Titel Logo
Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Änderungen im Pass- und Personalausweiswesen

Ab 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für einen Reisepass für antragstellende Personen, ab 24 Jahre, 70,00 €.

Für das Express-Bestellverfahren beim Reisepass wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 € je Reisepass erhoben.

Kinderreisepässe dürfen ab dem 01.01.2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Noch gültige Kinderreisepässe können bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind -wie auch die Eltern- einen Reisepass. Die Gültigkeitsdauer ist jeweils 6 Jahre. Die Gebühr für den Personalausweis beträgt 22,80 € und für den Reisepass 37,50 €.

Die Bearbeitungsdauer beträgt beim Personalausweis 2 bis 4 Wochen und beim Reisepass 6 bis 8 Wochen.