Punkt 1 | Bericht Haushaltsvollzug nach §28 GemHVO zum 30.11.2025 |
Der Bericht wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung erläutert.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.“
Punkt 2 | Überplanmäßige Ausgaben |
Kostenträger 555100 Land- und Forstwirtschaft
Sachkonto 6139000 sonstige weitere Fremdleistungen
Auf Grund von erhöhtem Holzeinschlag und den damit erforderlichen Fremdleistungen sind die bereitgestellten Mittel erschöpft.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 8.000,00 € für das Produkt 555100 Land- und Forstwirtschaft, Sachkonto 613900 sonstige weitere Fremdleistung zur Kenntnis.“
Kostenträger 537100 Abfallwirtschaft, Sachkonto 6139000 sonstige weitere Fremdleistung
Das Budget Abfallwirtschaft ist ausgeschöpft. Es werden 100,00 € für Schiebearbeiten auf dem Grünabfallplatz benötigt.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 100,00 € bei Produkt 537100 Abfallwirtschaft, Sachkonto 6139000 sonstige Fremdleistungen zur Kenntnis.“
Punkt 3 | Prüfungsbericht über den Jahresabschluss und den Rechenschaftsbericht zum 31.12.2024 der Gemeinde Nüsttal |
Gem. § 112 HGO hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser Jahresabschluss wurde durch die Gemeindeverwaltung unter Mithilfe des Betriebswirtschaftlichen Beratungszentrums erstellt, durch den Gemeindevorstand am 24.03.2025 beschlossen und der Revision zur Prüfung vorgelegt. § 112 Abs. 5 HGO sieht für die Vorlage des Jahresabschlusses eine Frist von 5 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres vor. Die Vorlage des Jahresabschlusses 2024 bei der Revision erfolgte fristgerecht.
Mit dem Prüfungsbericht vom 10.12.2025 hat der Fachdienst Revision des Landkreises Fulda mitgeteilt, dass der Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Nüsttal ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild über die Vermögenslage der Gemeinde Nüsttal zum Bilanzstichtag 31.12.2024 darstellt.
Die Beratung und Beschlussfassung der geprüften Jahresabschlüsse ist gem. § 113 HGO und die Entlastung des Gemeindevorstandes gem. § 114 HGO Aufgabe der Gemeindevertretung.
Nach Abschluss der Prüfung durch den Fachdienst Revision legt der Gemeindevorstand die Abschlüsse mit dem Schlussbericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Der Beschluss über den gesamten Jahresabschluss sowie die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. Der Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung ist mit dem Schlussbericht des Fachdienstes Revision unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Der Bestätigungsvermerk des Fachdienstes Revision ist nachfolgend abgedruckt:
Uneingeschränkter kommunaler Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss
Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, mit Ausnahme der unter Punkt 3.2 genannten Feststellungen, stimmt der Jahresabschluss mit der Buchführung überein, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellt die wirtschaftliche Lage sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft ergab, dass
Daraus ergibt sich folgender
Uneingeschränkter kommunaler Bestätigungsvermerk für die Haushaltswirtschaft
Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, mit Ausnahme der unter Punkt 3.2 genannten Feststellungen, entspricht die Haushaltswirtschaft insgesamt den geltenden Vorschriften. Verstöße gegen die Gebote der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit wurden im Rahmen der durchgeführten Prüfungen nicht festgestellt. Die haushaltwirtschaftliche Lage der Gemeinde ist geeignet, die stetige Erfüllung der Gemeinde obliegenden Aufgaben zu gewährleisten.
Fulda, den 10. Dezember 2025
Beschluss:
| a) | „Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2024 der Gemeinde Nüsttal mit dem Schlussbericht der Revision des Landkreises Fulda in der vorgelegten Fassung gem. § 113 HGO. |
| b) | Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Entlastung des Gemeindevorstandes gem. § 114 HGO.“ |
Punkt 4 | ernennung zum Ehrenbürger |
Thorsten Hohmann hat 27 Jahre das Amt des Gemeindejugendfeuerwehrwartes ausgeübt. Daher schlug der Gemeindebrandinspektor Stefan Hohmann vor, Thorsten Hohmann zum Ehrenbürger zu ernennen.
Gemäß § Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Nüsttal kann die Gemeinde Personen, die sich für die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Gemäß §8 Abs. 2 der Hauptsatzung könnte er aufgrund seiner mehr als 20-jährigen Tätigkeit die Bezeichnung Ehrengemeindejugendfeuerwehrwart erhalten.
Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung vom 28.05.2025 für die Ernennung ausgesprochen und empfiehlt der Gemeindevertretung, Herrn Thorsten Hohmann zum Ehrengemeindejugendfeuerwehrwart zu ernennen.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig Herrn Thorsten Hohmann zum Ehrengemeindejugendfeuerwehrwart zu ernennen.“
Punkt 5 | Verschiedenes |
Bgm Marion Frohnapfel informierte über Folgendes:
| • | Ausgelegte Infobroschüre IKEK |
| • | den Imagefilm der Gemeinde Nüsttal, der Anfang Januar veröffentlicht wird |
| • | Konstituierende Sitzung Gemeindevertretung am 15.04.2026, und die anstehende Kommunalwahl |
BGM Marion Frohnapfel richtete ihren Dank an den Gemeindevorstand, Gemeindevertretung, Ortsbeiräte und die Mitarbeiter des Rathauses, sowie an alle Ehrenamtlichen.
Beschluss:
-entfällt-