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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 39/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr

gemäß Hess. Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Aus gegebenem Anlass im Hinblick auf die jüngsten Starkregenereignisse im August dieses Jahres sowie die daraus resultierenden Verschmutzungen von Straßen, Grundstücken und Hofeinfahrten in einigen Ortsteilen sehen sich Gemeindevorstand und Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Nüsttal gehalten, explizit über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Freiwillgen Feuerwehr zu informieren.

Gemäß den Vorgaben des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) haben die Feuerwehren im Rahmen der geltenden Gesetze insbesondere die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder Tieren die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe). Daneben haben die Feuerwehren Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen und wirken bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mit. (…)

Im Umkehrschluss gehört es zweifelsfrei nicht zu den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr, im Nachgang zu Starkregen- oder Unwetterereignissen ohne konkrete Gefährdungslage Straßen, private Grundstücke oder Hofeinfahrten von Verschmutzungen zu befreien oder sonstige privatrechtliche Tätigkeiten durchzuführen, selbst wenn entsprechendes Personal und geeignete Ausrüstung vorhanden sind.

Die Durchführung entsprechender privatrechtlicher Tätigkeiten läge nicht nur außerhalb der Aufgabenstellung des HBKG, sondern würde insbesondere auch mit versicherungsrechtlichen Risiken sowie einer rechtlich problematischen Konkurrenz-/Wettbewerbssituation mit gewerblichen Anbietern einhergehen.

Daher sollte seitens der Bürger*innen davon abgesehen werden, Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Vorhaltungen zu machen, warum bestimmte privatrechtliche Tätigkeiten (in diesem Fall Reinigungsarbeiten) nicht durchgeführt wurden. Entsprechende Verhaltensweisen zeugen nicht nur von offensichtlichen Wissensdefiziten und falschen Erwartungshaltungen, sondern insbesondere auch von Respektlosigkeit gegenüber den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen.

Im Übrigen wurde seitens der Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes sowie hinzu gezogener gewerblicher Anbieter zeitnah alles mögliche und erforderliche unternommen, um die aufgetretenen Beeinträchtigungen und Verunreinigungen auf Verkehrsflächen zu beseitigen.

Gemeindevorstand und Leitung der Feuerwehr danken an dieser Stelle ausdrücklich allen ehrenamtlichen Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr sowie den Mitarbeitern des gemeindlichen Bauhofes für ihr Engagement.

Marion Frohnapfel, Bürgermeisterin
Stefan Hohmann, Gemeindebrandinspektor