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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Klarstellungssatzung

Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Nüsttal

Zur Feststellung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Silges, Bereich Röllbergstraße

nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB

(Klarstellungssatzung)

Beschluss-Nr. 3, 25. Sitzung vom 05.06.2025

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nüsttal hat in ihrer Sitzung am 05.06.2025 gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2017 (BGBl. I Nr. 72 vom 10.11.2017 S. 3634), zuletzt geändert am 20. Dezember 2023 durch Artikel 3 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (BGBl. I Nr. 394 vom 22.12.2023), folgende Satzung beschlossen:

Klarstellungssatzung „Röllbergstraße“ Ortsteil Silges

zur Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Silges, Bereich Röllbergstraße 1, 2, 4 und 7, nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB.

§ 1

1.

Die Grundstücke, die sich im beiliegenden Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2.000 innerhalb der Umrandung befinden, liegen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Silges, Bereich Röllbergstraße. Der Übersichtsplan und die Begründung vom 10.06.2025 sind Bestandteil dieser Satzung.

2.

Ist aus der beiliegenden Karte die Grundstücksgrenze nicht eindeutig abzulesen oder aufgrund der Planungsgrundlage falsch wiedergegeben, bezieht sich die Abgrenzung des Innenbereichs auf das gesamte Grundstück, das an der Erschließungsstraße liegt. Bei Grundstücken mit anschließenden landwirtschaftlichen oder vergleichbaren Nutzungsflächen gilt eine Bebauungstiefe entsprechend der umliegenden Grundstücksnutzung.

§ 2

Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils richtet sich nach § 34 BauGB.

§ 3

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Die Klarstellungssatzung wird anschließend zu den üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Der Geltungsbereich beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Silges:

Flur 5:

Flst Nr. 16, T.v. 14/6,

Flur 6:

Flst Nr. 3, T.v. 4, T.v. 14,

Flur 7:

T.v. 28, T. v. 30/1, T.v. 30/2, T.v. 69/1 (Röllbergstraße).

Aufgestellt:

Nüsttal, 05.06.2025

gez. Frohnapfel, Bürgermeisterin

Gemeinde Nüsttal

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