Am 17. Oktober 2024 kann Mittelaschenbach auf nunmehr 685 Jahre zurückblicken. Vor gerade einmal 14 Jahren feierte es noch am 6. Juni 2010 seine Ersterwähnung aus dem Jahr 1510.
In einer Schenkungsurkunde, datiert am 17. Oktober 1339, wurde vom Fuldaer Abt Heinrich von Hohenberg mit Zustimmung des Dekans Gottfried und des Konvents des Stiftes Fulda die Fuldaer Kapelle St. Jakob der Stadt Fulda übertragen.
Diese Kapelle wurde 1251 vom damaligen Fürstabt Bertho II von Leibolz erbaut. Am 18. März 1271 wurde er dort von buchonischen Rittern und einigen seiner Ministerialen unter der Führung von Giso von Steino während eines Gottesdienstes mit 26 Messerstichen ermordet.
In dieser Schenkungsurkunde wurde noch folgendes vereinbart:
Der Kaplan der Kapelle verpflichtet sich, täglich eine Messe zu Ehren des hl. Bonifatius und für die verstorbenen Äbte des Klosters zu lesen. Außerdem wird er verpflichtet, beim Gedächtnis aller Äbte und Mönche des Fuldaer Klosters mit „großen Mahnwachen und Gebeten“ zu begehen. Alle anwesenden Priester, die an der Gedächtnismesse teilnehmen, sollen als Konsolation (Trost) je 1 fuldischen Pfennig, ein Stübchen Wein und für die „große Mahnwache und Gebete“ 2 fuldische Pfennige erhalten. Die Pfründschüler erhalten als Konsolation Brot, Wein und 4 fuldische Pfennige.
Zu Lebzeiten den Abtes Heinrich soll die Konsolation am Tag nach der Oktav von Michael gereicht werden. Nach dessen Tod soll jährlich an dessen Grab vier Kerzen von je vier Pfund Wachs brennen. Für diese Kerzen und Lichter, die während der Messe in der Kapelle brennen, schuldet die Schuhmacherzunft der Stadt Fulda einen jährlichen Zins von 10 Pfund Wachs.
Zu der genannten Schenkung gehörten folgende Güter und Einkünfte:
| 1. | Ein Salzsiedehaus in der Stadt Stolzenberg, die der Abt Heinrich von einem dortigen Bürger Ernst Faber erworben hat und die eine jährliche Rente von 10 Pfund Heller abwirft. |
| 2. | Ein Hof in Großenlüder, die ein Berthold gen. Hane innehat. |
| 3. | Ein jährlicher Zins von 9 Pfund Heller auf den neuen Häusern in Fulda, in denen Brot und Fleisch verkauft werden. |
| 4. | 7 Viertel Weizen und 6 Sommerhühner von Wissenbach bei Hofaschenbach. Wovon |
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| 2 Viertel Bruno Zentgraf (Ortsvorsteher) |
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| 1 Viertel Konrad Reimhold |
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| 1 Viertel ein gewisser Schönzail |
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| 1 Viertel ein gewisser Rüdiger |
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| 1 Achtel ein gewisser Konrad und |
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| 1 Achtel ein gewisser Heinrich und jeder von ihnen ein Sommerhuhn |
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| schuldet |
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| [Wissenbach wird hier zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Die bisherige Existenz lag lt. Hessischem Institut für Landesgeschichte zwischen 1454 – 1498.] |
| 5. | Eine Mühle in Mitteln Eschinbach [Mittelaschenbach] die jährlich 1 Pfund fuldische Pfennige und 1 Viertel Weizen zinst; |
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| eine andere Mühle, genannt an dem Werde, die jährlich 18 fuldische Pfennige zu Epiphanie [6. Januar – Heilige Drei Könige] zinst. |
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| Abt Heinrich von Hohenberg erwarb beide Mühlen von den Brüdern Gottfried und Heinrich von Schenkenwald (Schenkwald) und setzte den Kaplan der Kapelle St. Jakob als Lehnsherren ein. |
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| [Eine dieser beiden Mühlen dürfte die uns noch heute bekannte Mühle Menz aus der Bachstraße 1 sein.] |
Mit der Schenkung des Abtes Heinrich von Fulda an den derzeitigen Kaplan der Jakobskapelle, der Priester Konrad werden diese mit den bereits erworbenen Einkünfte und Güter vereinigt. Dies sind:
| 1. | Ein Hof in Großenlüder, der jährlich 5 Viertel Korn und 5 Viertel Hafer zinst. |
| 2. | Zwei Güter in Untersetzelbach, die jährlich zu Michael 2 ½ Pfund Heller und 2 Pfennig zinsen. |
| 3. | Ein Gut in Wenigennüst, das jährlich zu Michael 3 ½ Pfund Heller zinst. |
| 4. | Der dritte Teil einer Mühle in Elters, der jährlich zu Weihnachten 12 ½ Pfund Heller zinst. |
| 5. | Einen jährlichen Zins von 6 Viertel Hafer von den zwei genannten Gütern in Untersetzelbach, die dem Kaplan zu Lehen gehen. |
Alle diese Güter und Einkünfte sollen jedoch seiner Mutter Bertradis, auch wenn Kaplan Konrad bereits verstorben sein sollte, zu Lebzeiten zur Nutznießung gehören. Außerdem wird dem Kaplan das Recht eingeräumt, dass seine Nachfolger bei seinem Jahresgedächtnis den 12 Pfründern von seinen Gütern je 1 Heller, dem ersten von ihnen, den sie Dechant nennen, 2 Heller als Konsolation reichen.
Sollte der Kaplan Konrad vor seiner Mutter sterben, so ist diese verpflichtet, die Konsolation den Zwölfen zu reichen. Nach ihrem Tod geht diese Verpflichtung, wie die Güter und Einkünfte, die der Kaplan erworben hat, auf dessen Nachfolger über.
Schließlich erhält der jeweilige Kaplan das Recht, an den Präsenzgeldern und Konsolationen im Stift teilzuhaben wie die Mitglieder des Konvents selbst.
Quelle:
Arcinsys, HStAM, Urk. BPS Fulda, 22
Zusatzinformation:
Die Urkunde liegt im Bischöflichen Priesterseminar in Fulda unter der Signatur Urk. 1514.