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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bericht aus Sitzung der Gemeindevertretung am 05. Juni 2023

Punkt 1

Bericht Haushaltsvollzug gem. §28 GemHVO zum 30.04.2023

Der Bericht wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung erläutert.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.“

Punkt 2

Festsetzung Kaufpreis Neubaugebiet Morles

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nüsttal hat den Bebauungsplan Nr. 5, „Am Wachtberg II“, für den Ortsteil Morles in ihrer Sitzung am 15.12.2022 beschlossen. Im Anschluss daran wurde der B-Plan ortsüblich bekannt gemacht, d. h. in den Nüsttal Nachrichten vom 23.12.2022 veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Auf der Basis des B-Plans wurde die Erschließung geplant und mit Kosten hinterlegt. Der Kaufpreis pro Quadratmeter wurde mit 89,34 Euro errechnet. Er beinhaltet die vollständige Erschließung der Grundstücke (Straße, Kanal- und Wasserleitung, Beleuchtung) sowie weitere Kosten wie Grunderwerb und Vermessung.

Nicht enthalten sind die Hausanschlusskosten für Wasser und Abwasser, da diese nach dem tatsächlichen Aufwand den Eigentümern in Rechnung gestellt werden.

Die Erschließung des Neubaugebietes ist für den Herbst 2023/Frühjahr 2024 vorgesehen, sodass die zukünftige Bauherrschaft in diesem Jahr mit dem Erwerb der Grundstücke und den Planungen der Bauvorhaben beginnen kann.

Da die Kosten zum Großteil auf der Basis von bepreisten Leistungsverzeichnissen ermittelt wurden, soll der Kaufpreis nach Ablauf von zwei Jahren nachkalkuliert werden und ist bei Bedarf an die Preisentwicklung anzupassen. Dieser Kaufpreis würde dann für die Zukunft gelten.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Festsetzung des Kaufpreises für ein Grundstück innerhalb des B-Plans Nr. 5 „Am Wachtberg II“ auf 89,34 Euro/m². Der Gemeindevorstand wird beauftragt, nach Ablauf von zwei Jahren den Kaufpreis nach zu kalkulieren und bei Bedarf anzupassen.“

Punkt 3

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Die Amtszeit der z. Z. amtierenden Schöffinnen und Schöffen bei dem Landgericht endet mit Ablauf des Jahres 2023. Entsprechend dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) haben die Städte und Gemeinden daher neue Vorschlagslisten aufzustellen. Die Vorschlagslisten sind bis zum 14. Juni 2023 aufzustellen und dem zuständigen Amtsgericht in Hünfeld bis zum 14.07.2023 zuzuleiten. Von der Gemeinde Nüsttal sind 3 Personen vorzuschlagen.

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der Gemeindevertretung erforderlich. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die nachfolgend aufgeführten Personen für die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen vorzuschlagen:

1.

Gensler-Termath, Heike Christine, geb. 07.06.1966 in Fulda, wohnhaft Dr.-Wilhelm-Schmidt-Str. 3, 36167 Nüsttal, OT Hofaschenbach

2.

Jonas, Dieter, geb. 01.04.1960 in Hünfeld, wohnhaft Am Linsberg 18, 36167 Nüsttal, OT Hofaschenbach

3.

Hellmuth, Nico Udo, geb. 22.04.1993 in Fulda, wohnhaft Eisenacher Str. 12, 36167 Nüsttal, OT Morles

4.

Sauer, Hanna Ute, geb. 02.09.1996 in Hünfeld, wohnhaft Eisenacher Str. 12, 36167 Nüsttal, OT Morles

Punkt 4

Sachstandsbericht zu den aktuellen Baumaßnahmen der Gemeinde Nüsttal

Die Mitarbeiter/innen der Bauabteilung haben über die aktuellen und geplanten Baumaßnahmen der Gemeinde Nüsttal ausführlich berichtet.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt den Sachstandsbericht zu den Baumaßnahmen der Gemeinde Nüsttal zur Kenntnis.“

Punkt 5

IKZ im Vergabewesen- Änderung des Kostenmodells

In der Sitzung wurde über den 1. Nachtrag zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewensen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit inkl. Kostenmodell ausführlich informiert.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dem ersten Nachtrag zur „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen über die Wahrnehmung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewesens im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit vom 01.06.2020“ zuzustimmen.

Punkt 6

Verschiedenes

  • Bgm Marion Frohnapfel informierte über den Schlussbericht zur 235. vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2022: kleine Gemeinden“ des Hessisches Rechnungshofes
  • Bgm Marion Frohnapfel wies auf den anstehenden Spatenstich am 16.06.2023 des Freibades Gotthards hin

-entfällt-