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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Gemeinde Nüsttal beabsichtigt den Gemeindeweg „Bachstraße" in Mittelaschenbach, Flur 16, Flurstück 49, mit einer Größe von 67 m2, wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung gem. § 6 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz einzuziehen. Die genaue Lage ist dem Lageplan zu entnehmen.

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von 3 Monaten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Nüsttal, Schulstr. 19, 36167 Nüsttal, während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, sowie Montag 14.00 - 16.30 Uhr und Dienstag 14.00- 18.00 Uhr) vorgebracht werden.