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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Schlussfeststellung Flurbereinigungsverfahren Hünfeld-Großenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Hünfeld-Großenbach

Verfahrensnummer: F 963

SCHLUSSFESTSTELLUNG

Das Flurbereinigungsverfahren Hünfeld-Großenbach wird gemäß § 149 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung abgeschlossen. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung und deren Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig endet die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Hünfeld-Großenbach sind abgeschlossen. Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG erlischt damit die Teilnehmergemeinschaft.

Begründung

I. Das Flurbereinigungsverfahren Hünfeld-Großenbach hat mit dem unanfechtbar gewordenen Flurbereinigungsplan folgende Ziele verfolgt und erreicht:

  • Schaffung von wirtschaftlich geformten Grundstücken durch Anlage und Ausbau eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und Gewässernetzes unter Berücksichtigung des Straßenbauvorhabens Nordumgehung Hünfeld B 84, das während der Verfahrenslaufzeit planfestgestellt wurde und Teile des Verfahrensgebietes betroffen hat
  • Bereitstellung der Flächen für den Neubau der Nordumgehung Hünfeld B 84 sowie deren Übertragung ins Eigentum des Straßenbaulastträgers
  • Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten durch Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes unter Berücksichtigung der Pachtverhältnisse
  •  Auflösung von Landnutzungskonflikten insbesondere zwischen Verkehr, Landwirtschaft und Naturschutz
  •  Durchführung von landespflegerischen Maßnahmen sowie Erhaltung und Sicherung von ökologisch wertvollen Flächen durch Überführung in öffentliches Eigentum. Zu den Maßnahmen zählen z. B. die Sicherung von Gewässerufern durch Bepflanzung, die Neuanlage von Biotopen, Saumstreifen und Feldgehölzen und die Schaffung von Retentionsflächen an einigen Nebenvorflutern
  •  Förderung der naturnahmen Entwicklung zur Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte des Fließgewässers Hasel durch Ausweisung von Uferrandstreifen

II. Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Damit stehen den Beteiligten keine Ansprüche mehr zu, die Gegenstand dieses Verfahrens hätten sein können.

Die zuständigen Stellen wurden um Berichtigung der öffentlichen Bücher ersucht.

III. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Stadt Hünfeld zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

IV. Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Bekanntmachung

Diese Schlussfeststellung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Hünfeld sowie den angrenzenden Städten und Gemeinden Fulda, Schlitz, Burghaun, Eiterfeld, Hofbieber, Nüsttal, Petersberg und Rasdorf öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist diese Schlussfeststellung im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F963 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Fulda, - Flurbereinigungsbehörde -, Washingtonallee 1, 36041 Fulda schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, - Obere Flurbereinigungsbehörde -, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.

Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse http://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Fulda, den 08.06.2026

Amt für Bodenmanagement Fulda
- Flurbereinigungsbehörde -
gez. Bachner
(Amtsleiterin)