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Nüsttal Nachrichten
Ausgabe 41/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bericht aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 30. September 2024

Lage und Geltungsbereich

Punkt 1

Nachrücker Gemeindevertretung

Herr Florian Hüfner, Mittelaschenbach, hat durch Wegzug aus der Gemeinde Nüsttal sein Mandat als Gemeindevertreter verloren.

Gemäß § 34 des Hess. KWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (GVBl. I S. 871) ist als Gemeindevertreter nachgerückt:

Markus Wingenfeld, Maschinenbautechniker, Ulmensteinstr. 5,

36167 Nüsttal, OT. Hofaschenbach

Liste 1 – CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands)

Am 05.07.2024 wurde Markus Wingenfeld als Nachrücker im Mitteilungsorgan der Gemeinde Nüsttal bekannt gemacht. Die Einspruchsfrist von zwei Wochen ist verstrichen.

Markus Wingenfeld hat sein Mandat als Gemeindevertreter angenommen und ist somit Mitglied der Gemeindevertretung. Die CDU-Fraktion hat Markus Wingenfeld als Nachrücker im Ausschuss für Umwelt, Fremdenverkehr, Landwirtschaft und Forsten benannt.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass Markus Wingenfeld sein Mandat angenommen hat und damit als Mitglied des Gremiums aufgenommen ist. Markus Wingenfeld rückt zudem im Ausschuss für Umwelt, Fremdenverkehr, Landwirtschaft und Forsten nach.“

Punkt 2

Bedarfsplanung Kinderbetreuung in der Gemeinde Nüsttal, Stand 30.06.2024

Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe zu ermitteln. Die Bedarfsplanung soll eine Aussage über das vorhandene Angebot beinhalten, voraussehbare Entwicklungen berücksichtigen und erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Angebots beschreiben. Die Bedarfsplanung wurde mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, d. h. mit der Jugendhilfeplanung beim Landkreis Fulda abgestimmt und fortgeschrieben.

Fazit:

Gemäß der vorliegenden Bedarfsplanung haben wir für die Jahre 2025 und 2026 ein leichtes Defizit bei den U3 Plätzen und Ü3 Plätzen. Der Nachfrageüberhang sinkt jedoch tendenziell.

Für den weiteren Bedarf an Ü3-Plätzen wird eine Warteliste geführt bzw. versucht, auf Kindertagesstätten und Tagespflege in anderen Kommunen auszuweichen. Die Wartelisten beider Kindergärten werden durch stetigen Austausch der Kitaleitungen und der Verwaltung überprüft und nach Lösungen gesucht. So konnten bereits 5 Kinder in der Kita einer Nachbarkommune untergebracht werden. Weiterer Bedarf, der nicht gedeckt werden kann, besteht momentan nicht. Außerdem befinden sich zwei Personen in der Ausbildung zur Kindertagespflege, sodass in 2025 voraussichtlich weitere Kapazitäten für uns entstehen.

Die Bedarfsplanung wurde zur Prüfung bereits an die Jugendhilfeplanung gesendet. Wir haben folgende Rückmeldung erhalten:

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für die Gemeinde Nüsttal in der vorliegenden Form.“

Punkt 3

Überplanmäßige Ausgaben

Abfallwirtschaft- Räumung Schredderplatz:

Das Volumen des Grünabfalles hat sich im Jahr 2024 deutlich erhöht, daher musste der Schredderplatz außerplanmäßig oft geräumt werden. Die veranschlagten Haushaltsmittel reichen nicht aus, es werden weitere 5.000,00 € benötigt.

Die Kosten für die Räumung des Schredderplatzes werden vom Zweckverband Abfallsammlung erstattet.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss der Bürgermeisterin über die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 5.000,00 € bei Produkt 537100 Abfallwirtschaft, Sachkonto 6139000 sonstige Fremdleistungen zur Kenntnis.“

Kostenträger 6121000, sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Sachkonto 7710000 Bankzinsen:

Die Zinsen für Kredite fallen höher aus als im Haushalt 2024 geplant, da die Gemeinde einen Kredit in Höhe von 500.000 € aufgenommen hat, der bereits im Haushaltsjahr 2023 genehmigt war.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßigen Ausgaben bei Kostenträger 6121000, Sachkonto 7710000 in Höhe von 3.000,00 € zur Kenntnis.“

Planung/Neubau Sigildisstraße:

Bei der ursprünglichen Planung des Neubaus der Sigildisstraße konnte die Verlegung des Leerrohrs nicht berücksichtigt werden, da davon auszugehen war, dass der Versorger an der Verlegung entsprechender Leitungen für Telekommunikation/Internet interessiert ist und die Kosten hierfür übernimmt. Der Versorger war nicht interessiert, sodass die Gemeinde Nüsttal in Vorleistung gegangen ist und die Verlegung von Leerrohr beauftragt hat. Daher treten diese zu den Kosten für den Straßenbau.

Weiterhin ergaben sich Mehrkosten durch den Untergrund des vorhandenen Straßenkörpers, der sich im Zuge der Bauarbeiten als nicht tragfähig erwiesen hat.

Für den Straßenbau fallen insgesamt Mehrkosten in Höhe von 75.000,00 € an.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die überplanmäßigen Ausgaben für den Neubau der Sigildisstraße I06-16-01 in Höhe von 75.000,00 €.“

Punkt 4

Bericht Haushaltsvollzug nach §28 GemHVO zum 31.08.2024

Der Bericht wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung erläutert.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.“

Punkt 5

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Am Wehr“, OT Mittelaschenbach sowie Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nüsttal in diesem Bereich

Bebauungsplan „Am Wehr“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Nüsttal in diesem Bereich

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Sachverhalt und Begründung

Es ist die die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Am Wehr“ in Mittelaschenbach gem. § 2 (1) BauGB vorgesehen. Das Plangebiet umfasst das Flurstück mit der Flur 18, Flurstück-Nr. 10/3, Gemarkung Mittelaschenbach. Der Geltungsbereich umfasst ca. 8.200 m².

Planungsziel ist die Änderung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ in eine Wohnbaufläche (W) bzw. Allgemeines Wohngebiet (WA).

Der Sportplatz wird nicht mehr durch einen Sportverein genutzt. Es ist Grünbestand im Randbereich des Sportplatzes vorhanden, welcher erhalten werden soll. Auch besteht ein Mischwasserkanal im nördlichen Bereich durch die Baugebietsfläche. Ebenfalls besteht eine Wasserversorgungsleitung in den umliegenden Straßen (Am Sportplatz, Auf der Röthe).

Das Erschließungskonzept sieht eine Wendeplatte mit Fußweg zum bestehenden Weg Flst Nr. 21/2 vor. Ein direkter Anschluss an die Landesstraße L3258 (Haselsteiner Straße) ist nicht vorgesehen. Die Breite der Erschließungsstraße beträgt 6,50 m und soll als Mischfläche ohne Gehweg ausgebaut werden. Als Bebauung sind Einzel- und Doppelhäuser in offener Bauweise vorgesehen.

Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB soll im Anschluss erfolgen.

Beschluss:

1.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Wehr“, Ortsteil Mittelaschenbach, nach § 2 (1) BauGB entsprechend dem Abgrenzungsplan/ Geltungsbereich des Planungsbüros Dagmar Sippel.

2.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans „Am Wehr“, Ortsteil Mittelaschenbach, nach § 2 (1) BauGB.

3.

Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird durchgeführt.

Punkt 6

Information zur Grundsteuerreform

Bürgermeisterin Marion Frohnapfel berichtete in der Sitzung über die Grundsteuerreform.

Beschluss:

„Die Gemeindevertretung nimmt die Informationen zur Grundsteuerreform 2024 zur Kenntnis.“

Punkt 7

Verschiedenes

Beschluss:

-entfällt-