Alljährlich laufen bei diversen Grabstätten die Nutzungsrechte ab. Das Nutzungsrecht der Einzelgräber endet nach 30 Jahren und das der Wahlgrabstätten (Doppel- und Tiefgräber) nach 50 Jahren (alte Friedhofsordnung) bzw. 40 Jahren (seit Nov. 2021). Alle Gräber in Nüsttal, deren Nutzungsrecht in 2023 abgelaufen ist, sind mit einem Aufkleber am Grabstein gekennzeichnet.
Die Räumung des Grabes kann durch die Angehörigen oder durch Beauftragung der Friedhofsverwaltung auf Kosten der Sorge-/ Nutzungsberechtigten erfolgen. Die gesamte Grabanlage, inkl. Grabstein, Einfassungen, Einzelfundamente, Befestigungsmaterial und sonstige Grabausstattungen sind restlos zu entfernen und die Grabstelle wieder mit Muttererde aufzufüllen.
Die Friedhofsverwaltung bittet die Sorge-/Nutzungsberechtigten betroffener Grabstätten sich entsprechend zu melden, Tel.: 06684/96 05 17, per Mail: sarah.mannert@nuesttal.de. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, beginnt die Räumung der Gräber Anfang März 2023 von Amts wegen. Die Kosten werden dann wie oben dargestellt den Sorge-/ Nutzungsberechtigten berechnet.
Wir danken für Ihr Verständnis, Ihr Rathausteam