Punkt 1 | Jahresabschluss 2023 gem. § 112 HGO |
Gem. § 112 HGO hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser Jahresabschluss wurde durch die Gemeindeverwaltung unter Mithilfe des Betriebswirtschaftlichen Beratungszentrums erstellt, durch den Gemeindevorstand am 18.04.2024 beschlossen und der Revision zur Prüfung vorgelegt. § 112 Abs. 9 HGO sieht für die Vorlage des Jahresabschlusses eine Frist von 4 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres vor. Diese Frist kann für den Jahresabschluss 2023 eingehalten werden. Die Verwaltung hat den Abschluss mit Datum 11.04.2023 aufgestellt.
Nach Abschluss der Prüfung wird der geprüfte Jahresabschluss dem Gemeindevorstand zur Kenntnis gegeben und an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an die Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung gem. § 113 HGO sowie zur Entlastung des Gemeindevorstandes gem. § 114 HGO vorgelegt.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt den Jahresabschluss 2023 gem. § 112 HGO mit einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 388.639,56 €, im außerordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 62.939,46 € sowie im Gesamtergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 451.579,02 € zur Kenntnis.“
Punkt 2 | Überplanmäßige Ausgaben |
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für 2024 war noch nicht bekannt, dass der Parkettboden vom DGH Silges dringend überarbeitet werden muss und konnte daher in der Planung nicht berücksichtigt werden.
Für das Produkt 573160 Dorfgemeinschaftshaus Silges werden für das Sachkonto 6161000 Bauunterhaltung Mittel in Höhe 14.000 € benötigt.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 14.000 € sind durch die liquiden Mittel gewährleistet.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 14.000,00 € für das Produkt 573160, Sachkonto 6161000 zur Kenntnis.“
Punkt 3 Bericht Haushaltsvollzug nach §28 GemHVO zum 30.04.2024
Der Bericht wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung ausführlich erläutert.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.“
Punkt 4 | 4. Änderung Kostenbeitragssatzung Kindergarten Silges zum 1.8.2024 |
Der Verwaltungsrat der kath. Kirche St. Peter und Paul, Hofaschenbach als Träger der kath. Kita St. Raphael beabsichtigt in Abstimmung mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde Nüsttal als Trägerin des Kindergartens Naturhüpfer die Gebühr unter anderem für die Halbtagsbetreuung anzuheben. Die Gebühr für die vormittägliche Betreuung der Ü 3-Kinder von bis zu sechs Stunden wird derzeit vom Land Hessen übernommen. Dies ist in § 3 der Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtung für Kinder in der Gemeinde Nüsttal geregelt. Eine Anhebung der Gebühr für die Betreuung im Kindergarten Naturhüpfer Silges hat daher keine finanziellen Auswirkungen für die Eltern. Sie ist jedoch erforderlich, damit die Gebühr für die nachmittägliche Betreuung in der kath. Kita St. Raphael angehoben werden kann.
Da die letzte Erhöhung der Kitabeiträge im Jahr 2022 mit bis zu 35 Euro sehr deutlich ausfiel, wurde mit dem Verwaltungsrat der kath. Kirche vereinbart, die Beiträge lieber öfters, dafür aber moderat anzupassen. Daher hat der Verwaltungsrat der kath. Kirche beschlossen, eine Erhöhung der Elternbeiträge zum 1.8.2024 anzustreben. Im Ü 3-Bereich bedeutet dies, dass der Monatsbeitrag um 5 Euro auf 135 Euro erhöht wird. Dieser Monatsbeitrag wird wie oben ausgeführt von der Beitragsfreistellung des Landes Hessen überlagert. Daher werden die Eltern trotz Erhöhung des Beitrags bei der Halbtagsbetreuung nicht mit höheren Kosten belastet. Im Ganztagsbereich erhöht die kath. Kirche um 5 Euro für die Betreuung der Ü 3-Kinder und um 10 Euro für die Betreuung der U 3-Kinder.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtung für Kinder in der Gemeinde Nüsttal (Kostenbeitragssatzung). Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. August 2024 in Kraft.“
Punkt 5 | Verschiedenes |
Beschluss:
-entfällt-