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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 18/2026
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Bericht zur Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. April 2026

Nach Eröffnung der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung durch die Bürgermeisterin wurde Andreas Heß als das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörende Mitglied festzustellen. Somit führte Andreas Heß den Vorsitz bis zur Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

 

Zunächst stellte Andreas Heß als Altersvorsitzender die Beschlussfähigkeit fest und leitete die Neuwahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

Als Vorsitzender der Gemeindevertretung wurde Marcus Fink (CDU) einstimmig wiedergewählt. Zu stellvertretenden Vorsitzenden wurden Jana Helm (CDU), und Christian Will (CWE), gewählt.

Gemäß § 61 Abs. 2 HGO können zu Schriftführern Gemeindevertreter, Gemeindebedienstete oder Bürger der Gemeinde gewählt werden. Nunmehr wurde Sarah Mannert einstimmig zur Schriftführerin gewählt. Ebenso einstimmig wurden Alexandra Mihm und Sybille Buhl zu stellvertretenden Schriftführern gewählt.

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte vom 14. März 2021

Gegen die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und Ortsbeiräte vom 15. März 2026 sind keine Einsprüche eingegangen und es liegen keine Fälle nach § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I 2005 S. 197, letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) vor.

Wahl der/des 1. Beigeordneten und 5 weiteren Beigeordneten in den Gemeindevorstand

Die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten erfolgt gemäß § 55 Abs. 3 HGO auf Grund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Gemeindevertretung. Gewählt wurde schriftlich und geheim in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Das Gremium setzt sich nun wie folgt zusammen:

Funktion

Name

Vorname

Partei

1. Beigeordneter

Balzer

Clemens

CDU

Beigeordneter

Kapelle

Andreas

CDU

Beigeordnete

Hartung

Fabian

CDU

Beigeordneter

Schädel

Bernd

CDU

Beigeordneter

Knüttel

Christian

CWE

Beigeordnete

Göller

Ilona

CWE

 

 

Die Beigeordneten Andreas Kapelle und Clemens Balzer (CDU), sowie Christian Knüttel (CWE) verzichteten durch die Nominierung als Beigeordnete im Gemeindevorstand auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung. Nachrücker sind Hendrik Mikulasch, Viktoria Schäfer (CDU) und Bernd Schiffhauer (CWE).

Die Gemeindevertretung setzt sich nun wie folgt zusammen:

Funktion

Name

Vorname

Partei

Vorsitzender

Fink

Marcus

CDU

stellv. Vorsitzende

Helm

Jana

CDU

stellv. Vorsitzender

Will

Christian

CWE

Gemeindevertreter

Flügel

David

CDU

Gemeindevertreter

Wingenfeld

Markus

CDU

Gemeindevertreter

Gollbach

Manuel

CDU

Gemeindevertreter

Heß

Andreas

CDU

Gemeindevertreterin

Klee

Annalena

CDU

Gemeindevertreterin

Richter

Pia

CDU

Gemeindevertreter

Hahn

Dieter

CDU

Gemeindevertreter

Mikulasch

Hendrik

CDU

Gemeindevertreterin

Schäfer

Viktoria

CDU

Gemeindevertreter

Wald

Daniel

CWE

Gemeindevertreter

Kirsch

Kevin

CWE

Gemeindevertreter

Schiffhauer

Bernd

CWE

Bildung von Ausschüssen der Gemeindevertretung nach §2 der Hauptsatzung der Gemeinde Nüsttal in der Fassung vom 13.07.2006, zuletzt geändert am 22.05.2019

Nach § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Nüsttal in der Fassung vom 13.07.2006, zuletzt geändert am 22.05.2019, sind zur Vorbereitung von Beschlüssen der Gemeindevertretung folgende Ausschüsse zu bilden:

a) Haupt- und Finanzausschuss

b) Bauausschuss

c) Ausschuss für Umwelt, Fremdenverkehr, Landwirtschaft und Forsten

Zur Besetzung der Ausschüsse fasste die Gemeindevertretung einen Beschluss, das bisherige Stärkeverhältnis von 6 Mitgliedern beizubehalten und die Nominierung im Rahmen des Benennungsverfahrens durchzuführen. Hierzu hatten die beiden Fraktionsvorsitzenden eine entsprechende Erklärung unterzeichnet. Die benannten Mitglieder sind im Nachfolgenden aufgeführt:

Überblick über die Ergebnisse der Wahlen im Einzelnen:

Mitglieder Haupt- und Finanzausschuss

Name, Vorname

Partei

Hahn, Dieter

CDU

Klee, Annalena

CDU

Fink, Marcus

CDU

Wingenfeld, Markus

CDU

Schiffhauer, Bernd

CWE

Wald, Daniel

CWE

Mitglieder Bauausschuss

Name, Vorname

Partei

Gollbach, Manuel

CDU

Flügel, David

CDU

Helm, Jana

CDU

Heß, Andreas

CDU

Will, Christian

CWE

Kirsch, Kevin

CWE

Mitglieder Ausschuss für Umwelt, Fremdenverkehr, Landwirtschaft und Forsten

Name, Vorname

Partei

Mikulasch, Hendrik

CDU

Heß, Andreas

CDU

Richter, Pia

CDU

Schäfer, Viktoria

CDU

Will, Christian

CWE

Kirsch, Kevin

CWE

Weiterhin wählte die Gemeindevertretung einstimmig Bürgermeisterin Marion Frohnapfel als Vertreterin der Gemeinde Nüsttal für die Verbandsversammlung Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda, für die Verbandsversammlung der ekom21, KGRZ Hessen und für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Haune. Zu Stellvertretern wurden einstimmig Manuel Gollbach und Hendrik Mikulasch gewählt.

Festsetzung des Datums zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und eines erforderlichen Stichwahltermins

Am 30.04.2027 läuft die derzeitige Amtszeit von Bürgermeisterin Marion Frohnapfel ab. Gemäß § 42 Abs. 3 HGO in Verbindung mit § 42 Kommunalwahlgesetz (KWG) ist die Wahl frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit der Bürgermeisterin durchzuführen. Stichwahltag ist frühestens der 2., spätestens der 4. Sonntag nach der Wahl (§ 39 Abs. 1 b HGO).

Der Wahltag wurde einstimmig auf den 08. November 2026 und der Stichwahltag auf den 22. November 2026 festgesetzt.

Weitere Tagesordnungspunkte der Sitzung der Gemeindevertretung:
Überplanmäßige Ausgaben

Sonstige überplanmäßige Ausgaben

Produkt

Beschreibung

Konto

Bezeichnung

ÜPL

Ergebnishaushalt 2025

533100

Wasserversorgung

6179000

sonstige andere Aufwendungen für bezogene Leistungen

5.000,00 €

363100

sonstige Leistungen der Kinder-Jugend- und Familienhilfe

717800

sonstige Erstattung an übrigen Bereich

2.000,00 €

365100

fremde Tageseinrichtungen

717800

sonstige Erstattung an übrigen Bereich

7.000,00 €

365100

fremde Tageseinrichtungen

717800

sonstige weitere Fremdleistung

5.000,00 €

424000

kommunale Bäder

605600

Wasser

1.022,96 €

424000

kommunale Bäder

605700

Abwasser

1.140,95 €

424100

kommunale Sportstätten

605600

Wasser

35,29 €

424100

kommunale Sportstätten

605700

Abwasser

39,43 €

573120

DGH Haselstein

605100

Strom

260,00 €

553100

Friedhof- und Bestattungswesen

605600

Wasser

905,73 €

424200

Kommunale Bäder

605100

Strom

2.600,00 €

363100

Kindertagespflege

717800

sonstige Erstattung an übrigen Bereich

11.150,00 €

Summe

36.154,36 €

Gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Nüsttal sind überplanmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von 20.000 € der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.

Durch unerwarteten Mehraufwendungen waren in einigen Budgets die veranschlagten Mittel für das Jahr 2025 bereits aufgebraucht. Die Bürgermeisterin bzw. der Gemeindevorstand haben die benötigten Mittel freigegeben. Die Mehraufwendungen sind durch die flüssigen Mittel gedeckt.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben nach der vorgelegten Liste zur Kenntnis.“

Kenntnisnahme Ergebnis Betriebskostenabrechnung Kindergarten Hofaschenbach 2025 und Beschluss überplanmäßige Ausgaben Betriebskosten 2025

Fremde Tageseinrichtungen für Kinder

Für den Betrieb der Kindertagesstätte St. Raphael in Hofaschenbach sind die Personalkosten seit dem Abrechnungsjahr 2024 gestiegen. Dies wurde erst bei der Abrechnung für die Betriebskosten 2024 im März 2025 bekannt. Die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 war zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen und der Haushalt war verabschiedet. Das führt dazu, dass auch für das Jahr 2025 überplanmäßige Ausgaben benötigt werden.

Gemäß dem Betriebsvertrag mit der Pfarrei Hl. Maria Magdalena Hünfelder Land in der aktuell gültigen Fassung trägt die Pfarrgemeinde seit 01.01.2025 nur noch 8% der Betriebskosten. Zu einer weiteren Erhöhung der Personalkosten hat geführt, dass laut Feststellung der Revision des Generalvikariats der Personalaufwand für die zusätzlich eingestellte Küchenkraft bei der Betriebskostenabrechnung einfließen muss. Diese wurden in der Vergangenheit nicht bei der Abrechnung berücksichtigt.

In Summe werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 131.775,69 € benötigt.

Die überplanmäßigen Ausgaben sind durch die flüssigen Mittel gedeckt.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die Betriebskostenabrechnung Kita Hofaschenbach zur Kenntnis und beschließt einstimmig die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 81.700,93 € für das Produkt 365100, fremde Tageseinrichtungen für Kinder, Sachkonto 717800, sonstige Erstattung an übrigen Bereich und 50.074,76 € für das Produkt 365110, fremde Tageseinrichtung für Kinder – U3, Sachkonto 717800, sonstige Erstattung an übrigen Bereich für die Betriebskostenabrechnung 2025.“

Übertragung der Haushaltsreste aus dem Haushaltsjahr 2025

Investitionshaushalt:

Gemäß § 21 GemHVO bleiben die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann. Werden diese Maßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ansätze für Auszahlungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die vom Gemeindevorstand am 09.03.2026 beschlossene Übertragung der Haushaltsreste aus dem Investitionshaushalt 2025 in das Haushaltsjahr 2026 nach der vorgelegten Liste zur Kenntnis.“

Ergebnishaushalt:

Gemäß § 21 GemHVO können die Ansätze für Aufwendungen eines Budgets ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben längstens bis zum Ende des zweiten auf die Veranschlagung folgenden Jahres verfügbar.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die vom Gemeindevorstand am 09.03.2026 beschlossene Übertragung der Haushaltsreste aus dem Ergebnishaushalt 2025 in das Haushaltsjahr 2026 nach der vorgelegten Liste zur Kenntnis.“

Aufstellung Jahresabschluss 2025

Gem. § 112 HGO hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser Jahresabschluss wurde durch die Gemeindeverwaltung unter Mithilfe des Betriebswirtschaftlichen Beratungszentrums, erstellt. § 112 Abs. 9 HGO sieht für die Vorlage des Jahresabschlusses eine Frist von 4 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres vor. Diese Frist kann für den Jahresabschluss 2025 eingehalten werden. Die Verwaltung hat den Abschluss mit Datum 09.04.2025 aufgestellt.

Nach Abschluss der Prüfung durch die Revision des Landkreises Fulda wird der geprüfte Jahresabschluss dem Gemeindevorstand zur Kenntnis gegeben und an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an die Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung gem. § 113 HGO sowie zur Entlastung des Gemeindevorstandes gem. § 114 HGO vorgelegt.

Beschlus:

„Die Gemeindevertretung nimmt den Jahresabschluss 2025 gem. § 112 HGO mit einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 185.448,14 €, im außerordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 52.512,84 € sowie im Gesamtergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 237.960,98 € einstimmig auf. Die Vermögens- und die Finanzrechnung sind Bestandteil des Jahresabschlusses.“

Verschiedenes

Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes haben eine Email des E-Learning Portals, Regisafe erhalten. Dies ist ein Link zu einem Schulungsportal. Die Mitglieder wurden gebeten, diese Schulung durchzuführen. In Zukunft werden Sitzungseinladungen und Sitzungsvorlagen, sowie entsprechende Protokolle über das Portal RIS auf der Homepage bereitgestellt.

Beschluss:

-entfällt-