Punkt 1 | Kenntnisnahme Schlussbericht zur 235. vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2022: Kleine Gemeinden“ |
Der Bericht wurde in der Sitzung erläutert.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung nimmt den Schlussbericht zur 235. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2022: Kleine Gemeinden“ des Hessischen Rechnungshofes vom 10.05.2023 zur Kenntnis.“
Punkt 2 | Bedarfsplanung Kinderbetreuung in der Gemeinde Nüsttal, Stand 30.06.2023 |
Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe zu ermitteln. Die Bedarfsplanung soll eine Aussage über das vorhandene Angebot beinhalten, voraussehbare Entwicklungen berücksichtigen und erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Angebots beschreiben. Die Bedarfsplanung wurde mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, d. h. mit der Jugendhilfeplanung beim Landkreis Fulda abgestimmt und fortgeschrieben.
Fazit:
Gemäß der vorliegenden Bedarfsplanung haben wir für die Folgejahre ein Defizit bei den Ü3 Plätzen. Trotz Ausbau der Kita St. Raphael Hofaschenbach kann voraussichtlich der Bedarf nicht voll gedeckt werden.
Aus diesem Grund findet regelmäßig ein Gespräch zwischen der Kitaleitung Hofaschenbach, Kigaleitung Silges und der Verwaltung statt. So wird der Bedarf für die kommenden Jahre in Bezug auf die Anmeldungen ermittelt und beobachtet. Grundsätzlich werden Wartelisten geführt bzw. versucht, auf Kindertagesstätten und Tagespflege in anderen Kommunen auszuweichen. Bedarf und Platzangebot werden in stetigem Austausch überprüft.
Die Bedarfsplanung wurde zur Prüfung bereits an die Jugendhilfeplanung gesendet und haben folgende Rückmeldung erhalten:
„Die am 23.08.2023 vorgelegte „Bedarfsplanung Kinderbetreuung“ für die Gemeinde Nüsttal wurde mit dem örtlichen Jugendhilfeträger abgestimmt. Die dargelegten Sachstände und Planungen sind plausibel und nachvollziehbar.“
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für die Gemeinde Nüsttal in der vorliegenden Form.“
Punkt 3 | 2. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Nüsttal über die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen |
Die letzte Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 2010.
Die Gemeinde Nüsttal hat in den vergangenen Jahren die Dorfgemeinschaftshäuser in den einzelnen Ortsteilen ertüchtigt und für die Nutzung attraktiv gemacht. Die Gebühren pro Quadratmeter der einzelnen Räumlichkeiten wurden harmonisiert, hier gab es bislang größere Unterschiede, je nach Zustand und Infrastruktur der Räumlichkeiten.
Zudem kam es in den vergangenen Jahren zu Preissteigerungen sowohl bei den allgemeinen Kosten für die Unterhaltung der Liegenschaften als auch bei der Energieversorgung (Strom, Heizöl, Gas), die eine Anpassung der Pauschale für die Stromkosten auf 0,35 €/kWh und eine Anpassung der Pauschale für die Heizkosten/m² auf 0,30 €/m² erforderlich machen.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die 2. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Nüsttal über die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen.“
Punkt 4 | Überplanmäßige- und außerplanmäßige Ausgaben |
Überplanmäßigen Ausgaben:
Durch die Vereinbarung mit dem Landkreis Fulda hat sich die Gemeinde Nüsttal verpflichtet, für die Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge aus der Ukraine zu sorgen. Der Landkreis erstattet pro Person und Tag 11,50 €. Durch die hohe Anzahl an Zuweisungen und die z.T. höheren Kosten für die Unterbringung sind die Mittel erschöpft. Laut dem aktuellen Stand vom 23.06.2023 werden zusätzliche Mittel i.H.v. 100.000,00 € benötigt. Dem gegenüber steht eine Erstattung des Landkreises von 76.291,00 €.
Umbau und Erweiterungsmaßnahmen am kath. Kindergarten St. Raphael
Da die Maßnahme mittlerweile abgeschlossen ist, und nur noch die Schlussrechnung der Außenanlagen und der Architektenleistungen ausstehen, sind die Überplanmäßigen Mittel kalkulierbar.
Bisher bereitgestellt sind 1.412.863,17 €
Es wurde empfohlen, Überplanmäßige Mittel in Höhe von 200.000€ zur Verfügung zu stellen.
An- und Umbau Feuerwehrhaus Haselstein
In der Gemeindevertretersitzung vom 05.06.2023 sind durch die Bauverwaltung die verschiedenen Baumaßnahmen und deren aktueller Sachstand vorgestellt worden. Hier wurde während der Vorstellung des Projektes „An- und Umbau Feuerwehrhaus Haselstein“ schon darauf hingewiesen, dass die im Haushalt angesetzten Kosten nicht reichen werden.
Da die Maßnahme nun kurz vor dem Abschluss steht und die restlichen Kosten genauer definiert werden können, sind die erforderlichen Überplanmäßigen Mittel kalkulierbar. Es wurde empfohlen Überplanmäßige Mittel in Höhe von 93.000€ zur Verfügung zu stellen.
Außerplanmäßige Ausgaben:
Eine der vorhandenen Sargkühlungen in Hofaschenbach war abgängig und musste zeitnah ersetzt werden.
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die überplanmäßigen Ausgaben bei den Produkten 35110 von insgesamt 100.000 €, dem Produkt 36511 in Höhe von 200.000€ und dem Produkt 12610 in Höhe von 93.000 €.
Die Gemeindevertretung nimmt die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 9.200,00 €, Investitionsnummer 100-23-02 zur Kenntnis.“
Punkt 5 | Bericht Haushaltsvollzug gem. §28 GemHVO zum 31.08.2023 |
Der Bericht wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung erläutert.
Beschluss
„Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.“
Punkt 6 | Antrag der CDU-Fraktion für den Beitritt der Gemeinde Nüsttal zum Bündnis „Hessen aktiv-Die Klimakommunen“ |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dem Bündnis „Hessen aktiv- Die Klimakommunen“ beizutreten.
Punkt 7 | Verschiedenes |
Bürgermeisterin Marion Frohnapfel informierte über den Sachstand des Baugebietes Wachtberg II der Erschließungsmaßnahme in Morles.
Beschluss:
-entfällt-