 5 | Überplanmäßige Ausgaben |
Umrüstung GW-L Nüsttal
Für die Umrüstung des GW-L Nüsttal wurden Angebote angefragt. Das bezuschlagte Angebot liegt bei 35.139,19€. Dies entspricht 5.139,19€ mehr, als im Haushalt veranschlagt wurde (30.000€).
Daher hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 10.03.2025 beschlossen, die zusätzlichen Kosten in Höhe von 5.139,19€ als überplanmäßige Kosten zu genehmigen.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 5.139,19€ zur Kenntnis.“
Arbeitsschutzfachliche Betreuung
Nach Prüfung durch die Unfallkasse Hessen wurde die Firma SIFAR mit der arbeitsschutzfachlichen Betreuung für die Verwaltung, den Bauhof und den gemeindeeigenen Kindergarten beauftragt. Das ursprünglich von der Firma SIFAR veranschlagte Stundenkontingent ist bereits zu großen Teilen aufgebraucht. Die Firma SIFAR benötigt für die Fortführung der arbeitsschutzfachlichen Betreuung weitere 30 - 35 Stunden zu einem Stundensatz von 85,00 €/Std. Das entspricht Mehrkosten in Höhe von 3.000,00 €, die bei der Haushaltsplanung 2025 nicht berücksichtigt werden konnten.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.000,00 € für die arbeitsschutzfachliche Betreuung der Verwaltung, des Bauhofs und des gemeindeeigenen Kindergartens, Kostenträger 111500, 111600 und 365200, Sachkonto 6070000 zur Kenntnis.“
Kostenträger 537100, Abfallwirtschaft, Sachkonto 613900, sonstige weitere Fremdleistung
Bei der Haushaltsplanung für 2025 war noch nicht bekannt, dass das bisherige Vorgehen bei der Räumung der Grünabfall-Annahmestelle so nicht zulässig ist. Der Grünabfall darf nicht vor Ort geschreddert werden, sondern muss abtransportiert und nach Bioabfallordnung entsorgt werden. Ein Abtransport in 2024 war leider nicht mehr möglich, dadurch hat sich das Volumen des Abfalls nochmal erhöht.
Die veranschlagten Haushaltsmittel reichen nicht aus, es werden weitere 20.000,00 € benötigt. Die Kosten für die Räumung werden vom Zweckverband Abfallsammlung erstattet.
Laut Haushaltssatzung können die Mehrerträge beim Kostenträger 537100 Abfallwirtschaft, Sachkonto 5483000 Kostenerstattungen von Zweckverbänden für Mehraufwendungen beim gleichen Kostenträger, Sachkonto 6139000 sonstige Fremdleistungen verwendet werden.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die Mehrausgaben in Höhe von 20.000,00 € bei Produkt 537100 Abfallwirtschaft, Sachkonto 613900, sonstige weitere Fremdleistung, zur Kenntnis.“
| Punkt 6 | Nachkalkulation der WaSserversorgung |
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Nüsttal wurde durch das Büro Allevo Kommunalberatung die Nachkalkulation für den Gebührenzeitraum 2024 ermittelt.
Im Bereich Wasserversorgung wurde eine Überdeckung in Höhe von 26.594,95 € festgestellt. Der Sonderposten aus Gebührenausgleich weist per 31.12.2024 eine Überdeckung in Höhe von 238.109 € aus, welcher in den folgenden Kalkulationszeiträumen gebührenmindernd berücksichtigt wird.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die Nachkalkulation der Wasserversorgung für das Jahr 2024 zur Kenntnis.“
| Punkt 7 | Nachkalkulation der Abwassergebühren |
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Nüsttal wurde durch das Büro Allevo Kommunalberatung die Nachkalkulation für den Gebührenzeitraum 2024 ermittelt.
Im Bereich Niederschlagswasser wurde eine Überdeckung in Höhe von 57.385,69 € festgestellt. Der Sonderposten aus Gebührenausgleich weist per 31.12.2024 eine Überdeckung in Höhe von 105.729,00 € € aus, welcher in den folgenden Kalkulationszeiträumen gebührenmindernd berücksichtigt wird.
Im Bereich Schmutzwasser wurde eine Überdeckung in Höhe von 88.736,42 € festgestellt. Der Sonderposten aus Gebührenausgleich weist per 31.12.2024 eine Überdeckung in Höhe von 134.160 € aus, welcher ebenfalls in den folgenden Kalkulationszeiträumen gebührenmindernd berücksichtigt wird.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die Nachkalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2024 zur Kenntnis.“
| Punkt 8 | Verschiedenes |
Bürgermeisterin Marion Frohnapfel informierte über folgende Punkte:
Beschluss:
-entfällt-