Titel Logo
Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Nachrücken eines Mitgliedes der Gemeindevertretung

Herr Florian Hüfner, Mittelaschenbach, hat durch Wegzug aus der Gemeinde Nüsttal sein Mandat als Gemeindevertreter verloren.

Gemäß § 34 des Hess. KWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (GVBl. I S. 871) ist als Gemeindevertreter nachgerückt:

Markus Wingenfeld, Maschinenbautechniker, Ulmensteinstr. 5,

36167 Nüsttal, OT. Hofaschenbach

Liste 1 – CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands)

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Nüsttal binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin für die Gemeinde Nüsttal, Schulstraße 19, 36167 Nüsttal, einzulegen und im Einzelnen zu begründen.

Nüsttal, 05.07.2024

gez. Frohnapfel

Gemeindewahlleiterin