Die Amtszeit der zurzeit amtierenden Schöffinnen und Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Entsprechend dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) haben die Städte und Gemeinden daher neue Vorschlagslisten aufzustellen.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05. Juni 2023 einstimmig die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028 aufgestellt.
Die Vorschlagsliste wird gemäß § 36 Abs. 3 GVG in der Zeit vom 12. Juni bis 20. Juni 2023 bei der Gemeindeverwaltung Nüsttal, Schulstraße 19, 36167 Nüsttal, während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung
montags 08.00-12.00 Uhr, 14.00 - 16.30 Uhr, dienstags 08.00-12.00, 14.00 - 18.00 Uhr, donnerstags 08.00-12.00 Uhr und freitags 08.00-12.00 Uhr
zur Einsicht ausgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß §37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Tage der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Nüsttal mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen worden seien, die nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden dürften (§32 GVG) und nicht aufgenommen werden sollten (§§ 33 und 34 GVG).
Nüsttal, 09.06.2023