Nach Eröffnung der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung durch die Bürgermeisterin wurde Andreas Heß als das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörende Mitglied festzustellen. Somit führte Andreas Heß den Vorsitz bis zur Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung.
Zunächst stellte Andreas Heß als Altersvorsitzender die Beschlussfähigkeit fest und leitete die Neuwahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung.
Als Vorsitzender der Gemeindevertretung wurde Marcus Fink (CDU) einstimmig wiedergewählt. Zu stellvertretenden Vorsitzenden wurden Jana Helm (CDU), und Christian Will (CWE), gewählt.
Gemäß § 61 Abs. 2 HGO können zu Schriftführern Gemeindevertreter, Gemeindebedienstete oder Bürger der Gemeinde gewählt werden. Nunmehr wurde Sarah Mannert einstimmig zur Schriftführerin gewählt. Ebenso einstimmig wurden Alexandra Mihm und Sybille Buhl zu stellvertretenden Schriftführern gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und Ortsbeiräte vom 15. März 2026 sind keine Einsprüche eingegangen und es liegen keine Fälle nach § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I 2005 S. 197, letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) vor.
Die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten erfolgt gemäß § 55 Abs. 3 HGO auf Grund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Gemeindevertretung. Gewählt wurde schriftlich und geheim in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Das Gremium setzt sich nun wie folgt zusammen:
| Funktion | Name | Vorname | Partei |
| 1. Beigeordneter | Balzer | Clemens | CDU |
| Beigeordneter | Kapelle | Andreas | CDU |
| Beigeordnete | Hartung | Fabian | CDU |
| Beigeordneter | Schädel | Bernd | CDU |
| Beigeordneter | Knüttel | Christian | CWE |
| Beigeordnete | Göller | Ilona | CWE |
Die Beigeordneten Andreas Kapelle und Clemens Balzer (CDU), sowie Christian Knüttel (CWE) verzichteten durch die Nominierung als Beigeordnete im Gemeindevorstand auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung. Nachrücker sind Hendrik Mikulasch, Viktoria Schäfer (CDU) und Bernd Schiffhauer (CWE).
Die Gemeindevertretung setzt sich nun wie folgt zusammen:
| Funktion | Name | Vorname | Partei |
| Vorsitzender | Fink | Marcus | CDU |
| stellv. Vorsitzende | Helm | Jana | CDU |
| stellv. Vorsitzender | Will | Christian | CWE |
| Gemeindevertreter | Flügel | David | CDU |
| Gemeindevertreter | Wingenfeld | Markus | CDU |
| Gemeindevertreter | Gollbach | Manuel | CDU |
| Gemeindevertreter | Heß | Andreas | CDU |
| Gemeindevertreterin | Klee | Annalena | CDU |
| Gemeindevertreterin | Richter | Pia | CDU |
| Gemeindevertreter | Hahn | Dieter | CDU |
| Gemeindevertreter | Mikulasch | Hendrik | CDU |
| Gemeindevertreterin | Schäfer | Viktoria | CDU |
| Gemeindevertreter | Wald | Daniel | CWE |
| Gemeindevertreter | Kirsch | Kevin | CWE |
| Gemeindevertreter | Schiffhauer | Bernd | CWE |
Nach § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Nüsttal in der Fassung vom 13.07.2006, zuletzt geändert am 22.05.2019, sind zur Vorbereitung von Beschlüssen der Gemeindevertretung folgende Ausschüsse zu bilden:
a) Haupt- und Finanzausschuss
b) Bauausschuss
c) Ausschuss für Umwelt, Fremdenverkehr, Landwirtschaft und Forsten
Zur Besetzung der Ausschüsse fasste die Gemeindevertretung einen Beschluss, das bisherige Stärkeverhältnis von 6 Mitgliedern beizubehalten und die Nominierung im Rahmen des Benennungsverfahrens durchzuführen. Hierzu hatten die beiden Fraktionsvorsitzenden eine entsprechende Erklärung unterzeichnet. Die benannten Mitglieder sind im Nachfolgenden aufgeführt:
Überblick über die Ergebnisse der Wahlen im Einzelnen:
| Name, Vorname | Partei |
| Hahn, Dieter | CDU |
| Klee, Annalena | CDU |
| Fink, Marcus | CDU |
| Wingenfeld, Markus | CDU |
| Schiffhauer, Bernd | CWE |
| Wald, Daniel | CWE |
Mitglieder Bauausschuss
| Name, Vorname | Partei |
| Gollbach, Manuel | CDU |
| Flügel, David | CDU |
| Helm, Jana | CDU |
| Heß, Andreas | CDU |
| Will, Christian | CWE |
| Kirsch, Kevin | CWE |
Mitglieder Ausschuss für Umwelt, Fremdenverkehr, Landwirtschaft und Forsten
| Name, Vorname | Partei |
| Mikulasch, Hendrik | CDU |
| Heß, Andreas | CDU |
| Richter, Pia | CDU |
| Schäfer, Viktoria | CDU |
| Will, Christian | CWE |
| Kirsch, Kevin | CWE |
Weiterhin wählte die Gemeindevertretung einstimmig Bürgermeisterin Marion Frohnapfel als Vertreterin der Gemeinde Nüsttal für die Verbandsversammlung Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda, für die Verbandsversammlung der ekom21, KGRZ Hessen und für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Haune. Zu Stellvertretern wurden einstimmig Manuel Gollbach und Hendrik Mikulasch gewählt.
Festsetzung des Datums zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und eines erforderlichen Stichwahltermins
Am 30.04.2027 läuft die derzeitige Amtszeit von Bürgermeisterin Marion Frohnapfel ab. Gemäß § 42 Abs. 3 HGO in Verbindung mit § 42 Kommunalwahlgesetz (KWG) ist die Wahl frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit der Bürgermeisterin durchzuführen. Stichwahltag ist frühestens der 2., spätestens der 4. Sonntag nach der Wahl (§ 39 Abs. 1 b HGO).
Der Wahltag wurde einstimmig auf den 08. November 2026 und der Stichwahltag auf den 22. November 2026 festgesetzt.
Sonstige überplanmäßige Ausgaben
| Produkt | Beschreibung | Konto | Bezeichnung | ÜPL |
| Ergebnishaushalt 2025 |
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| 533100 | Wasserversorgung | 6179000 | sonstige andere Aufwendungen für bezogene Leistungen | 5.000,00 € |
| 363100 | sonstige Leistungen der Kinder-Jugend- und Familienhilfe | 717800 | sonstige Erstattung an übrigen Bereich | 2.000,00 € |
| 365100 | fremde Tageseinrichtungen | 717800 | sonstige Erstattung an übrigen Bereich | 7.000,00 € |
| 365100 | fremde Tageseinrichtungen | 717800 | sonstige weitere Fremdleistung | 5.000,00 € |
| 424000 | kommunale Bäder | 605600 | Wasser | 1.022,96 € |
| 424000 | kommunale Bäder | 605700 | Abwasser | 1.140,95 € |
| 424100 | kommunale Sportstätten | 605600 | Wasser | 35,29 € |
| 424100 | kommunale Sportstätten | 605700 | Abwasser | 39,43 € |
| 573120 | DGH Haselstein | 605100 | Strom | 260,00 € |
| 553100 | Friedhof- und Bestattungswesen | 605600 | Wasser | 905,73 € |
| 424200 | Kommunale Bäder | 605100 | Strom | 2.600,00 € |
| 363100 | Kindertagespflege | 717800 | sonstige Erstattung an übrigen Bereich | 11.150,00 € |
| Summe |
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| 36.154,36 € |
Gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Nüsttal sind überplanmäßige Ausgaben bis zu einer Höhe von 20.000 € der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.
Durch unerwarteten Mehraufwendungen waren in einigen Budgets die veranschlagten Mittel für das Jahr 2025 bereits aufgebraucht. Die Bürgermeisterin bzw. der Gemeindevorstand haben die benötigten Mittel freigegeben. Die Mehraufwendungen sind durch die flüssigen Mittel gedeckt.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben nach der vorgelegten Liste zur Kenntnis.“
Kenntnisnahme Ergebnis Betriebskostenabrechnung Kindergarten Hofaschenbach 2025 und Beschluss überplanmäßige Ausgaben Betriebskosten 2025
Fremde Tageseinrichtungen für Kinder
Für den Betrieb der Kindertagesstätte St. Raphael in Hofaschenbach sind die Personalkosten seit dem Abrechnungsjahr 2024 gestiegen. Dies wurde erst bei der Abrechnung für die Betriebskosten 2024 im März 2025 bekannt. Die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 war zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen und der Haushalt war verabschiedet. Das führt dazu, dass auch für das Jahr 2025 überplanmäßige Ausgaben benötigt werden.
Gemäß dem Betriebsvertrag mit der Pfarrei Hl. Maria Magdalena Hünfelder Land in der aktuell gültigen Fassung trägt die Pfarrgemeinde seit 01.01.2025 nur noch 8% der Betriebskosten. Zu einer weiteren Erhöhung der Personalkosten hat geführt, dass laut Feststellung der Revision des Generalvikariats der Personalaufwand für die zusätzlich eingestellte Küchenkraft bei der Betriebskostenabrechnung einfließen muss. Diese wurden in der Vergangenheit nicht bei der Abrechnung berücksichtigt.
In Summe werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 131.775,69 € benötigt.
Die überplanmäßigen Ausgaben sind durch die flüssigen Mittel gedeckt.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die Betriebskostenabrechnung Kita Hofaschenbach zur Kenntnis und beschließt einstimmig die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 81.700,93 € für das Produkt 365100, fremde Tageseinrichtungen für Kinder, Sachkonto 717800, sonstige Erstattung an übrigen Bereich und 50.074,76 € für das Produkt 365110, fremde Tageseinrichtung für Kinder – U3, Sachkonto 717800, sonstige Erstattung an übrigen Bereich für die Betriebskostenabrechnung 2025.“
Investitionshaushalt:
Gemäß § 21 GemHVO bleiben die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann. Werden diese Maßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ansätze für Auszahlungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die vom Gemeindevorstand am 09.03.2026 beschlossene Übertragung der Haushaltsreste aus dem Investitionshaushalt 2025 in das Haushaltsjahr 2026 nach der vorgelegten Liste zur Kenntnis.“
Ergebnishaushalt:
Gemäß § 21 GemHVO können die Ansätze für Aufwendungen eines Budgets ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Sie bleiben längstens bis zum Ende des zweiten auf die Veranschlagung folgenden Jahres verfügbar.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die vom Gemeindevorstand am 09.03.2026 beschlossene Übertragung der Haushaltsreste aus dem Ergebnishaushalt 2025 in das Haushaltsjahr 2026 nach der vorgelegten Liste zur Kenntnis.“
Gem. § 112 HGO hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser Jahresabschluss wurde durch die Gemeindeverwaltung unter Mithilfe des Betriebswirtschaftlichen Beratungszentrums, erstellt. § 112 Abs. 9 HGO sieht für die Vorlage des Jahresabschlusses eine Frist von 4 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres vor. Diese Frist kann für den Jahresabschluss 2025 eingehalten werden. Die Verwaltung hat den Abschluss mit Datum 09.04.2025 aufgestellt.
Nach Abschluss der Prüfung durch die Revision des Landkreises Fulda wird der geprüfte Jahresabschluss dem Gemeindevorstand zur Kenntnis gegeben und an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an die Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung gem. § 113 HGO sowie zur Entlastung des Gemeindevorstandes gem. § 114 HGO vorgelegt.
Beschlus:
„Die Gemeindevertretung nimmt den Jahresabschluss 2025 gem. § 112 HGO mit einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 185.448,14 €, im außerordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 52.512,84 € sowie im Gesamtergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 237.960,98 € einstimmig auf. Die Vermögens- und die Finanzrechnung sind Bestandteil des Jahresabschlusses.“
Verschiedenes
Die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes haben eine Email des E-Learning Portals, Regisafe erhalten. Dies ist ein Link zu einem Schulungsportal. Die Mitglieder wurden gebeten, diese Schulung durchzuführen. In Zukunft werden Sitzungseinladungen und Sitzungsvorlagen, sowie entsprechende Protokolle über das Portal RIS auf der Homepage bereitgestellt.
Beschluss:
-entfällt-