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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 36/2023
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Briefwahl für die Landtagswahl und Landratswahl am 08. Oktober 2023 beantragen



Am Sonntag, den 8. Oktober, finden die Wahlen zum Hessischen Landtag und die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates statt. Alle Wahlberechtigten, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben und somit ihre Stimme bequem von zu Hause aus geben.

Briefwahlunterlagen können online über die Homepage- Rathaus, Wahlen, Landtags- und Landratswahlen 2023-, per Mail, postalisch mit der Wahlbenachrichtigung oder persönlich beantragt werden. Für die bevorstehenden Wahlen können Sie bis zum 04. Oktober Briefwahlunterlagen online, auf dem Postweg oder per E-Mail beantragen. Durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist dies noch bis zum 06. Oktober 2023, 13:00 Uhr, möglich. Die Gemeinde Nüsttal kann jedoch keine Garantie für mögliche Postlaufzeiten geben. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko! Die von Ihnen zurückgegebenen Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 8. Oktober 2023, 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Nüsttal (Schulstraße 19, 36167 Nüsttal) eingegangen sein. Bei späterem Eingang können die Wahlbriefe bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.