Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans (Abbildung nach Planänderung, Karte: unmaßstäblich, genordet)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nüsttal hat in ihrer Sitzung am 05.06.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit für die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Am Wehr" in der Gemarkung Mittelaschenbach beschlossen sowie eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gewertet. Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Wehr wird gemäß § 8 (3) parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Wehr“ durchgeführt.
Das Planänderungsgebiet kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Nüsttal als „ehemaliger Sportplatz/ Grünfläche“ dargestellt. Planungsziel ist die Änderung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ in eine Wohnbaufläche (W).
Für die Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Auf der Grundlage früherer Planungen der Gemeinde Nüsttal, der bereits vollzogenen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde Nüsttal wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans „Am Wehr“ als Teil B der Begründung.
[2] Eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
| - | Kreisausschuss des Landkreises Fulda v. 13.03.25, Fachdienst Natur- und Landschaft mit Hinweisen zur Ermittlung des genauen Kompensationsbedarfs und der geplanten Ausgleichsfläche; |
| - | Regierungspräsidium Kassel, Abt. Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz v. 10.03.25 mit Aussagen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und Aussagen zum nachsorgenden und vorsorgenden Bodenschutz. |
Es werden Aussagen getroffen zu: Auswirkungen durch Immissionen, Naherholung, Siedlungsentwicklung.
Es werden Aussagen getroffen zu: Schutzgebieten, Lebensraumpotential und Artenschutz.
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: geologischen Grundlagen, Bodenarten, Altlasten, Flächennutzung, Trinkwasserschutzgebiete sowie Maßnahmen zum Schutz des Bodens.
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Klimadaten, Luftqualität, Immissionen und Emissionen, Nutzung von Energie.
Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vielfalt, Eigenart, Naturnähe und Erholungsfunktion.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Am Wehr“ in der Gemarkung Mittelaschenbach, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie den o.a. umweltrelevanten Daten zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
Montag, den 18.08.2025,
bis einschl. Freitag, den 19.09.2025,
im Rathaus der Gemeinde Nüsttal, Schulstraße 19, 36167 Nüsttal, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung:
| Mo, Di, Do und Fr | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Montag | von 14:00 bis 16:30 Uhr |
| Dienstag | von 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
sowie nach Terminvereinbarung öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) unter Angabe des Betreffs „FNPÄ „Am Wehr“ Gemeinde Nüsttal“, vorgebracht werden.
Anregungen zum Entwurf können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Nüsttal, Schulstraße 19, 36167 Nüsttal, oder auch per Email (gemeinde@nuesttal.de) vorgebracht werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Wehr“ einschl. der Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Nüsttal (www.nuesttal.de) unter der Rubrik Aktuelles–Bekanntmachungen) eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Nüsttal deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Dagmar Sippel aus 36137 Großenlüder übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Nüsttal, 12.08.2025