Bereits im November 2022 wurden alle Sirenen der Gemeinde Nüsttal von Analog- auf Digitalfunktechnik umgestellt. Im Zuge dessen wurden die Sirenen ertüchtigt, zusätzlich zu dem bekannten Signal „Feueralarm“ (sog. „Dreitonfolge“) weitere Signale des Zivil- und Katastrophenschutzes abzugeben.
Die Bedeutung der möglichen Sirenensignale (Friedenszeiten) im Einzelnen:
1. Eine Minute auf- und abschwellender Ton
Bedeutung: Warnung der Bevölkerung
Anwendungsbeispiel:
Unfall mit austretendem Gefahrgut
Maßnahmen:
2. Eine Minute Dauerton
Bedeutung: Entwarnung - die Gefahr besteht nicht mehr.
3. Dreimal 15 Sekunden Dauerton
Bedeutung: Feueralarm - Einsatz für die Feuerwehr
Maßnahmen:
4. 15 Sekunden Dauerton
Bedeutung: Probealarm - Funktionskontrolle, technischer Test
5. 5 Sekunden Dauerton (kurzes Anlaufen der Sirene)
Bedeutung: Stiller Test - Funktionskontrolle, technischer Test
Während das Signal „Feueralarm“ allgemein bekannt ist, sind die übrigen Sirenensignale neu bzw. ungewohnt.
Das Signal „Warnung der Bevölkerung“ konnte bereits am bundesweiten Warntag erfolgreich getestet und wahrgenommen werden. Dem Signal „Warnung der Bevölkerung“ folgt regelmäßig irgendwann das Signal „Entwarnung“.
Das Signal „Probealarm“ ist neu und dient primär technischen Funktionskontrollen. Zukünftig werden die Sirenen im Rahmen der quartalsmäßigen Funktionskontrolle (an jedem ersten Samstag im Qartal, d.h. im Januar, April, Juli und Oktober) nur noch einmal mit 15 Sekunden Dauerton laufen (bisher dreimal 15 Sekunden Dauerton), wodurch technische Funktionskontrollen eindeutig von Real-Alarmierungen zu unterscheiden sein werden. Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr bedeutet dies, dass es sich spätestens beim zweiten Anlaufen der Sirene um einen Einsatz und nicht um eine Funktionskontrolle handelt.
Das Signal „Stiller Test“ ist ebenfalls neu, dient technischen Funktionskontrollen (z.B. nach Installations- oder Wartungsarbeiten) und wird von der Bevölkerung in der Regel kaum wahrzunehmen sein.
Die Gemeinde Nüsttal beabsichtigt den Feldweg „In den Rädern" in Haselstein, Flur 2, Flurstück 87 - Teilstück, wegen Verlusts jeglicher Verkehrsbedeutung gemäß § 6 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz einzuziehen. Die genaue Lage ist dem Lageplan zu entnehmen.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von 3 Monaten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Nüsttal, Schulstr. 19, 36167 Nüsttal, während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, sowie Montag 14.00 - 16.30 Uhr und Dienstag 13.00 - 1 8.00 Uhr) vorgebracht werden.
19.01.2023