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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 24/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bericht aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05. Juni 2025

Lage und Geltungsbereich

Punkt 1

Bericht Haushaltsvollzug zum 30.04.2025

Der Bericht wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung erläutert.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.“

Punkt 2

Neufassung der Friedhofsordnung und Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Nüsttal

Die CWE-Fraktion stellte einen Änderungsantrag zu TOP 2 in Bezug auf die Verlängerung des Nutzungsrechts in §17 (7) der Friedhofsordnung.

Beschluss:

„Der Änderungsantrag wurde einstimmig beschlossen.“

Hauptantrag:

Die derzeit gültige Fassung der Friedhofsordnung vom 30.03.2023 wird durch eine Neufassung, verglichen mit dem aktuellen Muster des HSGB, abgelöst.

Erläuterung zu Neuerungen:

Ausschlaggebend für die Neufassung sind vereinzelte Anträge auf Verlängerung des Nutzungsrechtes an Grabstätten. Diese Möglichkeit bestand in der derzeit gültigen Friedhofsordnung nicht und wurde nun in §17 Abs. 7 eingeräumt.

Da wir die Verlängerung des Nutzungsrechtes in die Friedhofsordnung entsprechend aufgenommen haben, sind Gebühren zu veranschlagen. Diese sind der Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in §5 Abs. 2 zu entnehmen.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Neufassung der Friedhofsordnung und Gebührenordnung zur Friedhofsordnung in der jeweils vorgelegten Form.“

Punkt 3

Klarstellungssatzung „Röllbergstraße“, OT Silges

Sachverhalt und Begründung

Gemäß § 34 (4) Nr. 1 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile mittels einer Klarstellungssatzung festlegen. Für den westlichen Bereich von Silges (Röllbergstraße 1, 2, 4 und 7) soll eine entsprechende Klarstellungssatzung aufgestellt werden. Es werden keine neuen Bauflächen ausgewiesen.

Mit dieser auf der Karte dargestellten Abgrenzung legt die Klarstellungssatzung abschließend fest, welche bestehenden baulichen Anlagen dem Innenbereich zuzuordnen sind. Der Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Nüsttal stellt für den betreffenden Bereich eine gemischte Baufläche dar.

Bei der Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 S.1 Nr. 1 BauGB ist eine Beteiligung nicht vorgesehen; sie ist auch nicht erforderlich, weil die Satzung in keine Rechte eingreifen darf, sondern nur bestehende Rechte klarstellend festsetzt. Gemäß § 34 (6) BauGB ist auf die Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 3 § 10 Absatz 3 BauGB entsprechend anzuwenden. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Die Klarstellungssatzung bedarf keiner Genehmigung.

Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Silges:

Flur 5: Flst Nr. 16, T.v. 14/6,

Flur 6: Flst Nr. 3, T.v. 4, T.v. 14,

Flur 7: T.v. 28, T. v. 30/1, T.v. 30/2, T.v. 69/1 (Röllbergstraße).

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss:

1.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Klarstellungssatzung „Röllbergstraße“ im Ortsteil Silges, nach § 10 (3) BauGB.

2.

Die Grundstücke, die sich im beiliegenden Übersichtsplan innerhalb der Umrandung befinden, liegen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieser Satzung.

Punkt 4

Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung des B-Planes „Am Wehr“, OT Mittelaschenbach

Die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgte von 17.02. bis 18.03.2025 mit Anschreiben vom 14.02.2025, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgte im gleichen Zeitraum.

Außerdem wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom Anlieger „Am Sportplatz 1“ erläutert, dass sich dessen Kanalhausanschluss am Kanal im Grundstück Flur 18, Flurstück 10/3 befindet. Eine Überprüfung des Kanalsystems hat diese Angabe bestätigt. Der Kanalhausanschluss ist daher bei den Erschließungsarbeiten zum Neubaugebiet an die zukünftige Entwässerung anzuschließen und grundbuchlich zu sichern.

Beschluss:

„Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB vorgetragenen Belange werden zur Kenntnis genommen und abgewogen.

Die Gemeindevertretung stimmt der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros pds, An der Röde 32 in 36137 Großenlüder über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, einstimmig zu. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses.

Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Nüsttal beschlossen.“

Punkt 5

Überplanmäßige Ausgaben

Kostenträger 365100 und 365110, Fremde Tageseinrichtung U3 und Ü3, Sachkonto 7178000 sonstige Erstattung an übrigen Bereich für das Abrechnungsjahr 2024

Durch zusätzliche Personalstunden ab August 2023 für die 5. Gruppe in der KiTa St. Raphael in Hofaschenbach sind zusätzliche Kosten entstanden. Auf Grund einer Systemumstellung in der Buchhaltung beim Bistum konnten die Zahlen nicht vor Abschluss des Haushaltsjahres 2024 vorgelegt werden. Aus den jetzt vorgelegten Zahlen hat sich ein erheblicher finanzieller Mehrbedarf ergeben. Eine Rückstellung der noch vorhandenen Mittel in Höhe von 11.951,30 € aus dem Jahr 2024 wurde gebildet. Um den Verpflichtungen aus dem Betriebsvertrag nachzukommen werden weitere 114.000,00 € benötigt.

Die Deckung der Mehraufwendungen ist durch die liquiden Mittel gewährleistet.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 114.000,00 € für den Kostenträger 365100 und 3651100 Fremde Tageseinrichtungen für Kinder, U3 und Ü3 Sachkonto 7178000, sonstige Erstattung an übrigen Bereich.“

Kostenträger 537100 Abfallwirtschaft, Sachkonto 617100 Fremdentsorgung

Die Mittel im Budget 537100 Abfallentsorgung sind auf Grund des erhöhten Aufwandes für die Entsorgung der Grünabfälle weitestgehend aufgebraucht.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.000 Euro bei Kostenträger 537100, Abfallwirtschaft, Sachkonto 6171000 Fremdentsorgung zur Kenntnis.“

Punkt 6

Verschiedenes

Bgm Marion Frohnapfel informierte über das Freibad Gotthards.

Beschluss:

-entfällt-